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Rainbow Refugees
Laut ILGA wird in 69 Staaten Homosexualität noch heute strafrechtlich verfolgt. In Brunei, Iran, Jemen, Mauretanien, Nigeria und Saudi-Arabien droht sicher die Todesstrafe, in Afghanistan, Pakistan, Katar, Somalia und den Vereinigten Arabischen Emiraten kann unter bestimmten Vorrausetzungen die Todesstrafe verhängt werden.
Knud Wechterstein engagiert sich seit über sechs Jahren für queere Geflüchtete in Hessen und Frankfurt: Zunächst als Mitglied des ehrenamtlichen Vereins Rainbow Refugees, der zuerst lediglich einen wöchentlichen Treff für queere Geflüchtete anbot. Schnell wurde klar, dass queere Geflüchtete mehr Unterstützung brauchen – insbesondere im schwierigen Asylverfahren. Aus dem Rainbow Refugees ist heute der Rainbow Refugee Support geworden, der bei der AIDS-Hilfe Hessen angesiedelt ist und queere Geflüchtete umfassend berät, in Asylangelegenheiten unterstützt und nach wie vor einen wöchentlichen Treff für queere Geflüchtete anbietet. Im Laufe ihrer Arbeit haben die Rainbow Refugees und der Rainbow Refugee Support einige Verbesserungen in der Behandlung queerer Geflüchteter erreicht. Warum das Asylverfahren für queere Geflüchtete trotzdem oftmals einem Lotteriespiel gleicht, erklärt Knud Wechterstein im Interview.
Knud, warum muss auf queere Geflüchtete im Asylverfahren ein besonderes Augenmerk gerichtet werden?
Das beginnt schon in der Erstaufnahmeunterkünften. In Hessens größter Erstaufnahme in Gießen leben derzeit rund 2.000 Menschen. Und queere Geflüchtete befinden sich in dieser großen Unterkunft im Umfeld einer Gesellschaft, die sie eigentlich verlassen hatten. Sie müssen ihre sexuelle oder geschlechtliche Orientierung auch dort weiterhin verstecken. Und damit sind sie gut beraten, weil es zu Anfeindungen und Gewalt kommen kann. Und der Aufenthalt in der Erstaufnahme kann sich im Rahmen des Asylverfahrens bis zu 18 Monaten hinziehen.
Wir haben mit dem Rainbow Refugees in Hessen erreicht, dass queere Geflüchtete in der Gießener Erstaufnahme in einem speziellen Bereich untergebracht werden, falls sie das wollen. Ich halte das für eine sehr gute Sache: Wenn man gemeinsam lebt, kann man sich gegenseitig schützen und unterstützen. Das führt unter anderem auch dazu, dass sich viel mehr queere Geflüchtete in den Erstaufnahmen outen und Zugang zu unseren Beratungsnetzwerk finden.
Die queeren Geflüchteten identifizieren sich gegenseitig. Das funktioniert ganz gut.
Wir haben also in Hessen ein Konzept, das, was ich sagen muss, besser ist als in anderen Bundesländern.
Auf der anderen Seite sehe ich auch, dass die Verzögerungen bis zur Anhörung im Asylverfahren auch Vorteile hat. Queere Menschen haben oftmals eine monate- oder jahrelange, nervenaufreibende und körperlich anstrengende Flucht hinter sich. Und dann sollen sie innerhalb kürzester Zeit auch noch über ganz intime Themen sprechen, wie das ganz besonders bei queeren Geflüchteten ist. Das kann dazu führen, dass die Anhörungen nicht so gut verlaufen.
Welche besonderen Hürden ergeben sich im Asylverfahren für queere Geflüchtete?
Das Verfahren selbst beinhaltet die große Anhörung, in der man als Asylbewerber seine persönlichen Asylgründe vorbringen muss.
