Der Stadtstaat Hamburg stellt als erstes Bundesland Lebenspartnerschaft und Ehe rückwirkend zum 1. August 2001 gleich. Die Bürgerschaft folgt damit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem letzen Sommer und nimmt eine Vorreiterrolle ein.
Über die bisherigen Pläne der völligen Gleichstellung zwischen verpartnerten und verheirateten Beamten rückwirkend ab 2003 hat die Bürgerschaft am Donnerstag, den 21. Januar, auf Antrag von CDU und Grünen beschlossen, einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu folgen und die Regelung noch weiter zu fassen. Die Gleichstellung wird nun rückwirkend zum Zeitpunkt der Einführung der Lebenspartnerschaft am 1. August 2001 eingeführt.
Schwule und lesbische Beamtinnen und Beamte, die sich seit diesem Zeitpunkt verpartnert haben, erhalten damit rückwirkend ab Eintragung der Partnerschaft die gleichen Bezüge wie ihre verheirateten Kolleginnen und Kollegen.
HINTERGRUND
CDU und GAL hatten sich verpflichtet, im Bereich des Hamburger Landesrechts alle Ungleichbehandlungen zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe zu beseitigen. Das betraf vor allem das Besoldungsrecht von Beamtinnen und Beamten. Hier wurden Ehepaaren Zuschläge und eine Hinterbliebenenversorgung gewährt, die Menschen in Lebenspartnerschaften verwehrt waren. Die schwarz-grüne Koalition war sich einig, dass die Gleichstellung rückwirkend gewährt werden sollte.
Ursprünglich war dafür der 3.12.2003 vorgesehen die EU-Richtlinie in Kraft getreten ist, die die Gleichstellung vorsieht. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von diesem Herbst legte nun nahe, die rückwirkende Gleichstellung zum 1.8.2001 zu vollziehen.