Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wichtiges Urteil zum Schutz persönlicher Daten in sozialen Netzwerken gefällt. Besonders im Fokus: Informationen über die sexuelle Orientierung.
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Maximilian Schrems
Hintergrund des Urteils ist die Klage des österreichischen Datenschutzaktivisten Maximilian Schrems gegen Facebook-Mutter Meta. Schrems wehrt sich dagegen, dass Meta seine persönlichen Daten für gezielte Werbung nutzt – darunter auch solche, die seine sexuelle Orientierung betreffen.
Im konkreten Fall hatte Schrems bei einer öffentlichen Diskussion über seine Homosexualität gesprochen, woraufhin Meta annahm, diese Information für Werbezwecke verwenden zu dürfen. Doch der EuGH entschied nun: Selbst wenn die sexuelle Orientierung öffentlich gemacht wird, dürfen soziale Netzwerke diese Daten nicht zeitlich unbegrenzt und uneingeschränkt für Werbung nutzen.
Dieses Urteil hat weitreichende Folgen, gerade auch für die queere Community. Viele Menschen teilen intime Details über ihr Leben in sozialen Netzwerken, sei es bewusst oder unbewusst. Die Gefahr, dass diese Informationen für personalisierte Werbung missbraucht werden, ist groß. Der EuGH stellt jedoch klar, dass solche Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung verarbeitet werden dürfen.
Perspektiven aus Sicht von Wirtschaft und Community
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Der Digitalverband Bitkom zeigt sich besorgt über die Konsequenzen des Urteils. „Es wirft neue rechtliche Fragen auf und sorgt für Unsicherheiten“, so Susanne Dehmel von der Geschäftsleitung. Vor allem sei unklar, wie die Begrenzungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten konkret umgesetzt werden sollen.
Für die queere Community könnte das Urteil jedoch ein wichtiger Schritt hin zu mehr Datenschutz und Selbstbestimmung sein. Gerade in Zeiten, in denen persönliche Informationen immer häufiger von großen Konzernen genutzt werden, schafft das Urteil ein klares Signal: Die Privatsphäre muss geschützt werden – auch und gerade bei so sensiblen Themen wie der sexuellen Orientierung. *ck/AFP