Morgen soll der Karlsruher Jugendhilfeausschuss die Freikirche ICF als Träger der freien Jugendhilfe anerkennen. Welche Unterlagen zum Umgang mit queeren Jugendlichen ihr dafür vorliegen, beantwortet die Stadt mit einem Wort: „Keine.“
Am Mittwoch, 7. Oktober, steht um 16.30 Uhr im Bürgersaal des Karlsruher Rathauses ein Punkt ganz oben auf der Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses: die Anerkennung des International Christian Fellowship Karlsruhe e. V. als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII. Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung. Im Juni war derselbe Punkt kurzfristig abgesetzt worden, nach einem offenen Brief der Linksfraktion im Gemeinderat und einem weiteren des Recherchekollektivs FundiWatch. Seitdem haben sich Ausschussmitglieder am 20. Juli nichtöffentlich mit Vertreter*innen der ICF getroffen. Ein Protokoll gibt es nach Auskunft der Stadt nicht.
Die Anerkennung ist mehr als ein Etikett. Ein anerkannter Träger kann Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss vorschlagen, eine dauerhafte öffentliche Förderung beantragen und in den Gremien der Jugendhilfe mitreden. Und die ICF erreicht viele: Laut Beschlussvorlage besuchen regelmäßig 250 Kinder und rund 80 Jugendliche die wöchentlichen Angebote, rund 120 fahren jedes Jahr mit ins Summer-Camp im Ausland. Tätig ist der Verein in Karlsruhe, Bretten, Landau, Ludwigsburg, Walldorf und Sinsheim.
In einem Schreiben, das auch an unsere Redaktion ging, warnen 15 queere Gruppen aus Karlsruhe, darunter der Beirat des Queeren Zentrums und der CSD Karlsruhe, vor einem Präzedenzfall. Keine der Fragen aus ihrem offenen Brief vom Juni habe die ICF beantwortet.
Ein Satz fehlt
Die Begründung der Verwaltung passt in einen Absatz. Die formalen Voraussetzungen seien „durch die Satzung des Vereins, die nachgewiesene Gemeinnützigkeit und durch die getätigten Aktivitäten erfüllt“. Aus der Satzung zitiert die Vorlage, der Verein verfolge gemeinnützige und mildtätige Zwecke, und zählt dann auf, wie er sie verwirklicht: Gottesdienste, missionarische Veranstaltungen, Kinder-, Jugend- und Sportveranstaltungen, Freizeiten.
Grafik: KI-erstellt
Links § 2 der Vereinssatzung, rechts die Beschlussvorlage für den Jugendhilfeausschuss: Der Satz zum Vereinszweck fehlt in der Vorlage. Quellen: Satzung des ICF Karlsruhe e. V. in der Fassung vom 13. Juni 2021, Vereinsregister VR 103242, veröffentlicht von FundiWatch; Beschlussvorlage 2026/0298 der Stadt Karlsruhe.
Zwischen diesen beiden Stellen steht in der Satzung, die FundiWatch beim Vereinsregister angefordert und veröffentlicht hat, ein Satz, den die Vorlage auslässt: „Zwecke des Vereins sind die Förderung der Religion.“ Die Kinder- und Jugendarbeit ist dort eines von mehreren Mitteln zur Verbreitung der biblischen Botschaft, eingereiht zwischen missionarischen Veranstaltungen und Freizeiten. Nach Informationen von FundiWatch lag die Satzung den Ausschussmitgliedern nicht vor.
Dieser Satz ist der Kern der Sache. Die bundesweit geltenden Grundsätze der Obersten Landesjugendbehörden von 2016 schließen Vereinigungen aus, die überwiegend der Lehre und Verbreitung einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft dienen. Die Stadt versichert, genau das geprüft zu haben. Ihr Ergebnis, nachzulesen in den Antworten auf eine Presseanfrage von FundiWatch: „Ein rein missionarisches Ziel lässt sich daraus nicht ableiten.“ Der Maßstab heißt „überwiegend“, die Antwort der Stadt handelt von „rein“. Zwischen diesen beiden Wörtern liegt die Anerkennung.
Zwei weitere Klauseln der Satzung erwähnt die Vorlage ebenfalls nicht. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn „seine Lebensführung oder seine Äußerungen mit christlichen Werten nicht vereinbar sind“. Und löst sich der Verein auf, fällt sein Vermögen an den Verein der Evangelischen Allianz Karlsruhe.
[Pullquote] Für den Kinderschutz gab es eine Fachkraft. Für queere Jugendliche gab es keine Unterlage.
Ja, nein, keine
In denselben Antworten vom 15. September wollte FundiWatch wissen, welche Konzepte, Richtlinien oder Erklärungen der ICF zum Umgang mit lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, intergeschlechtlichen und nichtbinären Kindern und Jugendlichen der Stadt vorliegen. Die Antwort: „Keine.“ Solche Unterlagen seien keine Voraussetzung nach § 75. Ob die Vorstellungen der ICF zu Ehe, Sexualität und Geschlechterrollen die pädagogische Arbeit prägen könnten, hat die Verwaltung nach eigener Angabe nicht geprüft. Wenige Fragen später bejaht sie dann doch, mögliche Auswirkungen auf Gleichberechtigung, Diskriminierungsfreiheit und Selbstbestimmung junger Menschen geprüft zu haben. Grundlage: die eingereichten Unterlagen und die Website der ICF. Externe Stellen wurden nicht beteiligt, nachgefordert wurde nichts.
