Die beschlossene Mitgliedschaft der beiden Ländern ist für deren homosexuellen Bewohner ein Fortschritt. Zwar haben die Neumitglieder jeweils Antidiskriminierungsgesetze, die auch für sexuelle Identität gelten, doch erst die EU Mitgliedschaft macht eine internationale Kontrolle möglich. EU Recht verpflichtet diese Länder auch, gleichgeschlechtliche Paare in ihren Rechten anzuerkennen, selbst wenn diese Länder eine Verpartnerung nicht zulasssen.
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