Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Frankreich im Zusammenhang mit der Datenspeicherung bei Blutspenden zu einer Geldstrafe verurteilt. Ein Franzose hatte geklagt, weil der französische Blutspendedienst Daten zur mutmaßlichen sexuellen Orientierung des Mannes gespeichert hatte. Dadurch sei sein Recht auf Privatsphäre verletzt worden, erklärte das Gericht in seinem Urteil am 8. September.
Laurent Drelon war 2004 bei seinem ersten Blutspendetermin gefragt worden, ob er jemals Sex mit einem Mann gehabt habe. Er habe die Frage unbeantwortet gelassen, sagte Drelon. Dennoch wurde er später systematisch abgewiesen, wenn er Blut spenden wollte. Auf Nachfrage wurde ihm erklärt, er sei in der Datenbank als homosexuell eingestuft und somit vom Blutspenden ausgeschlossen. Für Drelons Anwalt Patrice Spinosi ein klarer Fall:
„Die Verurteilung Frankreichs macht deutlich, dass Homosexuelle in Frankreich zwei Jahrzehnte lang illegal erfasst und diskriminiert wurden.“
Verletzung des Rechts auf Privatsphäre
„Die Daten basierten nur auf Vermutungen, nicht auf Fakten“, merkte das Gericht bei der Urteilsverkündung am 8. September in Straßburg an. Die Weigerung des Klägers auf die Frage nach seiner Sexualität hätte zwar protokolliert werden dürfen, sensible Daten wie diese hätten aber nicht aber über Jahre hinweg gespeichert werden dürfen, so das Gericht. Zudem seien die Daten im Falle Drelons jahrelang gegen ihn verwendet worden.
Wegen Verletzung des Rechts auf Privatsphäre verurteilte der EGMR Frankreich zu einer Zahlung von 12.000 Euro an Laurent Drelon (3.000 Euro Entschädigung und 9.000 Euro Kostenerstattung).
Aufhebung des Blutspendeverbots in Frankreich
Foto: Adrian Nowak / Hans Lucas / AFP
Der Toulouse Football Club (TFC) kommt anlässlich einer Blutspendekampagne des Maison du Don de Toulouse in die Klinik. Da die Spieler kein Blut spenden konnten, um ihre körperliche Verfassung nicht zu gefährden, kam aber ein Teil des Personals, um Blut zu spenden. Trotzdem schöne Bilder.
In Frankreich war es homosexuellen Männern seit 1983 verboten, Blut zu spenden. 2016 wurde das Verbot gelockert: Nach einer einjährigen sexuellen Abstinenz war es schwulen und bisexuellen Männern unter strengen Auflagen erlaubt, Blut zu spenden. Dieser Zeitraum wurde 2019 auf vier Monate verkürzt. Vollständig aufgehoben wurde das Verbot im März 2021 – seitdem kann jeder in Frankreich Blut spenden, ohne nach seiner sexuellen Orientierung gefragt zu werden. Der umstrittene Fragebogen, den alle Männer, die Sex mit Männern haben, vor dem Blutspenden ausfüllen mussten, wurde abgeschafft. Aktuell enthält der Bogen zur Abfrage von Risiken keine einschlägigen Fragen zu Intimpartner*innen mehr, dafür aber Fragen zur Einnahme von präventiven Medikamenten vor oder nach einem HIV-Risikokontakt.
Willige Spender, die PrEP nehmen, sind zukünftig vier Monate nach der letzten Einnahme der HIV-Prophylaxe von der Blutspende ausgeschlossen (männer* berichtete). *AFP/sah