Der Karlsruher Jugendhilfeausschuss hat die Freikirche ICF nicht als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt, gegen die Empfehlung der eigenen Verwaltung. Die hatte zuvor auf die Frage, welche Unterlagen ihr zum Umgang mit queeren Jugendlichen vorliegen, mit einem Wort geantwortet: „Keine.“
Update, 9. Oktober 2026: Der Jugendhilfeausschuss hat die Anerkennung des ICF Karlsruhe am Mittwoch nach rund zweistündiger Debatte abgelehnt. 17 Mitglieder stimmten dagegen, sechs dafür, eines enthielt sich, berichtet der Wochenblatt-Reporter. Den Ausschlag gab demnach, dass die Aussagen des ICF zum Umgang mit queeren Jugendlichen zu allgemein geblieben seien. Mehrere Mitglieder boten dem Verein an, sein Konzept weiterzuentwickeln. Für den ICF betonte der stellvertretende Gemeindeleiter Manuel von Kahlden in der Debatte, der Schutz queerer Jugendlicher sei ihm wichtig. Die Grünen begründeten ihr Nein in ihrem Redebeitrag mit zwei Punkten: Der ICF habe nicht ausreichend dargelegt, dass er die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet, und es sei nicht ausgeräumt, dass seine Arbeit hauptsächlich religiös motiviert ist. Wie die übrigen Fraktionen im Einzelnen abgestimmt haben, ist bislang nicht bekannt. Unseren Kommentar zur Entscheidung lest ihr hier.
Ursprünglicher Artikel
Am Mittwoch, 7. Oktober, steht um 16.30 Uhr im Bürgersaal des Karlsruher Rathauses ein Punkt ganz oben auf der Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses: die Anerkennung des International Christian Fellowship Karlsruhe e. V. als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII. Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung. Vor der Sitzung ruft die Linke Karlsruhe um 15:45 Uhr zu einer Kundgebung auf dem Marktplatz vor dem Rathaus auf. Im Juni war derselbe Punkt kurzfristig abgesetzt worden, nach einem offenen Brief der Linksfraktion im Gemeinderat und einem weiteren des Recherchekollektivs FundiWatch. Seitdem haben sich Ausschussmitglieder am 20. Juli nichtöffentlich mit Vertreter*innen der ICF getroffen. Ein Protokoll gibt es nach Auskunft der Stadt nicht.
Die Anerkennung ist mehr als ein Etikett. Ein anerkannter Träger kann Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss vorschlagen, eine dauerhafte öffentliche Förderung beantragen und in den Gremien der Jugendhilfe mitreden. Und die ICF erreicht viele: Laut Beschlussvorlage besuchen regelmäßig 250 Kinder und rund 80 Jugendliche die wöchentlichen Angebote, rund 120 fahren jedes Jahr mit ins Summer-Camp im Ausland. Tätig ist der Verein in Karlsruhe, Bretten, Landau, Ludwigsburg, Walldorf und Sinsheim.
In einem Schreiben, das auch an unsere Redaktion ging, warnen 15 queere Gruppen aus Karlsruhe, darunter der Beirat des Queeren Zentrums und der CSD Karlsruhe, vor einem Präzedenzfall. Keine der Fragen aus ihrem offenen Brief vom Juni habe die ICF beantwortet.
Seit Montag kommt der Widerspruch auch aus der Mitte der Parteienlandschaft. In einem gemeinsamen offenen Brief fordern die Grüne Jugend, die Junge Union, die Jusos und die Jungen Liberalen Karlsruhe den Ausschuss auf, die Anerkennung abzulehnen, solange die ICF nicht klarstellt, dass Menschen jenseits des traditionellen Familienbilds bei ihr als gleichwertig anerkannt werden. Eine Anerkennung nach dem SGB VIII sei „kein Gütesiegel, das man aus Höflichkeit verteilt“, sagt Juso-Vorsitzender Jean-Paul Marienfeld. Die Unterzeichner*innen würdigen ausdrücklich das ICF-Event „Weihnachten neu erleben“ und die Kita des Vereins. Auf eine spätere Anerkennung wollen sie sich ausdrücklich einlassen, wenn die Klarstellung kommt.
Ein Satz fehlt
Die Begründung der Verwaltung passt in einen Absatz. Die formalen Voraussetzungen seien „durch die Satzung des Vereins, die nachgewiesene Gemeinnützigkeit und durch die getätigten Aktivitäten erfüllt“. Aus der Satzung zitiert die Vorlage, der Verein verfolge gemeinnützige und mildtätige Zwecke, und zählt dann auf, wie er sie verwirklicht: Gottesdienste, missionarische Veranstaltungen, Kinder-, Jugend- und Sportveranstaltungen, Freizeiten.
