Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) sorgt für Schlagzeilen: Chefankläger Karim Khan hat in Den Haag die Ausstellung eines Haftbefehls gegen die Taliban-Führung beantragt. Grund dafür ist die systematische Verfolgung von Frauen, Mädchen und queeren Menschen in Afghanistan.
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Der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan
Konkret geht es um Taliban-Chef Haibatullah Achundsada und Afghanistans Obersten Richter, Abdul Hakim Hakkani. Ihnen wird vorgeworfen, für das Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Verfolgung aus Gründen des Geschlechts verantwortlich zu sein. Die Taliban weisen die Vorwürfe natürlich zurück und sprechen von einer „politisch motivierten” Aktion.
Ein wichtiger Schritt für die queere Gemeinschaft
Besonders bemerkenswert ist, dass der IStGH in seinem Antrag explizit die Verfolgung von queeren Menschen erwähnt. Das ist ein Novum und wird von der internationalen Organisation ILGA World als wichtiger Schritt im Kampf gegen die Diskriminierung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten gewertet.
Auch Menschenrechtsorganisationen und afghanische Frauenrechtlerinnen begrüßen den Antrag des IStGH. Sie hoffen, dass die systematische Unterdrückung von Frauen in Afghanistan dadurch wieder stärker in den Fokus der internationalen Öffentlichkeit rückt.
Wie geht es weiter?
Ob die Haftbefehle tatsächlich ausgestellt werden, müssen nun die Richter am IStGH entscheiden. Selbst wenn das passiert, ist fraglich, ob die Taliban mit dem Gericht kooperieren werden. Dennoch ist der Antrag ein wichtiges Signal: Die Welt schaut hin und lässt sich die Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan nicht länger gefallen. *ck/AFP/ILGA