Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat auf seiner Vollversammlung in Berlin ein neues Leitbild verabschiedet und zentrale Beschlüsse gefasst. Es fordert u. a. den Schutz von LGBTIQ* im Grundgesetz, eine gerechte Asylpolitik und Verantwortung im Umgang mit Missbrauchsfällen sowie den Ausschluss von Extremist*innen.
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ist der Zusammenschluss von Vertreter*innen der Diözesanräte, der katholischen Verbände sowie von Institutionen des Laienapostolates und weiteren Persönlichkeiten aus Kirche und Gesellschaft. Auf seiner Vollversammlung, die am 22. November in Berlin zu Ende ging, hat das ZdK ein neues Leitbild verabschiedet. Darin heißt es, das ZdK vertrete „die Anliegen der katholischen Gläubigen in Deutschland” und leite aus dem christlichen Glaubenden den Auftrag ab, aktuelle Themen aus Gesellschaft und Kirche aufzugreifen und sich für die unveräußerliche Würde eines jeden Menschen einzusetzen, unter anderem als Engagement „gegen Intoleranz, Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit und jegliche Form von Extremismus”.
Schutz von LGBTIQ* im Grundgesetz
Dabei wurde auch der Beschluss „Ergänzung Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz: Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität benachteiligt werden” angenommen.
„Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität diskriminiert werden. Bundestag und Bundesrat werden aufgefordert, die entsprechende Ergänzung in Artikel 3, Absatz 3, Satz 1 des Grundgesetzes vorzunehmen und damit die Rechte von LSBTIQ+-Personen zu stärken und den Schutz vor Diskriminierung zu erhöhen.”
Weitere Beschlüsse der Vollversammlung
Auf der Tagesordnung der Vollversammlung standen weitere Anträge, so forderte das ZdK die deutschen Bistümer auf, bei zivilrechtlichen Klagen auf Zahlung von Schadenersatz von Missbrauchsopfern und Betroffenen sexueller Gewalt darauf zu verzichten, Verjährung geltend zu machen und sich auch im Rahmen der zivilrechtlicher Auseinandersetzungen der eigenen Verantwortung zu stellen, statt sich auf juristischem Wege dieser zu entziehen. Dieser Antrag wurde mit einer überwältigenden Mehrheit angenommen.
Außerdem verabschiedete das ZdK einen Antrag, in dem eine menschenwürdige Asyl- und Migrationspolitik gefordert wird. Das ZdK warnte vor einer zunehmenden Diskriminierung von Migrant*innen. Man verkenne nicht, dass Migration viele Kommunen vor große sozialpolitische Herausforderungen stelle. Es sei aber sachlich falsch und politisch nicht zielführend, Menschen mit Einwanderungsgeschichte für existierende und teils gravierende Probleme auf dem Wohnungsmarkt, in den Universitäten, Krankenhäusern und Arztpraxen verantwortlich zu machen, so das ZdK.
Vor dem Hintergrund erstarkender extremistischer Positionen in der Gesellschaft verabschiedete das ZdK bei der Versammlung auch einen Antrag, wonach es eine Unvereinbarkeitsklausel geben soll, sodass Mitglieder, die einer Gruppierung, Organisation oder Partei nahestehen, die dem christliche Menschenbild und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widerspricht, künftig ausgeschlossen werden können.
Alle Beschlüsse sind auf HIER abrufbar.