Ein weiterer Erfolg der Homo-Ehe ist in den USA zu verzeichnen. Eine angestellte Anwältin des Bundesberufungsgerichtshofs hatte geklagt, nachdem ihr Arbeitgeber die übliche Krankenmitversicherung für ihre Ehefrau verweigerte.
Bundesrichter Jeffrey S. White hatte entschieden, dass das Gesetz zur Verteidigung der Ehe gegen den 5. und 14. Zusatzartikel in der US-Verfassung verstöße, in denen die Diskriminierung von US-Bürgern untersagt wird. Er begründete dies mit: Die Tradition alleine ist keine ausreichende Begründung für ein Gesetz, somit ist das Homo-Ehe-Verbot verfassungswidrig und nichtig. ava