Die taz hat höchst interessante und bisher nicht veröffentlichte Ergebnisse aus dem Zensus exklusiv gemeldet. Demnach
„lebten zum Stichtag im Mai 2022 in Deutschland genau 42.044.446 Frauen und 40.672.866 Männer. 1.259 Personen machten keine Angabe, 969 bezeichneten sich als divers. Prozentual sind also 0,001522 Prozent der Bevölkerung ohne Angabe und 0,001171 Prozent divers, zusammen 0,002693 Prozent.”
Zu erwarten wären laut Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) alleine rund 1,7 Prozent Intergeschlechtliche bzw. Intersexuelle. Und dazu kämen dann noch zwischen 0,2 bis 1 Prozent nicht-binäre, non-conforming oder genderfluide Personen. Bevor nun die üblichen Verdächtigen ihre schrille Minderheit bestätigt sehen, lohnt ein Blick hinter die Zahlen.
Dritte Option neu und mit Hürden
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In Deutschland ist es erst seit 2018 und Dank des Klageweges durch die Instanzen von Vanja und der Kampagne „Dritte Option” überhaupt möglich, statt „männlich” oder „weiblich” auch „ohne” oder „divers” beim Geschlecht einzutragen. Und das geht auch nur, wenn über die Regelung des Transsexuellengesetz gemäß § 45b Personenstandsgesetz
ein medizinischer Nachweis einer „Variante der Geschlechtsentwicklung” vorgewiesen werden kann.
Dieser Begriff wurde in dem Gesetz, das von der Merkel-Regierung nur wiederwillig und auf Weisung des Bundesverfassungsgerichtes verabschiedet wurde, strenger und unwissenschaftlicher definiert, als es die konservative Bundesärztekammer tat.
Kurzum: Seinen Geschlechtseintrag zu ändern ist bis zum Inkrafttreten des von der Ampel durchgesetzten Selbstbestimmungsgesetz alles andere, als eine einfache und würdige Sache. Zudem bedeutet der Eintrag auch eine Selbstoffenbarung gegenüber staatlichen und privaten Stellen, die Diskriminierung nach sich ziehen kann.
Geschlecht ist keine Diagnose!
Grafik: Bundesregierung
Das Selbstbestimmungsgesetz ist sozusagen die verspätete, diesmal vollumfängliche Umsetzung des wegweisenden Urteils des Verfassungsgerichtes von 2017. Es legt die Deutungshoheit über das Geschlecht eines Menschen und Hände derer, die es entscheiden können: dem Individuum. Ein einfacher Gang zum Standesamt wird reichen, um diese so wichtige Entscheidung so niedrigschwellig wie möglich zu unterstützen.
Das Gesetz tritt in zwei Stufen in Kraft:
- Ab dem 1. August 2024 kann eine Anmeldung der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen abgegeben werden.
- Am 1. November 2024 löst das Selbstbestimmungsgesetz dann das Transsexuellengesetz von 1980 endgültig ab. Der nächste Zensus könnte daher ein hohes Wachstum an „Diversen” ausweisen.
#DankeAmpel *ck