Trotz irreführender Schlagzeilen über eine trans Frau und ein Fitnessstudio darf „Nius“ seine Berichterstattung weiter unverändert lassen. Das berichtet t-online. in einer ausführlichen Recherche. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hatte gegen das Portal geklagt, um die Verbreitung von Falschinformationen zu stoppen.
Foto: Screenshot youtube.com/@niusde
Julian Reichelt
Der Fall
Im Mittelpunkt steht die trans Frau Mona Weiß (Name geändert), die Mitglied im Fitnessstudio „Lady's First“ in Erlangen werden wollte. Die Studiobetreiberin Doris Lange lehnte dies ab, da ihr Studio ein Schutzbereich für Frauen sein soll, in dem keine biologischen Männer trainieren dürfen. Mona Weiß bot an, Umkleiden und Duschen nicht zu nutzen, doch auch das wurde abgelehnt.
Die Rolle der Antidiskriminierungsstelle
Mona Weiß wandte sich daraufhin an die ADS, die einen Schlichtungsvorschlag unterbreitete: 1.000 Euro Entschädigung für die erlittene Persönlichkeitsverletzung. Reichelts Portal „Nius“ griff diesen Fall auf und veröffentlichte mehrere Artikel mit transphobem Unterton und irreführenden Überschriften, wie „Regierung will 1.000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in die Dusche lassen will“.
Gerichtsurteil: Ganzen Artikel lesen!
Die ADS klagte gegen „Nius“, um die Verbreitung dieser Falschinformationen zu stoppen. Doch sowohl das Landgericht Berlin als auch das Kammergericht entschieden zugunsten von Reichelt. Das Gericht befand, dass die Formulierungen zwar
„skandalisierend und auf den ersten Blick irreführend“
seien, aber das Vertrauen in die ADS und ihre Funktionsfähigkeit nicht ernsthaft gefährden würden. Der Staat müsse auch scharfe Kritik dulden. Ausschlaggebend war demnach, dass zwar die Überschriften „irreführend” seien, die Fakten aber im eigentlichen Artikel gerade gerückt würden.
Hintergrund „Nius”
Julian Reichelt, ehemaliger „Bild“-Chefredakteur, ist bekannt für seine provokativen und oft irreführenden Schlagzeilen. Sein Portal „Nius“ wird von Milliardär Frank Gotthardt mitfinanziert und greift häufig transphobe Themen auf. Reichelt konnte sich bereits in früheren Fällen vor Gericht gegen staatliche Stellen durchsetzen, etwa im Streit mit dem Entwicklungshilfeministerium über vermeintliche Zahlungen an die Taliban. Hier pfiff das Bundesverfassungsgericht vorherige Instanzen zurück. *ck / Quelle: t-online.