Foto: LSVD
Das Grundgesetz schützt in Artikel 3 Menschen vor Diskriminierung. Nicht aufgeführt ist dort die sexuelle Orientierung/Identität. Seit 2008 wird von queeren Verbänden wie dem LSVD und inzwischen allen Parteien bis auf AfD und CDU/CSU für eine Erweiterung des sogenannten Diskriminierungsschutzparagrafen gestritten. Unserer Artikelsammlung.