Es ist ein juristischer Überraschungssieg und eine Nachricht, die weit über die Grenzen der ungarischen Hauptstadt hinaus für Aufatmen sorgt. Das Pester Zentrale Bezirksgericht hat das politisch stark aufgeladene Strafverfahren gegen den Budapester Oberbürgermeister Gergely Karácsony überraschend ausgesetzt.
Foto: Attila Volgyi / AFO
Gergely Karácsony
Budapests Oberbürgermeister Gergely Karácsony erscheint am 1. August 2025 in einem T-Shirt mit regenbogenfarbenem Stadtwappen zur Befragung durch die Ermittlungsbehörden. Trotz offiziellen Verbots nahmen zuvor Rekordzahlen an der 30. Pride-Parade teil, um ein Zeichen für die Rechte von LGBTIQ* zu setzen.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, Karácsony habe sich durch die Organisation und Führung der verbotenen Budapest Pride im vergangenen Jahr strafbar gemacht, liegt nun auf Eis. Stattdessen hat das Gericht den ungarischen Verfassungsgerichtshof angerufen. Dieser muss nun in einer weitreichenden Prüfung klären, ob das dem Verbot zugrunde liegende Gesetz überhaupt mit der ungarischen Verfassung und grundlegenden Menschenrechten, wie dem Recht auf friedliche Versammlung, vereinbar ist.
Hintergrund: Ein Akt des zivilen Ungehorsams für die LGBTIQ*-Community
Der Ursprung dieses beispiellosen juristischen Tauziehens liegt im Sommer des vergangenen Jahres. Die rechtsnationale Regierung unter Premierminister Viktor Orbán hatte zuvor die nationale Gesetzgebung massiv verschärft und unter dem Deckmantel des sogenannten „Kinderschutzes“ öffentliche Veranstaltungen, die von der heteronormativen Norm abweichen, faktisch verboten. Die Budapester Polizei untersagte daraufhin offiziell die jährliche Pride-Parade, die als wichtigstes Symbol für Vielfalt und Toleranz im Land gilt.
Gergely Karácsony, ein prononcierter politischer Gegner Orbáns, weigerte sich jedoch, dieses Verbot hinzunehmen. In einem bemerkenswerten Akt des zivilen Widerstands deklarierte er die Pride kurzerhand zu einer offiziellen städtischen Veranstaltung der Kommune Budapest. Da kommunale Feste laut Karácsonys Rechtsauffassung keiner polizeilichen Genehmigung bedürfen, führte er den Protestzug Ende Juni persönlich an. Hunderttausende Menschen folgten seinem Aufruf, trotzten den Einschüchterungsversuchen der Behörden und setzten ein historisches Zeichen der Solidarität mit der LGBTIQ*-Community in Ungarn.
Die Anklage und der juristische Gegenschlag
Die regierungsnahe Staatsanwaltschaft reagierte auf diese politische Provokation mit voller Härte. Sie klagte den Bürgermeister Ende Januar wegen der Verletzung des Versammlungsrechts an und forderte, Karácsony per Strafbefehl – also in einem beschleunigten Verfahren ohne öffentliche mündliche Verhandlung – zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Man wollte offenbar einen öffentlichkeitswirksamen Prozess vermeiden. Doch der Oberbürgermeister wehrte sich juristisch und pochte auf ein ordentliches Gerichtsverfahren. Er betonte immer wieder öffentlich, er sei „von einem stolzen Verdächtigen zu einem stolzen Angeklagten“ geworden und werde die Freiheit seiner Stadt unter allen Umständen verteidigen.
Diese Beharrlichkeit zahlt sich nun aus. Der zuständige Richter am Pester Bezirksgericht sah offenbar derart gravierende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und Normenklarheit der angewandten Gesetze, dass er den Fall an die höchste juristische Instanz des Landes weiterreichte. Der Verfassungsgerichtshof hat nun theoretisch 90 Tage Zeit, um zu entscheiden, ob die Bestimmungen des ungarischen Versammlungsgesetzes in Kombination mit den neuen Zensurvorgaben gegen das Grundgesetz sowie gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.
„Die Kultur der Freiheit lässt sich nicht zerstören“
Für Gergely Karácsony und die ungarische Zivilgesellschaft ist dieser Zwischenbeschluss ein massiver politischer und moralischer Sieg. Auf seinen sozialen Netzwerken kommentierte der Bürgermeister die Aussetzung des Verfahrens euphorisch. Es sei „eine wunderbare Nachricht – nicht nur für mich, sondern für jeden freiheitsliebenden Menschen“, so Karácsony in seiner ersten Stellungnahme. Die Entscheidung beweise eindrucksvoll, dass es der Regierung trotz der erdrückenden Atmosphäre des letzten Jahrzehnts nicht gelungen sei, die Kultur der Freiheit in Ungarn zu zerstören.
Ausblick auf ein politisch brisantes Jahr
Die Aussetzung des Verfahrens fällt in eine politisch extrem angespannte Phase. Im Frühjahr 2026 stehen in Ungarn richtungsweisende Wahlen an, und die regierende Fidesz-Partei steht innenpolitisch unter ungewohnt starkem Druck der erstarkten Opposition. Gleichzeitig beobachtet die Europäische Union die systematische Einschränkung von Bürger- und Minderheitenrechten in Ungarn mit wachsender Sorge und hat bereits rechtliche Schritte gegen das umstrittene „Kinderschutzgesetz“ eingeleitet.
Dass ein lokales Gericht nun den Mut aufbringt, die repressiven Gesetze der Regierung offenkundig infrage zu stellen und den Verfassungsgerichtshof zur Prüfung zu zwingen, könnte weitreichende Konsequenzen für die Rechtsstaatlichkeit im Land haben. Für den Moment jedoch ist die richterliche Notbremse ein starkes Signal der Hoffnung. Es ist ein Beweis dafür, dass der friedliche Widerstand für die Rechte der LGBTIQ*-Community reale Wirkung zeigt – und dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlung selbst unter schwierigsten politischen Rahmenbedingungen noch juristische Verteidiger findet.