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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Polen wegen mangelnden Schutzes homosexueller Partnerschaften verurteilt. Die Entscheidung, am Dienstag in Straßburg verkündet, stützt sich auf Polens Versäumnis, „einen rechtlichen Rahmen zu etablieren, der die Anerkennung und Sicherung gleichgeschlechtlicher Paare gewährleistet“, so die offizielle Begründung.
Fünf homosexuelle polnische Paare, die vergeblich versucht hatten, vor polnischen Standesämtern eine Ehe zu schließen, hatten Klage eingereicht. Die Richter urteilten, dass dies dazu geführt habe, dass die Kläger grundlegende Aspekte ihres Lebens nicht regeln konnten. Insbesondere wiesen sie auf steuerliche Benachteiligungen sowie Einschränkungen bei sozialen und familiären Rechten hin. Infolgedessen habe Polen den in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt.
In diesem Jahr hatte das Straßburger Gericht bereits ähnliche Urteile gegen Russland, Rumänien, Bulgarien und die Ukraine gefällt. Die Richter betonten, dass die rechtliche Anerkennung und der Schutz gleichgeschlechtlicher Paare keine traditionellen Familienwerte beeinträchtigen würden.
Krzysztof Alcer, einer der Kläger, äußerte sich erleichtert: „Ich hoffe, das gibt einen Impuls für eine Veränderung nach dem Regierungswechsel.“ Er betonte, dass möglicherweise ein anderer Präsident erforderlich sei, der nicht homophob ist, um offen sprechen zu können, fügte jedoch hinzu: „Es lohnt sich, darauf zu warten.“
*mk Quelle: AFP