Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) urteilte heute, das osteuropäische Land verletze Menschenrechte mit seiner Weigerung, den Geschlechtseintrag transgeschlechtlicher Ausländer anzuerkennen. Ungarn muss nun 6500 Euro Strafe zahlen. Ein Präzedenzfall, der Premierminister Viktor Orbán gar nicht gefallen dürfte.
Ein in Ungarn lebender und aus dem Iran stammender Trans*-Mann hatte geklagt: Ungarn wollte ihm verbieten, seinen Geschlechtseintrag offiziell angleichen zu lassen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gab ihm nun Recht: Ungarn muss dem Mann die Strafe zahlen, weil es mit der Weigerung seine Menschenrechte verletzt habe. Wenngleich der EGMR nicht als EU-Gericht zählt, ist die Entscheidung dennoch rechtskräftig und endgültig.
Derzeit ist es lediglich ein Präzedenzfall. Der Mann, der 2015 Asyl in Ungarn beantragt hatte, wollte vor vier Jahren seinen Personenstand und seinen Namen offiziell ändern lassen. Aufgrund der nicht vorhandenen Geburtsurkunde, wiesen sowohl die ungarische Einwanderungsbehörde als auch das Standesamt den Trans*Mann ab. Das, so der EGMR heute, verstoße gegen das Recht auf Privat- und Familienleben des Klägers.
Urteil könnte Auswirkungen auf die transphoben Verfassungsänderungen haben
Foto: Pixabay
EU Gerichtshof für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
Der EGMR, der für die Einhaltung der Menschenrechte in allen EU-Ländern zuständig ist, entschied den Fall, weil es in Ungarn keine gesetzliche Regelung dafür gab, dass ein nicht ungarischer Staatsbürger dort Namen und Geschlechtszugehörigkeit ändern wollte. Doch das Urteil des EGMR könnte trotzdem große Auswirkungen auf die ungarische Trans*-Community haben.
Derzeit klagen mehrere transgeschlechtliche Staatsbürger gegen die transphoben Gesetze, die das osteuropäische Land im Mai verabschiedet hatte (wir berichteten). Darin werden seit der Verfassungsänderung trans- und intergeschlechtlichen Menschen ihre Rechte verweigert. Kurzerhand wurde durch Artikel 33 bestimmt, dass der Geschlechtseintrag eines Menschen, der in allen Dokumenten aufgeführt wird, durch das „Geschlecht zur Geburt“ definiert wird. Damit ist eine Änderung des Personenstandseintrages und des Vornamens in Ungarn nicht mehr möglich. Das Gesetz hatte internationale Proteste ausgelöst.