Das Wiener Arbeits- und Sozialgericht (ASG) hat entschieden, dass die Kündigung eines homosexuellen Straßenbahnfahrers der "Wiener Linien" sittenwidrig und deshalb unwirksam war.
Die Wiener Linien hatten dem 37-jährigen Mann wegen seiner Dienstunfähigkeit gekündigt, nachdem sie über Jahre mit angeschaut hatten, wie der Mann aufgrund seiner Homosexualität gemobbt wurde und schließlich daran psychisch erkrankte. Der Arbeitgeber habe "selbst die psychische Erkrankung des Klägers und somit die Dienstunfähigkeit schuldhaft und rechtswidrig verursacht", zitiert das Magazin "Die Presse" das noch nicht rechtskräftige Urteil.
Obwohl die Geschäftsleitung des Betriebes um die schwierigen Arbeitsbedingungen wusste, legte man ihm nur nahe, sich doch versetzen zu lassen. Der Arbeitgeber hätte seinen Angestellten so "in der demütigenden, seine Persönlichkeitsrechte und seine Menschenwürde verletzenden Weise und überdies gesundheitsschädlichen Arbeitssituation belassen und nach vielen Monaten der Untätigkeit sich darauf beschränkt, die Verantwortung für Abhilfemaßnahmen dem Kläger selbst zuzuschieben", so das Urteil weiter. (Die Presse, 14.4.08)