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Der 1. August ist ein historischer Tag für die queere Community in Deutschland! Nach jahrelangem Kampf und unzähligen Diskussionen ist es endlich soweit: Die Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ist offiziell gestartet. Ab sofort können alle, die ihr Geschlecht und ihre Vornamen ändern möchten, die notwendigen Erklärungen bei den Standesämtern einreichen. Drei Monate später wird der neue Geschlechtseintrag dann offiziell!, wenn am 1. November 2024 das Gesetz in Kraft tritt.
Das veraltete Transsexuellengesetz ist endlich Geschichte, und ein selbstbestimmter Geschlechtseintrag rückt in greifbare Nähe. Es gibt aber auch Schattenseiten: Einige Standesämter könnten die neuen Regelungen sehr restriktiv umsetzen, befürchtet unter anderem der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD). So wollen wohl einige Standesämter die bisherige Anzahl der Vornamen nicht verändern lassen – ein klarer Verstoß gegen das Recht auf freie Namenswahl!
LSVD schlägt Alarm
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Julia Monro, Mitglied des Bundesvorstand LSVD
Julia Monro vom Bundesvorstand des LSVD warnt:
„Das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung darf nicht durch restriktive Auslegungen der Standesämter ausgehöhlt werden! Vor allem nicht-binäre Personen sehen sich hier vor große Herausforderungen gestellt.“
Auch die Vorgabe, dass nur „eindeutige“ Vornamen gewählt werden dürfen, sorgt für Verwirrung und Unsicherheit. Der LSVD appelliert deshalb an die Bundesinnenministerin, Nancy Faeser, für klare und gerechte Regelungen zu sorgen.
Verbände starten Anleitung im Netz
Anleitung und Infos zum SBGG unter sbgg.info!
Ein breites Bündnis aus engagierten Einzelpersonen und Organisationen, darunter der Bundesverband Trans*, die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit, Sonntagsclub e.V., MinaS und der LSVD, hat eine umfassende Webseite mit allen wichtigen Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz veröffentlicht:
➡️ sbgg.info
Hier findet ihr alles, was ihr zur Anmeldung und Erklärung wissen müsst, sowie viele Hintergrundinformationen und juristische Kurzkommentare. *ck/Quelle: LSVD