Dabei hängt auch viel an der Person, die die Anhörung durchführt. Da erlebe ich große Unterschiede. Es gibt wirklich gute Anhörer*innen, die sensibel mit dem Thema umgehen. Auf der anderen Seite erlebe ich leider auch, dass Anhörer*innen mit der besonderen Thematik nicht vertraut sind, oftmals nicht die richtigen Fragen stellen und auch nicht den nötigen Raum dafür schaffen, dass man sich öffnet.
Ein zentrales Problem ist: Es reicht zum Beispiel nicht, zu sagen, im Iran ist Homosexualität strafbar. Man muss darlegen, was das persönlich bedeutet und wo man eingeschränkt ist.
Muss man im Verfahren auch die eigene Homosexualität beweisen?
Ja, man muss das durch einen glaubhaften Sachvortrag beweisen. Meistens fragt das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Anm. d. Redaktion) danach, wie die Menschen ihr Coming-out erlebt haben oder wie sie das erste Mal bemerkt haben, dass sie homosexuell sind. Und wenn die Person das nicht flüssig und ausführlich erklären kann, dann wird schnell behauptet, dass sei bloß ein vorgebrachter Schutzgrund.
Dem muss ich entgegenhalten, dass von Menschen zu verlangen, die ihr Leben lang damit beschäftigt waren, sich zu verstecken, und die auch niemand hatten, mit denen sie über ihre Sexualität sprechen konnten, dass sie flüssig und ausführlich reflektiert ihr Coming-out darstellen, eine völlige Überforderung ist. Es wird nicht sensibel mit dem Thema umgegangen, wenn man eine westlich geprägte Haltung hat, die Homosexualität nur so wahrnimmt, wie wir sie hier leben. Das ist in den allermeisten Ländern, aus denen queere Menschen flüchten, komplett anders. Wenn jemand aus einem Land wie dem Irak kommt, oder Syrien oder Afghanistan, da sind die Hürden unheimlich hoch, offen darüber zu sprechen und das gesamte Thema sehr schambehaftet.
Eine weitere Problematik ist, dass wir immer Sprachmittler*innen in den Anhörungen haben. Die werden natürlich auch als Person wahrgenommen, die kulturell vom Herkunftsland geprägt sind. Und dieser Person dann persönliche Dinge zu erzählen ist abermals mal eine Hürde, auch wenn das BAMF immer wieder argumentiert, dass sie da eine gute Selektion an Dolmetschern haben. Aber ich kann ich das nicht immer bestätigen. Ich habe selbst schon erlebt, dass Dolmetscher zum Beispiel nicht die richtigen Worte dafür gefunden haben, was vorgebracht wurde. In einer Anhörung, wo viele Details eine wichtige Rolle spielen, ist es aber sehr wichtig, dass alles richtig übersetzt wird.
Die Verpflichtung, zu beweisen, dass man queer ist, geht häufig schief. Und die Schuld liegt nicht immer bei den Geflüchteten, sondern das liegt auch an der Art, wie das Verfahren aufgebaut ist.
In der Asylgewährung spielt das Diskretionsgebot eine wichtige Rolle. Was bedeutet das?
Es wird erwartet, dass Menschen in einem Land, wo sie als Homosexuelle vom Staat oder durch die Gesellschaft Gefährdungen ausgesetzt sind, ihre Sexualität versteckt leben sollen.
An sich hat der Europäische Gerichtshof 2013 schon entschieden, dass asylsuchende Menschen nicht von den Behörden oder den Gerichten gezwungen werden dürfen, in ihren Herkunftsländern diskret und verborgen leben zu müssen. Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs sind allerdings nicht direkt bindend für die deutschen Verwaltungsgerichte.
Zum Glück hat auch das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2020 klar gemacht, dass diskretes Leben von niemandem verlangt werden kann. In dem Urteil war ging es sogar um eine bisexuelle Person, was ich besonders bemerkenswert finde: Auch von einer bisexuellen Person kann man nicht verlangen, die Sexualität diskret zu leben.
