Dem schwulen Kameruner Rodrigue K. wird die Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland verweigert, obwohl er in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt und arbeiten könnte. In seiner Heimat droht laut queeramnesty-Berlin Verfolgung mit bis zu fünf Jahren Haft wird Homosexualität in Kamerun geahndet. Das interessiert die zuständigen Beamten aber nicht. Verschiedene Vereine rufen dazu auf, über eine Petition Druck auf die Behörden Brandenburgs auszuüben um eine Abschiebung doch noch abzuwenden.
In Deutschland kommt es immer wieder zu Abschiebungen, weil Homosexualität immer noch nicht grundsätzlich als Asylgrund angesehen wird. ck
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