Foto: Olaf Kosinsky / CC BY-SA 3.0 / wikimedia.org
Katherina Reiche
Katherina Reiche war als Politikerin mit teilweise hanebüchenen Aussagen zu Homosexualität homophob aufgefallen. Foto: Olaf Kosinsky - Own work, CC BY-SA 3.0 de, Link
Obwohl E.ON die homophobe Ex-Politikerin Katherina Reiche mit einem Führungsposten beehrte (Unser Bericht), landete der Konzern auf dem Diversity-Index, der Unternehmen aus queerer Sicht beurteilt, auf Platz 8. Nun wurde bekannt: E.ON hat falsche Angaben gemacht.
Die Uhlala Group ist ein Unternehmen, das durch Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Firmen für eine bessere Situation von queeren Menschen am Arbeitsplatz sorgen möchte. Im Dezember gab das Unternehmen erstmals den „DAX 30 LGBT+“-Diversity-Index heraus, in dem die DAX 30-Unternehmen Deutschlands danach bewertet wurden, wie sie sich für die Community und eine offene Unternehmenskultur einsetzen (Unser Bericht).
E.ON hat gelogen
In einer Stellungnahme gab die Uhlala Group gestern bekannt, dass der Index korrigiert werden musste. Die Verantwortlichen erklärten, die Recherchen des Nollendorfbloggers Johannes Kram zu Unstimmigkeiten bei den Antworten von E.ON seien korrekt. Der Index wurde neu berechnet: E.ON kommt nun mit 57 Punkten auf Platz 16 – anstelle von Platz 8.
E.ON habe die geforderten Beweise auf Nachfrage der Uhlala Group vorgelegt – allerdings existieren die Diversity-Projekte, darunter ein queeres Mitarbeiter*innennetzwerk sowie Kampagnen für die geschlechtliche Vielfalt, nur in einzelnen Konzerngesellschaften – nicht im Gesamtkonzern. Die Punkte in diesen Kategorien wurden im Index deshalb halbiert. Zudem fehlte gänzlich das zuvor angegebene Diversity-Statement auf der Webseite, weshalb E.ON in dieser Kategorie alle Punkte aberkannt wurden.
Die Index-Verantwortlichen äußerte sich verhalten zu möglichen Gründen für die falschen Angaben:
„Wir als UHLALA Group können nicht beurteilen, warum und wie es zu den falschen Angaben durch E.ON kam, ob es ein Missverständnis war oder eine bewusste ‚Manipulation‘. Aus diesem Grund möchten wir uns nicht an Spekulationen dazu beteiligen.“
Werden die Auskünfte überhaupt überprüft?
Unter der bei Facebook geposteten Stellungnahme fragte dann auch prompt ein User, ob die Inhalte, die die Unternehmen im Vorfeld in Form einer Selbstauskunft lieferten, gar nicht überprüft und hinterfragt werden würden. Eine Antwort darauf blieben die Verantwortlichen schuldig.
Johannes Kram prangerte derweil an, das Unternehmen hätte bereits vor einer Woche den Index auf seiner Webseite entsprechend korrigiert – fast stillschweigend. In einem Facebook-Post, in dem kurz davon berichtet wurde, sei überhaupt nicht auf die Hintergründe eingegangen worden. Der Vorwurf des Bloggers: Man habe die Manipulationsversuche stillschweigend zu vertuschen versucht. Er forderte, der Index gehöre in dieser Form abgeschafft.
Erst nach seinem Post, in dem er auf den Sachverhalt hinwies, veröffentlichte die UHLALA Group gestern das ausführlichere Statement auf Facebook.
Update 16. Januar – Index wird komplett überarbeitet
Foto: S. Ahlefeld
Ob SAP den Spitzenplatz verteidigen kann? Am 26. Februar 2020 wird der „DAX 30 LGBT+“-Diversity-Index“ neu veröffentlicht. Stuart Cameron (rechts im Bild) lässt alle Antworten verifizieren.
In einer weiteren Pressemitteilung gab UHLALA bekannt, dass die Macher des Index alle Firmen um Belege zu allen im Index-Fragebogen getätigten Aussagen gebeten habe.
Stuart B. Cameron, Initiator des Indexes und Chef der UHLALA Group dazu:
„Wir haben uns bei der Gestaltung des Indexes auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen der Unternehmen verlassen. Wir sind dankbar für die Hinweise, die wir bezüglich der fehlerhaften Angaben bei E.ON erhalten haben. Wir haben uns dafür entschieden, nun im Nachhinein Belege von den Unternehmen einzufordern, um zu prüfen, ob dies nur ein Einzelfall war. Das sind wir der LGBT+ Community und allen teilnehmenden DAX 30 Unternehmen schuldig, die korrekte Angaben in den Fragekategorien getätigt haben.”
Am 26. Februar werde der Index HIER neu vorgestellt, zurzeit ist auf der Seite die Pressemitteilung mit dem Hinweis zum Verifizierungsverfahren zu lesen.