Im Zuge des Gedenktages für die durch den Nationalsozialismus Verfolgten, hatte der LSVD eine wichtige Forderung wiederholt. Auch Schwule, die nach der NS-Zeit durch den menschenunwürdigen § 175 in der Bundesrepublik verfolgt wurden, müssten entschädigt oder zumindest Rehabilitiert werden.
Dem widersprach LSU-Vizechef Björn Beck gegenüber queer.de: Urteile, die aufgrund geltenden Rechts gefällt und vom Bundesverfassungsgericht gestützt wurden, können nicht aufgehoben werden.
Dies sehen viele Juristen zum Glück anders. Erst im letzten Jahr hatten Grüne und DIE LINKE im Bundestag eine Aufhebung der Unrechtsurteile beantragt und hatten argumentiert, dass die europäische Menschenrechtskonvention bereits seit den 1950ern in Kraft sei und dies vom Bundesverfassungsgericht nicht beachtet worden sei. CDU, FDP und SPD lehnten den Antrag dennoch ab. ck