Grafik: KI-erstellt
Links § 2 der Vereinssatzung, rechts die Beschlussvorlage für den Jugendhilfeausschuss: Der Satz zum Vereinszweck fehlt in der Vorlage. Quellen: Satzung des ICF Karlsruhe e. V. in der Fassung vom 13. Juni 2021, Vereinsregister VR 103242, veröffentlicht von FundiWatch; Beschlussvorlage 2026/0298 der Stadt Karlsruhe.
Zwischen diesen beiden Stellen steht in der Satzung, die FundiWatch beim Vereinsregister angefordert und veröffentlicht hat, ein Satz, den die Vorlage auslässt: „Zwecke des Vereins sind die Förderung der Religion.“ Die Kinder- und Jugendarbeit ist dort eines von mehreren Mitteln zur Verbreitung der biblischen Botschaft, eingereiht zwischen missionarischen Veranstaltungen und Freizeiten. Der Vorlage liegt die Satzung nicht bei, das bestätigt die Stadt auf Anfrage von männer*.
Dieser Satz ist der Kern der Sache. Die bundesweit geltenden Grundsätze der Obersten Landesjugendbehörden von 2016 schließen Vereinigungen aus, die überwiegend der Lehre und Verbreitung einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft dienen. Die Stadt versichert, genau das geprüft zu haben. Ihr Ergebnis, nachzulesen in den Antworten auf eine Presseanfrage von FundiWatch: „Ein rein missionarisches Ziel lässt sich daraus nicht ableiten.“ Der Maßstab heißt „überwiegend“, die Antwort der Stadt handelt von „rein“. Zwischen diesen beiden Wörtern liegt die Anerkennung.
Zwei weitere Klauseln der Satzung erwähnt die Vorlage ebenfalls nicht. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn „seine Lebensführung oder seine Äußerungen mit christlichen Werten nicht vereinbar sind“. Und löst sich der Verein auf, fällt sein Vermögen an den Verein der Evangelischen Allianz Karlsruhe.
Für den Kinderschutz gab es eine Fachkraft. Für queere Jugendliche gab es keine Unterlage.
Ja, nein, keine
In denselben Antworten vom 15. September wollte FundiWatch wissen, welche Konzepte, Richtlinien oder Erklärungen der ICF zum Umgang mit lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, intergeschlechtlichen und nichtbinären Kindern und Jugendlichen der Stadt vorliegen. Die Antwort: „Keine.“ Solche Unterlagen seien keine Voraussetzung nach § 75. Ob die Vorstellungen der ICF zu Ehe, Sexualität und Geschlechterrollen die pädagogische Arbeit prägen könnten, hat die Verwaltung nach eigener Angabe nicht geprüft. Wenige Fragen später bejaht sie dann doch, mögliche Auswirkungen auf Gleichberechtigung, Diskriminierungsfreiheit und Selbstbestimmung junger Menschen geprüft zu haben. Grundlage: die eingereichten Unterlagen und die Website der ICF. Externe Stellen wurden nicht beteiligt, nachgefordert wurde nichts.
Wie ernst die Verwaltung prüfen kann, wenn sie will, zeigt das Schutzkonzept. Das hat sie von ihrer Jugendhilfeplanung und einer Fachkraft für Kinderschutz begutachten lassen. Vorgelegt wurde allerdings nur ein Konzept für ICF Youth, Stand Juli 2025. Für die Frage, ob ein schwuler Fünfzehnjähriger bei ICF Youth so angenommen wird wie sein heterosexueller Sitznachbar, hielt die Stadt keine einzige Unterlage für nötig. Dabei verlangt § 9 Nr. 3 SGB VIII von der Jugendhilfe ausdrücklich, die Lebenslagen von transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen und Benachteiligungen abzubauen.
Die Grünen im Gemeinderat haben angekündigt, gegen die Anerkennung zu stimmen. Im Gespräch im Juli seien gerade die Fragen zu queeren Jugendlichen offen geblieben, eine schriftliche Distanzierung von queerfeindlichen Positionen aus anderen ICF-Kontexten liege nicht vor. Nach Darstellung von FundiWatch hat die Karlsruher Liste bestätigt, dass die ICF im Juli zusicherte, niemanden wegen der sexuellen Orientierung auszuschließen – und sich im selben Gespräch zu einem sehr konservativen Familienbild bekannte.
Was für die ICF spricht
Religiöse Träger gehören zur Jugendhilfe, und das ist gewollt. § 3 Abs. 1 SGB VIII beschreibt die Jugendhilfe ausdrücklich als Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen, Kirchen des öffentlichen Rechts sind kraft Gesetzes anerkannt, und wer drei Jahre in der Jugendhilfe tätig war und die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Anerkennung. Die ICF Karlsruhe ist seit 2005 in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv. Eine Stadt, die Glaubensinhalte bewertet, hätte ein eigenes Problem. Und die Verwaltung hat einen Punkt, wenn sie gegenüber Kontext sagt, viel Kritik betreffe die ICF-Standorte in Zürich und München, nicht Karlsruhe.
