Zwei Perspektiven auf die Wahl
Grafik: LSVD Berlin-Brandenburg
Wahlprüfsteine Berlin 2026_LSVD+ - 1
Die queerpolitischen Wahlprüfsteine des LSVD Berlin-Brandenburg zur Abgeordnetenhauswahl 2026: Der Verband hat zehn Parteien zu zehn Themen befragt und die Antworten mit Smileys von „gut“ bis „schlecht“ bewertet.
Am 20. September wählt Berlin ein neues Abgeordnetenhaus. Am 21. August hat der LSVD+ Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg seine Wahlprüfsteine veröffentlicht: zehn Parteien, zehn Themen, eine Matrix aus lachenden, neutralen und traurigen Gesichtern. Sechs Parteien schneiden beim Verband in allen Bereichen positiv ab – Grüne, Die Linke, SPD, Volt, Tierschutzpartei und Partei des Fortschritts. Die CDU bewertet der Verband als unpräzise, die AfD als queerfeindlich.
Die Wahlprüfsteine des LSVD+ sind eine wichtige und etablierte Orientierungshilfe: Sie fragen konkrete Anliegen der Community direkt ab und dokumentieren, worauf sich die Parteien im Wahlkampf öffentlich festlegen lassen wollen. Gleichzeitig hat dieser Ansatz eine methodische Grenze: Er stützt sich auf Selbstauskünfte. Ein Verband schickt Fragen, Wahlkampfteams oder Parteizentralen formulieren die Antworten.
Wir haben uns deshalb die andere, die formell beschlossene Quelle vorgenommen: die Wahlprogramme. Denn ein Wahlprogramm ist ein offizieller Parteitagsbeschluss. Juristisch einklagbar ist vor Gericht zwar beides nicht. Aber politisch wiegt ein von den Mitgliedern beschlossenes Programm ungleich schwerer als eine Antwort aus der Parteizentrale, die an keinem Parteitagsbeschluss hängt.
Wir haben die sieben Programme gelesen – 1.086 Seiten. Zu jeder queerpolitischen Zusage haben wir die genaue Seitenzahl notiert und geprüft, was ein paar Kapitel weiter steht.
Was der Blick ins Programm ergänzt
Grafik: KI-erstellt
Neun queerpolitische Themen, sieben Wahlprogramme, 1.086 Seiten: Die Zahl in jedem Feld gibt die Seite im jeweiligen Programm an, auf der die Zusage steht. Rote Markierungen verweisen auf Gegenpositionen oder Einschränkungen an anderer Stelle desselben Dokuments. Alle sieben Programme wurden anhand derselben neun ausgewählten queerpolitischen Prüfsteine vollständig auf Zusagen, Einschränkungen und Gegenpositionen untersucht.
Quelle: Beschlossene Wahlprogramme zur Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026.
Der Unterschied beider Quellen zeigt sich sofort in der Zeile, in der es um das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) und die Sicherheitsstrategie geht. In der LSVD+-Matrix stehen dort vier neutrale Gesichter, darunter CDU und FDP. „Neutral“ definiert der Verband als „unpräzise oder teilweise negativ“.
In den Programmen selbst ist die Haltung nicht unpräzise, sondern eine eindeutige Richtungsentscheidung.
- Die CDU schreibt auf Seite 8 ihres Regierungsprogramms: „Das Landesantidiskriminierungsgesetz stellt Polizeibeamte, die teilweise unter größter Gefahr für unsere Sicherheit sorgen, unter Generalverdacht.“ Sie will es „einer umfassenden Überarbeitung unterziehen mit dem Ziel, dass die Landesregelungen nicht über Bundesregelungen hinausgehen“. Das ist keine Unschärfe, sondern das Ziel, das Gesetz auf Bundesniveau zurückzustufen.
