Oft wurde Homosexuellen aus Staaten, in denen ihre sexuelle Orientierung unter teils schweren Strafen steht, bisher das Asyl in Deutschland und anderen europäischen Staaten verweigert. Damit ist jetzt Schluss.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied jetzt, dass Homosexuelle eine soziale Gruppe im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention sind, der es nicht zuzumuten sei, ihre Orientierung geheim zu halten, um Verfolgung zu entgehen. Würde eine strafrechtliche Verfolgung im Heimatland ein freies Ausleben dieses bedeutsamen Merkmals der Identität eines Menschen verhindern, hat der Verfolgte Anspruch auf Asyl in der Europäischen Union.
In Deutschland hat unterdessen mit dem 26-jährigen Chirurg Pawel aus Nowosibirsk der erste Russe Asyl wegen Verfolgung aufgrund seiner sexuellen Identität erhalten. Laut Meldung der russischen Nachrichtenagentur RIA Novosti erhält die Berliner Organisation Quarteera pro Woche zwei bis drei Homo-Asylanfragen" aus Russland.
In der Vergangenheit waren vor allem abgelehnte Asylanträge von Iranern immer wieder auf Medieninteresse und öffentlichen Protest gestoßen, da Richter teilweise verlangten, dass die Flüchtlinge doch ihre Sexualität geheim halten könnten, um der im Iran drohenden Todesstrafe zu entgehen. Andere Urteile diskreditierten Asylbewerber dahingehend, dass Richter behaupteten, die Homosexualität der Asylanten sei nicht beweisbar. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, Parteien wie DIE LINKE und Bündnis90/Grüne sowie zahlreiche Verbände forderten seit langem ein grundsätzliches Asylrecht für Lesben und Schwule aus Verfolgerstaaten. Sie dürften das Urteil begrüßen.