Wir erleben trotzdem immer wieder Gerichtsentscheidungen, die das einfach ignorieren und sagen: Wir erwarten, dass du dich einfach nicht so auffällig verhältst, zum Beispiel in einer großen Stadt lebst, diskret bist, und dann wirst du schon irgendwie klarkommen.
Selbst wenn man von der Familie verstoßen wurde oder Gewalt erfahren hat, sagt das BAMF oder das Gericht oftmals: In einem anderen Teil des Landes weiß kein Mensch, dass du schwul bist, und dann kannst du in einem anderen Teil des Landes trotz der brutalen Gewaltexzesse ein Leben aufbauen. Selbst wenn Leute das bereits versucht hatten und sie dort auch gescheitert sind, wird ihnen zugemutet, es noch einmal an einem dritten Ort zu versuchen.
Aus meiner Sicht sind das massive Verfahrensfehler. Die Gerichte spielen massiv herunter, wie die Gefährdungslage für queere Menschen in den verschiedenen Herkunftsländern ist.
Das Hauptaugenmerk sollte aber gerade auf der Gefährdungslage in den Herkunftsländern gerichtet sein. Was passiert zum Beispiel homosexuellen Menschen, wenn sie offen leben, aber auch, wenn sie versteckt leben und auffliegen? Die Mehrheit der queeren Menschen, die geflüchtet sind, sind deswegen geflüchtet, weil sie in ihrem näheren Umfeld entdeckt wurden. Das kann die Familie sein, aber auch das soziale Umfeld. Sobald bekannt wurde, dass sie homosexuell sind, wurden sie Opfer von Gewalt. Da gibt es die brutalsten Geschichten die wir hier hören, aber die wir auch sehen. Weil die Menschen vernarbt hier ankommen, ihnen ein Ohr fehlt, was abgeschnitten wurde, und so weiter und so fort.
Paradoxerweise gab es auch Verfahren, in denen Asylsuchende abgelehnt wurden, weil sie in Deutschland nicht offen genug ihre Homosexualität ausgelebt haben.
Ja, das haben wir auch erlebt. Menschen, die erst knapp drei Wochen in Deutschland waren, wurde vorgehalten, dass sie noch keinen Kontakt zur queeren Community gesucht haben oder dass sie im Internet noch nicht auf bestimmten Dating-Plattformen aktiv sind. Es macht mich fassungslos, dass daraus geschlossen wird, dass man kein Interesse daran hat, hier anzukommen, bloß weil man nach drei Wochen noch keine Recherchen betrieben hat, noch keine queere Organisation gefunden hat und auch keine Partner*in hat.
Schaut man auf die Website des BAMF, gibt es unglaublich viele Unterstützungsprogramme, Sprachunterricht und ähnliche Angebote, die sich sehr integrationsfördernd anhören – auf der anderen Seite herrscht aber offensichtlich ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber (queeren) Asylbeantragenden. Kann man das verstehen?
Die Funktion des BAMF ist natürlich, die Glaubwürdigkeit der Person zu überprüfen, und dazu gehört womöglich auch Misstrauen. Wobei ich Misstrauen einen schwierigen Begriff finde. Ich würde es eher als eine kritische Auseinandersetzung sehen, mit dem, was im Asylverfahren vorgebracht wird. Aber trotzdem finde ich es gut, dass du es so formulierst, weil es leider nicht bei einer kritischen Auseinandersetzung bleibt. Meine Wahrnehmung ist, dass sehr viel Misstrauen vorhanden ist und dass sehr viel häufiger Menschen unterstellt wird, dass sie etwas erfinden.
Ich hatte kürzlich einen Fall: Ein junger Mann, der 2016 aus Gambia nach Deutschland gekommen ist, vom BAMF relativ schnell befragt wurde und in seiner Anhörung auch deutlich gemacht hat, dass sein Fluchtgrund Homosexualität ist. Er hat darüber gesprochen, dass er über mehrere Monate im Gefängnis gewesen ist und misshandelt wurde. Und er hat auch klar gemacht hat, dass es keinen Zweifel an seiner sexuellen Orientierung gibt.