Auch die ICF hat sich bewegt, zumindest auf ihrer Website. Dort heißt es laut FundiWatch inzwischen, alle Menschen seien unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung willkommen. Verschwunden sei dagegen der Satz, mit dem sich der Verein dem Leitbild des ICF Zürich unterstellte.
Nur verlangt niemand eine Gesinnungsprüfung. Ob ein Verein überwiegend der Verbreitung einer Religion dient, ist eine Frage aus den Anerkennungsgrundsätzen selbst. Ob queere Jugendliche gleich behandelt werden, ist eine Frage aus § 9 SGB VIII. Beide lassen sich an Satzung und Konzepten beantworten, nicht an Glaubenssätzen. Und eine Willkommensformel, die mitten im Verfahren auf der Website erscheint, ersetzt kein Konzept. Willkommen sein heißt noch nicht, eine Jugendgruppe leiten zu dürfen.
Nicht bekannt, nicht angefordert
2019 hat männer* bei allen Kultusministerien nachgefragt, ob der christlich-fundamentalistische Sexualaufklärungsverein TeenSTAR an ihren Schulen aktiv ist. Die Antworten lauteten „nicht bekannt“, „keine Daten“, „keine Erkenntnisse“. Wir haben sie damals dokumentiert. Wie wenig „nicht bekannt“ bedeutet, zeigte sich 2024 in Bayern: Laut einem BR-Bericht hielt TeenSTAR nach Aussage der Vereinsvorsitzenden weiterhin Kurse an weiterführenden Schulen, obwohl das Kultusministerium die Passagen über Homosexualität in der Vereinsbroschüre als Verstoß gegen die eigenen Richtlinien wertet. Das steht in einem Antrag im Bayerischen Landtag.
In Karlsruhe gibt es, anders als damals in den Ministerien, ein förmliches Verfahren mit einer gesetzlichen Prüfpflicht. Und es gibt morgen eine Gelegenheit: Nach Auskunft der Stadt sitzen Vertreter*innen der ICF mit im Saal. Die Ausschussmitglieder könnten schriftliche Antworten auf das verlangen, was die Verwaltung seit März nicht gefragt hat. Gilt die Ausschlussklausel der Satzung für ein Mitglied in gleichgeschlechtlicher Ehe? Dürfen queere Mitarbeitende Gruppen leiten? Gilt das Schutzkonzept auch für ICF Kids und die Camps? Und distanziert sich der Verein schriftlich von Angeboten, die die sexuelle Orientierung verändern sollen, wie sie das Konversionsbehandlungsschutzgesetz bei Minderjährigen verbietet? Bis diese Antworten vorliegen, lässt sich die Entscheidung vertagen. Im Juni ging das schon einmal.
Nachtrag, 7. Oktober: Die Stadt Karlsruhe hat unsere Fragen am Mittwochnachmittag über ihr Presse- und Informationsamt beantwortet. Dass der Satz zur Förderung der Religion in der Vorlage fehlt, bestätigt sie. Das praktische Handeln des Vereins werde durch Absatz 3 vollständig erläutert. Absatz 3 ist allerdings genau die Stelle, an der die Kinder- und Jugendarbeit als Mittel zur Verbreitung der biblischen Botschaft aufgezählt wird.
Ein überwiegend religiöses Ziel habe die Verwaltung nicht feststellen können, weil die ICF in der Beschreibung ihrer Kinder- und Jugendarbeit ausdrücklich die Ziele nach § 1 SGB VIII aufführe. Wo diese Abwägung dokumentiert ist, sagt die Stadt nicht. Zu Gleichberechtigung, Diskriminierungsfreiheit und Selbstbestimmung habe sie die „Konzepte und Ausführungen“ der ICF geprüft. Welche das sind, bleibt offen; Konzepte zum Umgang mit queeren Jugendlichen lagen ihr nach eigener Auskunft vom September nicht vor. § 9 Nr. 3 SGB VIII spielte keine eigene Rolle: Laut Landesjugendamt KVJS sei eine ausdrückliche Einbeziehung nicht vorgesehen, die Prüfung fuße vor allem auf § 1 SGB VIII. Ergänzende Unterlagen erhält der Ausschuss nicht.
Die ICF Karlsruhe hat auf unsere Anfrage bislang nicht geantwortet.
Bleibt die Frage, die der Ausschuss sich morgen stellen muss: Warum sollte er einem Verein bescheinigen, dass er queere Jugendliche schützt, wenn die Verwaltung dazu kein einziges Papier angefordert hat?
