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#ArtikelDrei

Artikel 3

Foto: LSVD

Das Grundgesetz schützt in Artikel 3 Menschen vor Diskriminierung. Nicht aufgeführt ist dort die sexuelle Orientierung/Identität. Seit 2008 wird von queeren Verbänden wie dem LSVD und inzwischen allen Parteien bis auf AfD und CDU/CSU für eine Erweiterung des sogenannten Diskriminierungsschutzparagrafen gestritten. Unserer Artikelsammlung.

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