Das BAMF konstruiert aus dem Anhörungsprotokoll, dass alles, was er vorgebracht hat gelogen ist. Zum Beispiel wurde angemerkt, dass ein solch langer Aufenthalt in einem Gefängnis ohne eine entsprechende Dokumentation lebensfern wäre; so etwas würde nicht passieren. Deswegen reiche das Vorgebrachte nicht aus oder sei nicht glaubwürdig. Sie haben ihn auch gefragt, wann er das erste Mal gemerkt hat, dass er homosexuell ist. Und er hat berichtet, dass er in dem Alter von 14 eine Person kennengelernt hat, Sex hatte und sich das dann entwickelt hat, was für mich jetzt erstmal nachvollziehbar klingt, das ist ja offen benannt. Im Ablehnungsbescheid steht hingegen, dass das nicht ausreichend geschildert wird, ohne genügende Details und deswegen nicht als glaubwürdig eingestuft wird. Man berichtet, was einem passiert ist, und das BAMF sagt, uns fehlt es an Details.
Das ist schwierig. Aber wir können den BAMF-Entscheid jetzt leicht entkräften, weil wir ihn seit 2016 kennen und wir jetzt 2021 haben und der junge Mann sich mittlerweile hier entwickelt hat, Kontakte zu homosexuellen Menschen gefunden und sich ein Netzwerk und Freundeskreis aufgebaut hat. Wir können zeigen, dass er, obwohl er eher ländlich zugewiesen ist, hier queer lebt. Im September geht's ins Klageverfahren und ich bin optimistisch, dass wir eine Anerkennung für ihn bekommen können.
Dieses Rumgesuche nach Gründen, weswegen eine Person doch womöglich nicht homosexuell ist, führt zu massiven Fehlern in den Entscheidungen. Das sehen wir vor allem in Entscheidungen aus den Jahren 2015 bis 2017, in denen die Bescheide keine gute Qualität hatten und sie reihenweise von den Verwaltungsgerichten kassiert wurden.
Und ich kann da nur an das BAMF appellieren, dass sie sich weniger darauf konzentrieren sollten, Gründe zu finden, weswegen es eine erfundene Geschichte ist, sondern sie sollen sich bitte wirklich auf ihren eigentlichen Auftrag konzentrieren und schauen, wie die Gefährdungslage in dem Herkunftsland ist. Darum geht's. Da ist das BAMF zum Teil nicht auf dem aktuellen Stand.
Davon müsste man aber doch eigentlich ausgehen, oder?
Ja, ich denke, das BAMF hat die Meinung, dass sie auf dem aktuellen Stand sind. Wir sehen aber dennoch, dass sie zeitlich oftmals hinterher hinken. Wir wissen und dokumentieren schneller, wenn etwas Neues passiert.
Aber ich sage auch, dass es immer noch an einer Sensibilität mangelt, einzuschätzen, wer denn eigentlich homosexuell ist.
Kennst du Fälle, in denen Menschen fälschlich vorgeben, homosexuell zu sein?
Ja, die gibt es. Aber die Anzahl derer ist viel kleiner als die Vorstellungen, die das BAMF oder die Gesellschaft davon hat. Über den Zeitraum von knapp sechs Jahren haben wir hier mit Sicherheit 400 Menschen gesehen, die wir in irgendeiner Form begleitet und unterstützt haben; und in dieser Gruppe ist das nicht mal ein Prozent.
Es ist vorgekommen, dass Menschen sich an unser Netzwerk gewandt und nach einer Bescheinigung oder einem Schreiben gefragt haben, das sie als homosexuell ausweist. Sicherlich können wir Stellungnahmen verfassen, wenn wir Menschen kennen, aber das machen wir auch nur, wenn wir fundiertes Wissen über diesen Menschen haben. Und da steht dann auch wirklich viel drin, eine solche Stellungnahme das geht über Seiten.
