Die Kopiermaschinen für Anti-LGBTI*-Gesetze laufen mal wieder heiß – diesmal in Bulgarien. Ein neuer Gesetzentwurf, der gerade durch das Parlament gejagt werden soll, hat es knüppeldick auf queere Inhalte und trans* Jugendliche abgesehen. Doch jetzt bekommt Sofia höchst offizielle Post aus Straßburg. Michael O’Flaherty, der Menschenrechtskommissar des Europarats, hat einen Brandbrief an die bulgarische Parlamentspräsidentin Nataliya Kiselova geschickt. Und der liest sich wie eine Generalabrechnung.
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Presentatie Europees compendium haatcriminaliteit
Michael O'Flaherty
Zensur nach russischem Vorbild
Worum geht’s? Zum einen soll Kindern der Kontakt zu „Inhalten, die nicht dem Verständnis von Geschlecht als biologischer Kategorie entsprechen“, strikt verboten werden. Das betrifft nicht nur Schulen und Kindergärten, sondern quasi alle „öffentlichen Orte, die von Kindern außerhalb der Schulzeit besucht werden“. Das ist genau das Gerede, das wir sonst nur aus Moskau oder von Viktor Orbáns Gnaden kennen – ein klassisches „Propaganda-Gesetz“.
O’Flaherty kritisiert diese schwammige Formulierung aufs Schärfste. Sie öffne Tür und Tor für „willkürliche Interpretationen und unverhältnismäßige Einschränkungen“ der Meinungs-, Versammlungs- und Bildungsfreiheit.
Der Kommissar muss Bulgarien sogar an die Grundlagen erinnern: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat solche Gesetze (wie in den Fällen Macaté v. Lithuania und Alekseyev v. Russia) längst kassiert. Die Begründung des Gerichts: Solche Verbote verstärken Stigma und Vorurteile, schaden Kindern und sind „unvereinbar mit den Vorstellungen von Gleichheit, Pluralismus und Toleranz, die einer demokratischen Gesellschaft innewohnen“. Klartext: Das Gesetz ist demokratiefeindlicher Schrott.
Frontalangriff auf trans Jugendliche*
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EU Gerichtshof für Menschenrechte
Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg
Aber es kommt noch dicker. Der Entwurf will auch die „Präsentation, Werbung und Bereitstellung von trans-spezifischer Gesundheitsversorgung für Minderjährige“ verbieten und sogar unter Strafe stellen.
Das ist ein frontaler Angriff auf das Recht auf Gesundheit und die Selbstbestimmung junger Menschen. O’Flaherty stellt klar: Geschlechtsidentität wird von der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt. Der EGMR hat bereits geurteilt, dass die Verweigerung von trans-spezifischer Versorgung einen klaren Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens (Artikel 8) darstellt. Selbst die Venedig-Kommission des Europarats hält ein solches absolutes Verbot für unvereinbar mit der Konvention.
Kindeswohl? Von wegen!
Die bulgarischen Hardliner schieben bei ihrer Hetze natürlich wie immer das „Kindeswohl“ vor. O’Flaherty dreht den Spieß genüsslich um. Er zitiert die UN-Kinderrechtskonvention: Das Kindeswohl muss „von Fall zu Fall“ bestimmt werden und basiert auf einer „Bewertung der spezifischen Umstände, die das Kind einzigartig machen“.
Mehr noch: Kinder haben das Recht, gehört zu werden. Ein Komitee der UN (CRC) hat bereits 2016 klargestellt, dass LGBTIQ*-Kinder ein „Recht auf Achtung ihrer körperlichen und psychischen Integrität, ihrer Geschlechtsidentität und ihrer sich entwickelnden Autonomie“ haben. Dieser bulgarische Gesetzentwurf macht das genaue Gegenteil.
Der Appell aus Straßburg ist unmissverständlich: O’Flaherty fordert die Abgeordneten des Nationalkongresses auf, „davon abzusehen, die in diesem Schreiben angesprochenen Änderungen anzunehmen“. Stattdessen solle Bulgarien endlich mit internationalen Partnern, einschließlich des Europarats, zusammenarbeiten, um die Menschenrechte von LGBTIQ*-Personen „in voller Übereinstimmung mit internationalen Standards“ zu schützen.