Grafik: KI erstellt
Der Bundestag hat am 5. Dezember 2025 eine drastische Verschärfung der Asylpolitik beschlossen. Mit einer klaren Mehrheit von 457 zu 130 Stimmen wurde der Weg frei gemacht, Staaten künftig per einfacher Rechtsverordnung als „sichere Herkunftsstaaten“ einzustufen – und zwar am Bundesrat vorbei. Was technisch klingt, ist für viele queere Geflüchtete lebensbedrohlich.
Politikwechsel auf Kosten der Menschenrechte
Die Regierungskoalition macht ernst mit dem angekündigten härteren Kurs. Alexander Throm (CDU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, feiert den Beschluss offen als Fortsetzung des „Politikwechsels in der Migrationspolitik“. Er kündigte bereits an, dass Algerien, Indien, Marokko und Tunesien nun zügig als sichere Herkunftsländer eingestuft werden sollen. Bisher scheiterte dies immer wieder am Widerstand im Bundesrat.
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Sicher? Sicher nicht für Queers!
Mit dem neuen Gesetz wird diese demokratische Hürde nun einfach umgangen. Der LSVD – Verband Queere Vielfalt spricht von einem „Skandal“ und einem „Rechtsbruch mit Ansage“. Alva Träbert aus dem Bundesvorstand macht deutlich:
„Das heute verabschiedete Verfahren ist als zutiefst undemokratisch einzuordnen“.
Man ignoriere bewusst schwerwiegende menschenrechtliche Bedenken.
„Sicher“ ist hier gar nichts
Die Einstufung dieser Maghreb-Staaten als sicher ist für LGBTIQ* reiner Zynismus. „In Marokko, Algerien und Tunesien sind LGBTIQ* massiven Gefahren ausgesetzt“, warnt der LSVD+. Es drohen mehrjährige Haftstrafen und Folter durch staatliche Akteure – bis hin zu grausamen Zwangsanaluntersuchungen, um Homosexualität „nachzuweisen“.
Grafik: LSVD+
Warum ist die Einstufung so gefährlich? Der LSVD+ hat eine detaillierte Infoseite dazu geschaltet:
Das Bundesverfassungsgericht hat eigentlich klare Regeln aufgestellt: Ein Staat darf nur dann als sicher gelten, wenn alle Bevölkerungsgruppen dort sicher sind. Für Queers ist das in diesen Ländern definitiv nicht der Fall. Wer diese Tatsache ausblendet, macht sich zum Komplizen der Verfolger.
Turbogang in die Abschiebung
Die Konsequenzen des neuen Gesetzes sind brutal. Anträge aus „sicheren Herkunftsstaaten“ gelten künftig im Eilverfahren grundsätzlich als „offensichtlich unbegründet“, sofern die Betroffenen nicht das Gegenteil beweisen können. Die Klagefrist gegen einen negativen Bescheid wird auf lächerliche eine Woche verkürzt.
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Viel Spaß mit dem deutschen Behördendschungel – du hast eine Woche Zeit, ohne Anwalt und ohne Sprachkenntnisse deine Rechte einzuforden
Für traumatisierte LGBTIQ*-Geflüchtete ist das eine Katastrophe. Viele schaffen es aus Scham und Angst nicht, sich in der ersten Anhörung direkt zu outen und ihre Verfolgung als Asylgrund zu nennen. „Um Vertrauen aufzubauen und sich Unterstützung durch Fachberatungsstellen zu suchen, fehlt ihnen die Zeit“, so der LSVD+. Das Ergebnis: Abschiebung, oft noch während das Verfahren läuft.
Rechtsstaat light
Als wäre das nicht genug, streicht der Gesetzgeber auch noch die Regelung, dass Menschen, denen Abschiebehaft droht, zwingend ein Anwalt zur Seite gestellt werden muss – ein Schutzrecht, das die frühere Ampel-Koalition eingeführt hatte. Pro Asyl nennt die Abschaffung dieses Pflichtanwalts einen Skandal, der „massenhafter rechtswidriger Abschiebungshaft Vorschub leistet“. Um politische Handlungsfähigkeit zu demonstrieren, werden vulnerable Gruppen, die unseren Schutz am nötigsten hätten, unter den Bus geworfen. *ck/AFP