- Die FDP wird auf Seite 65 noch konkreter: „Die Vermutungsregelung in § 7 Landesantidiskriminierungsgesetz, deren Beweislastumkehr die Polizeiarbeit bürokratisch erschwert, wollen wir abschaffen.“ § 7 ist eine zentrale Rechtsschutzvorschrift, aber das eigentliche Diskriminierungsverbot, der Geltungsbereich, Schadensersatz, Verbandsklage und Ombudsstelle sind ebenfalls konstitutiv. Ohne die Vermutungsregelung würde sich die Beweisführung für Betroffene erheblich erschweren, weil die besondere Beweiserleichterung des LADG entfiele.
- Auf der anderen Seite wollen die Grünen das LADG novellieren, den Merkmalskatalog erweitern, die Verjährungsfrist von einem auf drei Jahre verlängern und einen Rechtshilfefonds für Verbandsklagen einrichten (Seite 136). Die Linke will es evaluieren und um Aufenthaltsstatus, Staatsbürgerschaft, Fürsorgeverantwortung und Gewichtsdiskriminierung ergänzen (Seite 270). Die SPD plant, die LADG-Ombudsstelle mit Initiativ-, Befragungs- und Berichtsrechten auszustatten (Seite 48).
Während die Wahlprüfsteine hier eine Zwischenstufe ausweisen, machen die Programme klar: Hier steht das wirksamste Antidiskriminierungsgesetz des Landes zur Grundsatzentscheidung. Die beiden Instrumente greifen an unterschiedlichen Punkten: Der Fragebogen zeigt, wie die Parteien im Dialog mit dem Verband auftreten, das Programm dokumentiert, die von einem Parteitag beziehungsweise einer Delegiertenversammlung beschlossene Position.
Artikel 3 kostet Berlin nichts
Die CDU widmet der Queerpolitik einen eigenen Absatz auf Seite 110 unter der Überschrift „Verantwortung in Vielfalt“. Queerfeindliche Gewalt will die Partei so angehen: „Zur Aufhellung des Dunkelfeldes queerfeindlicher Straftaten forcieren wir unter anderem eine flächendeckende Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten sowie im ÖPNV mit einer Speicherdauer von mindestens 96 Stunden.“ Bestehende Anlaufstellen sollen „bedarfsgerecht“ fortgeführt werden. Zudem setzt sich die Partei für die „verfassungsrechtliche Vervollständigung des Artikel 3 im Grundgesetz um das Merkmal ‚sexuelle Identität‘“ ein.
Diese Forderung teilen SPD, Grüne und Die Linke. Der Unterschied liegt in der Zuständigkeit: Eine Änderung von Artikel 3 erfordert Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Das Abgeordnetenhaus kann sie nicht selbst beschließen; über die Berliner Stimmen im Bundesrat ist das Land jedoch beteiligt. Das Landesantidiskriminierungsgesetz hingegen beschließt das Abgeordnetenhaus mit einfacher Mehrheit. Die CDU befürwortet eine Reform auf Bundesebene, formuliert im Landesprogramm aber den Rückbau des landeseigenen Gesetzes.
Acht Seiten weiter, auf Seite 118, findet sich der Satz: „Den fortlaufenden Aufbau weiterer öffentlich finanzierter Sonderstrukturen für einzelne Gruppen lehnen wir entschieden ab.“ Und auf Seite 94, in der Auflistung dessen, was Berlin nicht brauche, steht: „Gender- und Identitätspolitik.“
Klubkultur ja, queere Klubs nein
Ein direkter Kontrast zeigt sich im Umgang mit Veranstaltungsorten. Dem LSVD+ antwortete die CDU auf die Frage nach struktureller Absicherung queerer Bars, Cafés und Klubs, dies seien Wirtschaftsunternehmen; man könne nicht alle staatlich schützen.
Auf Seite 122 desselben Parteiprogramms heißt es über die Berliner Klubkultur allgemein: Sie sei „ein bedeutender Wirtschaftsfaktor“, man setze sich für eine „kulturfreundliche Stadtentwicklungspolitik“ ein, und „Flächen für kreative Orte und Clubnutzungen sollen frühzeitig gesichert und planungsrechtlich verlässlich abgesichert werden“.
