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Bundesstiftung Magnus Hirschfeld

Bundesstiftung Magnus Hirschfeld

Am 27. Oktober 2011 hat die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Justiz die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld als Stiftung bürgerlichen Rechts errichtet und am gleichen Tag den Stiftungszweck in der Satzung festgelegt:

Die Förderung von Bildung sowie von Wissenschaft und Forschung mit diesen Zielen:

  • die nationalsozialistische Verfolgung Homosexueller in Erinnerung halten
  • das Leben und Werk Magnus Hirschfelds wissenschaftlich erforschen und darstellen
  • die gesellschaftliche Lebenswelt homosexueller Männer und Frauen, die in Deutschland gelebt haben und leben, wissenschaftlich erforschen und darstellen
  • einer gesellschaftlichen Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen in Deutschland entgegenwirken

Geschichte

Der Beschluss, eine Stiftung zur Erforschung und Erinnerung an die homosexuelle Emanzipationsbewegung seit Magnus Hirschfeld und seinem Institut für Sexualwissenschaft sowie der staatlichen Verfolgung unter dem Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches bis 1994 zu errichten, wurde erstmals unter der rot-grün Regierung Schröder im Jahr 2000 im Bundestag gefasst, dann aber von der CDU/CSU im Bundesrat blockiert. Im November 2010 wurden die nach einem erfolglosen ersten Versuch 2003 von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP ) wiedervorgelegte und in den schwarz-gelben Koalitionsvertrag verhandelte Idee mit einem Gründungskapital von 10 Millionen Euro bewilligt (blu berichtete).

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