Auf die Verurteilung der französischen Behörden wegen Diskriminierung im Adoptionsfall einer lesbischen Lehrerin durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte reagierte Polen prompt.
Der stellvertretende Sprecher des Parlaments Stefan Niesiolowski sagte sinngemäß, das Gericht könne ruhig Urteile erlassen, für Polen seien diese nicht bindend. Leider hat er damit Recht, da Polen auch unter der neuen Regierung nicht gedenkt der Europäischen Menschenrechtscharta beizutreten. Schuld daran ist die vormalige Regierungspartei Recht und Gesetz, die meint, Polen sei nun mal kulturell anders als die anderen Staaten. Ohne die Zustimmung dieser im Parlament vertretenen Partei kann aber die nötige 2/3 Mehrheit für die Unterzeichnung der Menschenrechtscharta nicht erreicht werden.