Trotz internationalen und nationalen Protests hat das ungarische Parlament gestern ein Gesetz verabschiedet, das die nachträgliche Änderung des bei der Geburt eingetragenen „biologischen Geschlechts“ und damit die legale Anerkennung des Geschlechts von Transgender-Personen verbietet. Damit verletzt das Gesetz ein verfassungsmäßiges Grundrecht.
Der Gesetzesvorschlag, den der stellvertretende ungarische Ministerpräsident Zsolt Semjén am 31. März, dem Internationalen Tag der Transgender-Sichtbarkeit, im Parlament eingereicht hatte (wir berichteten), ist tatsächlich angenommen worden. Am Dienstagnachmittag stimmte das ungarische Parlament mit 133 zu 57 Stimmen für die Verabschiedung des Gesetzes, wobei die Zweidrittelmehrheit der Fidesz-Partei von Viktor Orbán ausreichte, um die Verabschiedung trotz des Widerstands anderer Parteien durchzusetzen. Die Oppositionsparteien reichten mehrere Änderungsanträge ein, die allesamt vom Bündnis Fidesz-KDNP abgelehnt wurden.
In allen im Land ausgestellten Rechtsdokumenten, also in Personalausweisen, Führerscheinen und Reisepässen, wird das „Geschlecht“ von nun an durch das „Geschlecht bei Geburt“ ersetzt und darf nicht mehr geändert werden. Ungarischen Bürger*innen ist es somit per Gesetz nicht mehr möglich, ihr Geschlecht legal ändern zu lassen, was eine erhebliche Einschränkung der Trans*-Rechte darstellt.
Die Einführung des Gesetzes ist nur ein weiteres Beispiel für die homo- und transphobe politische Agenda Viktor Orbáns. Die Menschenrechtsverletzungen unter seiner Regierung spiegeln sich auch in der diesjährigen Rainbow Map von ILGA-Europe wider: Erreichte Ungarn im Jahr 2013 mit 55 Punkten noch den 9. Platz, hat das Land seitdem 22 Punkte verloren und ist auf den 27. Platz zurückgefallen.