Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben zum 31.12.2008 die Verträge für den besonderen Aufwand bei der Behandlung HIV-Infizierter Patienten in Hamburg gekündigt, obwohl die Gesundheitsreform zum Januar 2009 keine Folgeregelung vorsieht. Diese Kündigung stellt eine große Gefahr für die Versorgung HIV-Infizierter und AIDS-kranker Patienten dar.
Die Versorgung HIV-Infizierter erfolgt im Wesentlichen durch wenige spezialisierte Institutionen und Praxen, die überwiegend im hausärztlichen Bereich tätig sind. Das Anforderungs- und Leistungsprofil ist jedoch nicht mit dem einer klassischen Hausarztpraxis vergleichbar. Die Aufrechterhaltung einer hohen Behandlungsqualität erfordert eine hochgradige Spezialisierung und eine ständige intensive Weiterbildung. Die Komplexität der Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung wie HIV/AIDS geht mit einem hohen Gesprächs- und Beratungsaufwand einher. Diese Umstände wurden bisher mit einer Sonderziffer honoriert. Der Wegfall dieser Sonderziffer bedeutet für eine Schwerpunkteinrichtung die Reduktion der Einnahmen aus der Behandlung aller gesetzlich Versicherten um ca. 40 % und führt unweigerlich zur Insolvenz und zum vollständigen Ende der HIVVersorgung in Hamburg.
Die Entscheidung der gesetzlichen Krankenversicherungen (Ausnahme AOK Rheinland/Hamburg) die bisherige HIVVereinbarung nicht weiterzuführen, bis eine Nachfolgeregelung gefunden und umgesetzt ist, ist völlig unverständlich. Zumal Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt auf dem Empfang der Deutschen AIDS Hilfe am 13.11.2008 bekräftigt haben, dass Sie sich für den Fortbestand der Versorgung durch niedergelassene Ärzte im bisherigen Umfang einsetzen.
Die Gesundheit der Patienten und die Ziele der Politik spielen scheinbar keine Rolle mehr, wenn es um die wirtschaftlichen Interessen der gesetzlichen Krankenversicherungen geht.(HAGNAE e. V.)