Die ungarische Regierung droht EU-Vertreterinnen, die an der verbotenen „Pride Parade“ in Budapest teilnehmen wollen, mit Konsequenzen. Justizminister Bence Tuzson betonte in einem Schreiben an Botschafter*innen, dass die Versammlung gesetzlich untersagt sei und eine Teilnahme einen Gesetzesverstoß darstelle.
Trotz der Drohungen aus Budapest forderte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die ungarischen Behörden in einem Online-Video auf, das Verbot aufzuheben. Sie betonte: „Es ist eine grundlegende Freiheit in Europa, für die eigenen Rechte auf die Straße zu gehen.“ Auch zahlreiche EU-Abgeordnete rufen zur Unterstützung der „Pride Parade“ auf und planen ihre Teilnahme.
Der ungarische Justizminister Tuzson wies in seinem Schreiben darauf hin, dass Teilnehmer*innen mit Geldstrafen von bis zu 500 Euro rechnen müssen. Wer die Veranstaltung organisiert oder zur Teilnahme aufruft, dem droht sogar eine Haftstrafe von einem Jahr. Er forderte die diplomatischen Vertretungen auf, ihre Mitarbeiter*innen über diese Rechtslage zu informieren.
Internationaler Widerstand gegen das Verbot
Fotos: AFP
Dutzende Europaabgeordnete und EU-Gleichstellungskommissarin Hadja Lahbib wollen an der Demonstration teilnehmen. Anfang der Woche hatten bereits diplomatische und kulturelle Vertretungen von 33 Ländern in einem gemeinsamen Schreiben zur Unterstützung der Veranstaltung aufgerufen. Fünf EU-Mitgliedstaaten – Italien, Kroatien, die Slowakei, Rumänien und Bulgarien – schlossen sich dieser Erklärung nicht an.
Die Budapester Polizei hatte die „Pride Parade“ am vergangenen Donnerstag verboten. Die Organisator*innen planen jedoch, am Samstag trotzdem für die Rechte von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und queeren Menschen (LGBTIQ*) auf die Straße zu gehen. Auch der Budapester Bürgermeister kündigte Widerstand gegen das Verbot an.
Ungarns umstrittene Gesetzgebung
Unter der rechtsnationalistischen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban schränkt Ungarn seit Jahren die Rechte von LGBTIQ-Personen* unter dem Vorwand des „Kinderschutzes“ ein. Mitte März wurde eine Gesetzesänderung verabschiedet, die ein Verbot der jährlichen Pride-Parade zum Ziel hat, indem sie Versammlungen untersagt, die gegen das ungarische LGBTIQ-Gesetz* von 2021 verstoßen. Dieses Gesetz verbietet Darstellungen von Homosexualität vor Minderjährigen.
Im April stimmte das Parlament zudem für Verfassungsänderungen, die die LGBTIQ-Rechte* in Ungarn weiter einschränken und ein Verbot der „Pride Parade“ rechtlich untermauern sollen. In Brüssel sind wegen Orbans Vorgehen gegen LGBTIQ-Rechte* derzeit noch rund 18 Millionen Euro an EU-Finanzmitteln für Ungarn eingefroren.
Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof
Gegen das LGBTIQ-Gesetz* von 2021 läuft ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die EuGH-Generalanwältin Tamara Capeta hatte Anfang des Monats ein Gutachten vorgelegt, das besagt, dass Ungarn mit dem Gesetz gegen EU-Recht verstößt. Ihre Schlussanträge sind zwar nicht bindend, die Richter*innen orientieren sich aber oft daran.
Das Vorgehen gegen die „Pride Parade“ hat in Ungarn bereits zu Protesten geführt. In den vergangenen Monaten nahmen Tausende Menschen an Demonstrationen und Brücken-Blockaden in Budapest teil. *ck/AFP