Das polnische Parlament debattiert Ende Januar erneut über die Einführung eingetragener Partnerschaften für homosexuelle Paare. Die Grundlage bildet der Gesetzesentwurf der regierenden rechtsliberalen Partei Bürgerplattform (PO).
So plant die Gesetzesinitiative der Partei von Ministerpräsident Donald Tusk das Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht und das Auskunftsrecht über den Gesundheitszustand bei Krankenhausaufenthalten des Partners einzuräumen. Darüber hinaus soll sie Regelungen zum Unterhalt bei Trennungen beinhalten. Punkte wie steuerliche Vergünstigungen oder das Adoptionsrecht blieben vom Entwurf jedoch unberührt.
Der Gesetzesvorschlag ist sowohl innerhalb der PO als auch beim konservativen Koalitionspartner, der Bauernpartei PSL, umstritten. Die linke Opposition plant ebenfalls einen Gesetzesentwurf für homosexuelle Paare ins Parlament einzubringen. Hingegen lehnt die nationalkonservative und größte Oppositionspartei, die Recht und Gerechtigkeit, jegliche Gesetze zum Schutz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ab.
Ob es in naher Zukunft wirklich eine Anerkennung homosexueller Paare in Polen geben wird, bleibt also abzuwarten. gie