In Frankreich kann sich eine trans* Frau, die noch vor ihrer Transition ein Kind gezeugt hatte, in der Geburtsurkunde als zweite Mutter eintragen lassen. Ein Berufungsgericht im südfranzösischen Toulouse gab der Frau am Mittwoch nach einem jahrelangen Rechtsstreit Recht.
Die 52-Jährige, deren Fall vor Gericht unter dem fiktiven Namen Claire verhandelt wurde, ist seit 1999 mit ihrer Frau verheiratet. Das Paar bekam 2000 und 2004 zwei Kinder. Im Jahr 2011 ließ Claire ihren Personenstand offiziell ändern und als weiblich registrieren. Drei Jahre später, als sie noch männliche Fortpflanzungsorgane hatte, bekam das Paar noch ein drittes Kind, ein Mädchen. Weil sich der Standesbeamte weigerte, sie in der Geburtsurkunde ihrer Tochter nicht als zweite Mutter einzutragen, zog Claire 2014 vor Gericht.
2018 hatte ein Berufungsgericht in Montpellier der Familie zugestanden, Claire weder als Vater noch als Mutter, sondern als „leibliches Elternteil“ eintragen zu lassen – eine Premiere in Frankreich. Die Familie gab sich damit aber nicht zufrieden. Zudem hob das französische Kassationsgerichtshof die Entscheidung im Jahr 2020 wieder auf, da die Definition „leibliches Elternteil“ im französischen Recht nicht vorgesehen sei (männer* berichtete). Die obersten Richter*innen verwiesen den Fall an das Berufungsgericht in Toulouse.
Happy End
Das Gericht in Toulouse stellte nun abschließend fest, dass Claire in der Geburtsurkunde als Mutter eingetragen werden kann, da „in diesem Fall zwei mütterliche Abstammungen festgestellt werden konnten“. Claire sei sowohl „biologischer Elternteil“ als auch „Frau im Zivilstand“.
Außerdem entschied das Gericht, Claires Geschlechtsangleichung nicht auf dem Dokument zu vermerken, weil „eine solche Erwähnung ihr Recht auf Privatsphäre unverhältnismäßig verletzen würde“.
Die Entscheidung des Gerichts dürfte in Frankreich einen Präzedenzfall schaffen. Denn ganz allgemein erkennt das Berufungsgericht von Toulouse „das Recht einer Transgender-Person, eines Mannes, der eine Frau geworden ist, der ein Kind mit seinem männlichen Fortpflanzungssystem gezeugt hat, in der Geburtsurkunde des Kindes als Mutter zu bezeichnen“ an.
Die „Einfachheit der Situation“ schlage sich endlich auch im französischen Recht nieder, sagte Claires Anwältin Clélia Richard nach der Gerichtsentscheidung. Sie sprach von einem wegweisenden Urteil, das für Claire, aber möglicherweise auch für andere Paare in einer ähnlichen Situation von entscheidender Bedeutung sei. Denn Claires Tochter sei nicht das einzige betroffene Kind. *AFP/sah