Hier greifen unterschiedliche Kriterien: Die allgemeine Klubkultur soll planungsrechtlich gesichert werden, obwohl sie ausdrücklich als Wirtschaftsfaktor gilt. Bei queeren Klubs dient genau dieser Wirtschaftscharakter als Argument gegen eine spezifische Absicherung.
„Klubkultur allgemein wird planungsrechtlich abgesichert – bei queeren Klubs zählt der Wirtschaftscharakter.“
Die anderen Parteien setzen andere Schwerpunkte: Die Linke will queere Orte als „Kulturschutzgebiete“ im Bundesrecht verankern und Schäden durch queerfeindliche Angriffe unbürokratisch ersetzen (Seite 217). Die SPD richtet einen Hilfsfonds ein, den betroffene Orte unkompliziert abrufen können (Seite 49). Die Grünen planen einen Aktionsplan gegen Verdrängung und fordern mindestens einen queeren Ort pro Bezirk (Seite 150). Volt will queere Begegnungsorte und den Pride Month in allen zwölf Bezirken fördern (Seite 85). Die FDP nennt queere Clubs und Community-Projekte ausdrücklich und will sie vor allem durch Bürokratieabbau unterstützen (Seite 99).
Wo die Programme sich einig sind
Bei einem Punkt sind sich fast alle Programme einig: beim Schutz vor queerfeindlicher Gewalt. Sechs von sieben Programmen formulieren konkrete Vorhaben, und auch das BSW greift das Thema auf. Die Wege dorthin gehen weit auseinander.
- Die CDU fordert Videoüberwachung. Die FDP will Schulungen für Justiz und Polizei und verlangt, queerfeindliche Gewalt müsse „mit Haltung und Härte“ verfolgt werden (Seite 80). Volt plant die Umsetzung der Landesstrategie für queere Sicherheit und den Ausbau regionaler Anlaufstellen (Seite 73). Die Grünen fordern eine Dunkelfeldstudie im Rahmen des „Berlin Monitor Queerfeindliche Gewalt“ (Seite 152). Die SPD will die mit der Community erarbeitete Landesstrategie umsetzen und „angemessen ausstatten“ (Seite 49).
- Die Linke hinterfragt als einzige Partei den polizeilichen Ansatz: Mehr Polizei bedeute „insbesondere für BIPoC und trans* Personen“ nicht automatisch mehr Sicherheit (Seite 218). Sie fordert unabhängige Meldestellen und mehr Mittel für die Opferberatung, damit Betroffene auch ohne Anzeige Unterstützung erhalten.
- Beim BSW umfasst das Thema zwei Sätze. Die Stelle der Senats-Ansprechperson für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt habe sich „nicht bewährt“; die Mittel sollten in Projekte gegen Gewalt fließen (Seite 33). Beim Gewaltschutz verlangt das Programm die „konkrete Benennung, von welchen Personengruppen diese Gewalt ausgeht“ (Seite 32). Der Schutz wird damit im selben Satz an eine Herkunftsdebatte gekoppelt.
Die Zahl, die in keinem Programm steht
Drei Parteien begründen ihre Maßnahmen damit, dass queerfeindliche Angriffe zunehmen: Die Grünen schreiben, Queerfeindlichkeit habe in der Stadt „drastisch zugenommen“, Volt verweist auf mehr Angriffe, Die Linke auf wachsende Gewalt gegen queere Menschen.
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Queerfeindliche Straftaten in Deutschland und in Berlin. Quelle: Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik; für Berlin die vorläufige polizeiliche Jahresbilanz vom Januar 2026. Die Statistik erfasst nur das Hellfeld der angezeigten Taten.
Auf Bundesebene belegen die Daten diesen Trend: Das Bundeskriminalamt registrierte für 2025 insgesamt 2.377 queerfeindliche Straftaten – ein Plus von 12,8 Prozent und ein neuer Höchststand (nach 1.188 Fällen 2022, 1.785 Fällen 2023 und 2.107 Fällen 2024). Für Berlin zeigt die polizeiliche Jahresbilanz 2025 mit 544 registrierten Taten gegenüber 579 im Vorjahr dagegen einen leichten Rückgang auf hohem Niveau.
