Ein halbes Jahr nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff von Dresden mit einem Toten beginnt am Montag der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter. Das zunächst vehement vertuschte Tatmotiv Homohass steht jetzt im Zentrum der Anklage.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem angeklagten Syrer Abdullah A. in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Der heute 21 Jahre alte A. soll am Abend des 4. Oktobers vergangenen Jahres mitten in der Dresdner Innenstadt auf zwei Männer eingestochen haben. Ein 55-Jähriger starb, sein 53-jähriger Begleiter überlebte den Anschlag schwer verletzt. Die beiden Männer aus Nordrhein-Westfalen machten zusammen Urlaub in Sachsen. Nach der Tat entkam A. zunächst. Bei der Auswertung von Spuren stieß die Polizei dann auf den Syrer und leitete eine Fahndung ein. Mehr als zwei Wochen später wurde A. vorläufig festgenommen.
Für die Verhandlung sind zunächst Termine bis Ende Mai anberaumt. Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft handelte der Angeklagte aus einer radikalislamistischen Gesinnung heraus – und er verübte den Anschlag offenkundig aus Hass auf Homosexuelle.
„Er wollte die beiden Tatopfer als Repräsentanten einer von ihm als ‚ungläubig' abgelehnten freiheitlichen Gesellschaft auslöschen.“
Anklageschrift der Staatsanwaltschaft
Tatmotiv Homohass vehement totgeschwiegen
Der Spiegel war es, der am 22. Oktober nach eigenen Recherchen in sächsischen Sicherheitskreisen erstmals über das mögliche Tatmotiv Schwulenhass spekulierte. Darauf angesprochen reagierte der Dresdner Oberstaatsanwalt auf einer Presskonferenz am selben Tag unwirsch:
„Als Staatsanwaltschaft äußern wir uns zur sexuellen Orientierung von Tatopfern nicht. Das ist nicht unsere Zuständigkeit, nicht unsere Aufgabe, insofern gibt es hierzu keine Angaben."
Jürgen Schmidt, Oberstaatsanwalt Dresden
Wie kann eigentlich ein gegen die sexuelle Orientierung gerichtetes Verbrechen als solches erkannt und geahndet und eine Gesellschaft präventiv dagegen vorgehen, wenn es nicht einmal benannt werden darf oder soll? Zu erwarten wäre außerdem, wie bei rassistischen oder antisemitischen Hassverbrechen mit ideologischem Hintergrund üblich, dass die Bundesregierung und ggf. der Bundespräsident neben der emotionalen Anteilnahme, das mutmaßliche Motiv und daraus schlussfolgernde Handlungsbekundungen öffentlich äußern. Nichts davon passierte.
Foto: Torsten Herbst / CSD Dresden
Der CSD Dresden e.V. organisierten dann eine Gedenkveranstaltung, an der aber kein Mitglied der Bundesregierung teilgenommen hat. Es gab über den Regierungssprecher ausgerichtete Allgemeinplätze der Kanzlerin ohne Hinweis auf das mögliche Tatmotiv. Das ist erschreckend wie auch nicht verwunderlich gleichzeitig. Warum letzteres, führen wir HIER aus.
Hintergrund des Täters
Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt. Der 21-Jährige ist erheblich vorbestraft, war als islamistischer Gefährder eingestuft und wurde überwacht. Dass er dennoch die Tat begehen konnte, sorgte für Aufsehen. Abdullah A. kam im Oktober 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland. Seit Ende 2016 radikalisierte er sich immer mehr, wie aus einem früheren Urteil des Landgerichts Dresden hervorgeht. Er verbreitete in Chats die Ideologie der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) und erwog einen Anschlag für den IS in Deutschland. Im Internet bemühte er sich um Bauanleitungen zur Herstellung eines Sprengstoffgürtels.
Zur Umsetzung einer Tat kam es nicht. Abdullah A. wurde 2018 unter anderem wegen Werbens um Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.Wenige Tage nach seiner Entlassung aus dem Strafvollzug beging er den Anschlag in der Dresdner Innenstadt. A. war als islamistischer Gefährder eingestuft, konnte aber wegen des Abschiebestopps nach Syrien vorerst geduldet in Deutschland bleiben. Er bekam eine Reihe von Auflagen, musste sich unter anderem regelmäßig bei der Polizei melden - was er vor und selbst nach der Tat auch machte.
Zudem wurde der Mann nach seiner Haftentlassung sowohl vom Landeskriminalamt (LKA) als auch vom Verfassungsschutz observiert. Die Sicherheitbehörden gingen davon aus, dass A. „unverändert islamistisches Gedankengut vertrat" und eine hohe Gefahr bestand, dass er wieder Straftaten begehen würde, wie Verfassungsschutzchef Dirk-Martin Christian sagte. Selbst am Tattag wurde er zeitweise verdeckt überwacht - und trotzdem konnte er den Anschlag verüben. Der Verfassungsschutzchef nannte es „sehr bitter", dass der Anschlag nicht verhindert werden konnte. Das LKA betonte, es seien alle rechtlichen Möglichkeiten bei der Überwachung ausgeschöpft worden. Dies wird an den zunächst zwölf Verhandlungstagen sicher eine Rolle spielen, um die Hintergründe der Tat aufzuklären. *AFP/hex/cfm/cax/ck