Wie ernst die Verwaltung prüfen kann, wenn sie will, zeigt das Schutzkonzept. Das hat sie von ihrer Jugendhilfeplanung und einer Fachkraft für Kinderschutz begutachten lassen. Vorgelegt wurde allerdings nur ein Konzept für ICF Youth, Stand Juli 2025. Für die Frage, ob ein schwuler Fünfzehnjähriger bei ICF Youth so angenommen wird wie sein heterosexueller Sitznachbar, hielt die Stadt keine einzige Unterlage für nötig. Dabei verlangt § 9 Nr. 3 SGB VIII von der Jugendhilfe ausdrücklich, die Lebenslagen von transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen und Benachteiligungen abzubauen.
Die Grünen im Gemeinderat haben angekündigt, gegen die Anerkennung zu stimmen. Im Gespräch im Juli seien gerade die Fragen zu queeren Jugendlichen offen geblieben, eine schriftliche Distanzierung von queerfeindlichen Positionen aus anderen ICF-Kontexten liege nicht vor. Nach Darstellung von FundiWatch hat die Karlsruher Liste bestätigt, dass die ICF im Juli zusicherte, niemanden wegen der sexuellen Orientierung auszuschließen – und sich im selben Gespräch zu einem sehr konservativen Familienbild bekannte.
Was für die ICF spricht
Religiöse Träger gehören zur Jugendhilfe, und das ist gewollt. § 3 Abs. 1 SGB VIII beschreibt die Jugendhilfe ausdrücklich als Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen, Kirchen des öffentlichen Rechts sind kraft Gesetzes anerkannt, und wer drei Jahre in der Jugendhilfe tätig war und die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Anerkennung. Die ICF Karlsruhe ist seit 2005 in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv. Eine Stadt, die Glaubensinhalte bewertet, hätte ein eigenes Problem. Und die Verwaltung hat einen Punkt, wenn sie gegenüber Kontext sagt, viel Kritik betreffe die ICF-Standorte in Zürich und München, nicht Karlsruhe.
Auch die ICF hat sich bewegt, zumindest auf ihrer Website. Dort heißt es laut FundiWatch inzwischen, alle Menschen seien unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung willkommen. Verschwunden sei dagegen der Satz, mit dem sich der Verein dem Leitbild des ICF Zürich unterstellte.
Nur verlangt niemand eine Gesinnungsprüfung. Ob ein Verein überwiegend der Verbreitung einer Religion dient, ist eine Frage aus den Anerkennungsgrundsätzen selbst. Ob queere Jugendliche gleich behandelt werden, ist eine Frage aus § 9 SGB VIII. Beide lassen sich an Satzung und Konzepten beantworten, nicht an Glaubenssätzen. Und eine Willkommensformel, die mitten im Verfahren auf der Website erscheint, ersetzt kein Konzept. Willkommen sein heißt noch nicht, eine Jugendgruppe leiten zu dürfen.
Nicht bekannt, nicht angefordert
2019 hat männer* bei allen Kultusministerien nachgefragt, ob der christlich-fundamentalistische Sexualaufklärungsverein TeenSTAR an ihren Schulen aktiv ist. Die Antworten lauteten „nicht bekannt“, „keine Daten“, „keine Erkenntnisse“. Wir haben sie damals dokumentiert. Wie wenig „nicht bekannt“ bedeutet, zeigte sich 2024 in Bayern: Laut einem BR-Bericht hielt TeenSTAR nach Aussage der Vereinsvorsitzenden weiterhin Kurse an weiterführenden Schulen, obwohl das Kultusministerium die Passagen über Homosexualität in der Vereinsbroschüre als Verstoß gegen die eigenen Richtlinien wertet. Das steht in einem Antrag im Bayerischen Landtag.
In Karlsruhe gibt es, anders als damals in den Ministerien, ein förmliches Verfahren mit einer gesetzlichen Prüfpflicht. Und es gibt morgen eine Gelegenheit: Nach Auskunft der Stadt sitzen Vertreter*innen der ICF mit im Saal. Die Ausschussmitglieder könnten schriftliche Antworten auf das verlangen, was die Verwaltung seit März nicht gefragt hat. Gilt die Ausschlussklausel der Satzung für ein Mitglied in gleichgeschlechtlicher Ehe? Dürfen queere Mitarbeitende Gruppen leiten? Gilt das Schutzkonzept auch für ICF Kids und die Camps? Und distanziert sich der Verein schriftlich von Angeboten, die die sexuelle Orientierung verändern sollen, wie sie das Konversionsbehandlungsschutzgesetz bei Minderjährigen verbietet? Bis diese Antworten vorliegen, lässt sich die Entscheidung vertagen. Im Juni ging das schon einmal.
männer* hat die Stadt Karlsruhe und die ICF Karlsruhe am 6. Oktober um Stellungnahme gebeten. Antworten ergänzen wir hier.
Bleibt die Frage, die der Ausschuss sich morgen stellen muss: Warum sollte er einem Verein bescheinigen, dass er queere Jugendliche schützt, wenn die Verwaltung dazu kein einziges Papier angefordert hat?