Das widerspricht sich nicht zwingend: Bundesweite und regionale Entwicklungen können unterschiedlich verlaufen. Vor allem aber gilt, worauf die Grünen hinweisen: Die Polizeistatistik bildet nur das Hellfeld der angezeigten Taten ab. Eine verlässliche Dunkelfeldstudie, wie sie auf Seite 152 gefordert wird, ist die Voraussetzung dafür, dass Kriminalstatistiken die reale Bedrohungslage abbilden können.
Wie verlässlich sind Wahlprogramme?
Ein Wahlprogramm bindet niemanden juristisch. Was nach der Wahl gilt, steht im Koalitionsvertrag, der in Verhandlungen entsteht. Zudem ist die redaktionelle Einteilung in „konkrete Maßnahme“, „erwähnt“ oder „nicht thematisiert“ eine journalistische Gewichtung. Der LSVD+ dokumentiert mit seinen Wahlprüfsteinen autorisierte Antworten, an denen sich Parteien im direkten Diskurs festhalten lassen müssen.
Gleichzeitig zeigt die Politikforschung – unter anderem das Projekt UNEQUALMAND der Universitäten Stuttgart, Trier und Sciences Po –, dass Wahlprogramme eine hohe Bindekraft haben: Studien kommen für Regierungsparteien auf Umsetzungsquoten von etwa 50 bis 60 Prozent konkreter Wahlversprechen. Für deutsche Koalitionsverträge wurden in untersuchten Legislaturperioden sogar Werte von knapp 80 Prozent ermittelt. Dass Parteiprogramme gar nichts wert seien, widerlegt die Empirie.
Hinzu kommt die institutionelle Logik: Ein Programm ist die Beschlusslage der Parteibasis. Um ein Vorhaben im Senat neu durchzusetzen, braucht es einen Koalitionspartner und neue Haushaltsmittel. Um den Ausbau eines Gesetzes wie des LADG zu stoppen oder bestehende Regelungen zurückzufahren, reicht es oft schon, in der Koalition keine Mehrheit dafür bereitzustellen. Eine Absage im Programm lässt sich politisch oft leichter umsetzen als ein neues Reformversprechen.
Was vor der Wahl bleibt
Wahlprüfsteine und Wahlprogramme erfüllen zwei verschiedene Funktionen. Der LSVD+ zeigt, welche Antworten die Parteien der Community im Wahlkampf geben. Das Wahlprogramm zeigt, was die Parteitagsdelegierten beschlossen haben, wenn der Wahlkampf vorbei ist.
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Wenn Berlin am Sonntag wählen würde: Die CDU liegt vorn, Linke, AfD und Grüne folgen dicht dahinter. Quelle: Infratest dimap, 2. September 2026, nach Angaben von dawum.de. Es handelt sich um eine einzelne Erhebung, nicht um den Wahltrend – dieser sieht die Linke knapp vor der CDU.
Für Wähler*innen aus der LGBTIQ*-Community bieten sich vor dem 20. September vor allem drei Schritte an:
- Bei den Direktkandidat*innen im Wahlkreis nachfragen, wie sie konkret zum Erhalt von § 7 des Landesantidiskriminierungsgesetzes stehen.
- Die Programmaussagen mit Seitenzahl vormerken und nach der Wahl mit dem Koalitionsvertrag abgleichen.
- Die Dunkelfeldstudie zu queerfeindlicher Gewalt parteiübergreifend einfordern.
Quellen:
- Wahlprogramme CDU, SPD, Grünen, Die Linke, FDP, Volt und BSW zur Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026. Die Seitenzahlen beziehen sich auf die Originaldokumente der Parteien.
- Projekt UNEQUALMAND.
- Vorläufige polizeiliche Jahresbilanz (Januar 2026)