Der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) hat im Disziplinarverfahren gegen Pastor Olaf Latzel eine Entscheidung getroffen, die in der queeren Community für Kopfschütteln sorgt: Latzels Bezüge werden wegen wiederholter queerfeindlicher Äußerungen um ganze 5 Prozent für 48 Monate gekürzt.
Die gekürzten Beträge sollen – immerhin – an Organisationen gehen, die queere Menschen unterstützen. Doch die Reaktion von DIE LINKE.queer spricht Bände und titelt treffend:
„Bremer evangelische Kirche: 95 % Money für Queerfeindlichkeit“.
Maja Tegeler und Luca Renner, Bundessprecher*innen von DIE LINKE.queer, kritisieren die Sanktion als „lasch“ und „ungeeignet“, um queere Menschen „vor weiteren Ausfällen des rechtskonservativen Pastors zu schützen“. Sie sehen in der Entscheidung eine erneute Verharmlosung von Latzels queerfeindlicher Hetze, nachdem bereits ein Strafverfahren gegen eine Geldstrafe eingestellt wurde.
Für das Vertrauen der queeren Community hätte die BEK eine Disziplinarklage mit dem Ziel der Entfernung Latzels aus dem Dienst erheben müssen, so DIE LINKE.queer. Darüber hinaus fordern sie eine bessere Ausrichtung der internen Strukturen zum Schutz queerer Menschen und eine Änderung der Kirchenverfassung.
Hintergrund: Der Fall Latzel
Foto: Mathias Rätz
Der ursprüngliche Fall gegen Pastor Olaf Latzel aus Bremen dreht sich um homophobe Äußerungen, die er im Oktober 2019 in einem gemeindeinternen Eheseminar getätigt hat. Er sprach dabei von „Genderdreck“, einer „teuflischen Homolobby“ und bezeichnete Teilnehmer des Christopher Street Days als „Verbrecher“.
Diese Äußerungen führten zu einer Anklage wegen Volksverhetzung. Im ersten Prozess vor dem Bremer Amtsgericht wurde Pastor Latzel schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt, da das Gericht seine Aussagen als Aufstachelung zum Hass und Verletzung der Menschenwürde ansah. Pastor Latzel legte Berufung gegen dieses Urteil ein. Das Landgericht Bremen hob in der Berufungsverhandlung das Urteil des Amtsgerichts auf und sprach ihn frei. Die Begründung dafür war, dass seine Äußerungen von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt seien, auch wenn sie als „befremdlich“ und „archaisch“ eingestuft wurden.
Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Revision gegen den Freispruch ein. Das Oberlandesgericht Bremen hob den Freispruch auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück. Schließlich wurde das Verfahren in einem späteren Berufungsprozess vor dem Landgericht Bremen gegen eine Zahlung von 5.000 Euro an das Bremer Rat & Tat-Zentrum für queeres Leben eingestellt. Latzel hat die Geldstrafe gezahlt, womit das juristische Verfahren abgeschlossen ist. *ck