Aber wenn wir diese kurzen Anfragen nach Bescheinigungen bekommen und das dann verneinen, sind die Menschen schnell wieder verschwunden. Dann kann ich mir vorstellen, dass es keine Homosexuellen gewesen sind. Weil die auch sehr schnell spüren, dass sie bei uns auffliegen, weil wir ein queeres Netzwerk und eine queere Organisation sind. Und damit kommen sie gar nicht klar. Die Menschen, die bei uns sind, sind nicht nur in der Beratung, sondern die große Mehrheit kommt auch zu unseren sozialen Angeboten, vernetzt sich, fragt, wann es eine Schwulenparty gibt und wo die Schwulensaunen sind oder wo man Männer kennenlernen kann.
Foto: bjö
Rainbow Refugees
Die Rainbow Refugees beim CSD Frankfurt 2018
Wie hoch ist die Quote ist, die man zu einem guten und gerechten Ende führen konnte?
Meine Schätzung ist, dass etwa ein Drittel der Asylanträge von queeren Geflüchteten beim BAMF direkt erfolgreich ist. Das heißt, die Mehrheit wird erstmal abgelehnt und rutscht ins Klageverfahren. Und in den Klageverfahren sehen wir, dass die große Mehrheit derer, die wir begleiten, am Ende im Gerichtsverfahren erfolgreich ist. Wir haben damit auch dokumentiert, dass eine große Anzahl von Bescheiden des BAMF einfach falsch gewesen ist. Und wenn man in diesem Fällen der Entscheidung des BAMF gefolgt wäre, hätte das bedeutet, dass die Menschen wieder in lebensgefährliche Situationen zurückgegangen wären.
Wir haben leider auch Misserfolge. Wir begleiten gerade einen Mann aus Algerien der in seinem Asylverfahren abgelehnt wurde, weil das BAMF runtergespielt hat, wie die Situation in seinem Herkunftsland ist. Dass es in Algerien brandgefährlich ist, offen homosexuell zu leben, wurde im Ablehnungsbescheid abgestritten. Stattdessen wurde gesagt, er kann dort schon irgendwie leben. Jetzt ist er im Klageverfahren am Verwaltungsgericht Frankfurt an einem Richter geraten, der in den letzten Jahren, egal was vorgebracht wurde, alle Klagen abgelehnt hat. Im Klageverfahren ist man immer abhängig von der Person des Richters, weil es immer Einzelrichterentscheidungen sind. Es ist eine ziemliche Lotterie, wo man letztendlich landet und ob man bei Gericht Erfolg hat.
Dieser Mensch hat mit mir 2019 in Frankfurt auf der CSD-Bühne gestanden und über die Situation von Homosexuellen in Algerien gesprochen. Er hat seine Freizeit hauptsächlich im Frankfurter Bermudadreieck verbracht. Das heißt, offener leben als er konnte man gar nicht. Und genau so ist er auch vor Gericht aufgetreten, hat seinen Freund mit zur Verhandlung gebracht. Und trotzdem kann das immer noch dazu führen, dass ein Einzelrichter sagt, das reicht mir jetzt nicht.
Trotzdem finde ich unsere Quote der erfolgreichen Gerichtsverfahren schon sehr eindrucksvoll.
Es gibt sicherlich auch andere Varianten der Verfahrenserledigung, wenn zum Beispiel jemand einen Partner findet, eine feste Beziehung eingeht und heiratet. Da haben wir einige und ich bin, seit ich hier arbeite, regelmäßig auf Hochzeiten eingeladen. Und es ist jedes Mal sehr schön, weil ich glückliche verliebte Paare sehe. Und einige haben dadurch auch den Aufenthalt bekommen, sicherlich, andere heiraten auch, aber für alle Paare, die ich gesehen habe und die ich kenne, kann ich sagen, dass das aus Liebe passiert ist und nicht aus taktischem Kalkül.
Kontakt zum Rainbow Refugee Support über www.frankfurt-aidshilfe.de unter dem Stichwort LSBTIQ+-Geflüchtetenarbeit