Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke sind Eltern geworden. Ihr Sohn wurde in den USA von einer Leihmutter geboren. Die private Glücksnachricht wirft politische Fragen auf – auch weil die CDU eine Legalisierung in Deutschland bislang ablehnte.
„Mein Mann ist Papa geworden, und ich mit ihm. Georg ist unser ganzes Glück. Dieses Gefühl lässt sich kaum in Worte fassen“, sagte Spahn der Bild. Auch Daniel Funke veröffentlichte auf Instagram ein Foto der frischgebackenen Eltern mit Kinderwagen und schrieb dazu: „We Are Family“. Ihr Sohn Georg kam in den USA zur Welt und wurde von einer Leihmutter ausgetragen. Funke erklärte, beide hätten sich ausführlich mit dem Thema Leihmutterschaft beschäftigt und seien sich der Unsicherheiten und Vorurteile bewusst, die damit verbunden seien.
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In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten
Eine Leihmutterschaft darf in Deutschland medizinisch nicht durchgeführt werden. Das Embryonenschutzgesetz stellt es unter Strafe, einer Frau eine fremde befruchtete Eizelle zu übertragen, wenn sie das daraus entstehende Kind nach der Geburt dauerhaft anderen überlassen soll. Auch die Vermittlung von Leihmüttern ist verboten. Strafbar machen sich dabei vor allem beteiligte Ärzt*innen und Vermittler*innen – die Leihmutter und die Wunscheltern selbst werden nach den einschlägigen Vorschriften grundsätzlich nicht bestraft.
Für deutsche Paare bedeutet das: Wer seinen Kinderwunsch mithilfe einer Leihmutter verwirklichen möchte, muss dafür ins Ausland gehen. Je nach Zielland können anschließend komplizierte Fragen zur rechtlichen Elternschaft, zur Staatsangehörigkeit und zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen entstehen. Nach deutschem Abstammungsrecht ist zunächst die Frau die rechtliche Mutter, die das Kind geboren hat – unabhängig davon, von wem die verwendete Eizelle stammt.
Privat genutzt, politisch abgelehnt?
Spahn ist nicht der erste prominente CDU-Politiker, dessen Kind nach Medienberichten mithilfe einer Leihmutter in den USA geboren wurde. Bereits im April hatten der Bundestagsabgeordnete Hendrik Streeck und sein Ehemann Paul Zubeil ihre Elternschaft bestätigt; laut Bunte kam auch ihr Kind in den USA zur Welt (männer* berichtete). Damit haben innerhalb weniger Monate zwei prominente schwule CDU-Politiker eine Form der Familiengründung gewählt, die in Deutschland verboten ist und von ihrer Partei abgelehnt wird.
Auf eine Kleine Anfrage der FDP erklärte die Bundesregierung im Frühjahr 2020, das Verbot der Leihmutterschaft diene primär dem Kindeswohl; eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes sei in der laufenden Legislaturperiode nicht vorgesehen. Die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr setzte sich damals für eine begrenzte nichtkommerzielle Leihmutterschaft ein, die Bundesregierung hielt jedoch am bestehenden Verbot fest. Die Antwort wurde damals namens der Bundesregierung vom Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn übermittelt.
Seither hat sich die Haltung der Partei eher verschärft als gelockert. Auf dem 38. Parteitag in Stuttgart beschloss die CDU im Februar 2026, Leihmutterschaft ausdrücklich auch in altruistischer Form weiterhin zu verbieten. Zur Begründung nennt der Beschluss Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken; zugleich soll verhindert werden, dass Leihmutterschaft zu einem Geschäftsmodell wird.
Foto: Thomas Kienzle/AFP
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Der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bei seiner Rede auf dem CDU-Bundesparteitag in Stuttgart am 21. Februar 2026.
Dass Spahn und sein Mann nun selbst die in Deutschland verbotene Möglichkeit im Ausland genutzt haben, dürfte deshalb Kritik hervorrufen. Juristisch haben sie damit nicht automatisch gegen deutsches Recht verstoßen. Politisch stellt sich jedoch die Frage, ob wohlhabende und international mobile Paare Zugang zu einer Form der Familiengründung erhalten sollten, die im eigenen Land verboten bleibt.
Der Vorwurf einer Doppelmoral liegt nahe. Ganz so einfach ist die Bewertung allerdings nicht: Aus einer persönlichen Entscheidung folgt nicht zwangsläufig, dass jemand dieselbe Praxis im Inland gesetzlich freigeben muss. Ein Politiker kann Leihmutterschaft grundsätzlich für problematisch halten und dennoch zu dem Schluss kommen, dass ein im Ausland rechtmäßig geregeltes Verfahren für die eigene Familie vertretbar ist. Gerade deshalb wäre eine ausführliche Erklärung Spahns interessant: Hat sich seine Haltung seit 2020 verändert? Welche Schutzstandards galten im konkreten Fall? Und welche Konsequenzen zieht er daraus für die deutsche Gesetzgebung? Auf Anfrage von männer.media teilte Nils Lange, Pressesprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, mit, man könne kein Statement von Jens Spahn zur Verfügung stellen.
Zwischen reproduktiver Freiheit und Ausbeutungsgefahr
Die Debatte über Leihmutterschaft wird häufig besonders emotional geführt. Befürworter*innen verweisen auf reproduktive Selbstbestimmung und darauf, dass die Methode Menschen eine Familie ermöglichen kann, die selbst keine Schwangerschaft austragen können. Dazu gehören neben heterosexuellen Paaren insbesondere schwule Männer.
Illustration: KI-erstellt
Leihmutterschaft: Pro und Contra
Gegner*innen warnen dagegen davor, Schwangerschaft und Geburt zu einer käuflichen Dienstleistung zu machen. Im Mittelpunkt stehen die körperlichen Risiken für die Schwangere, mögliche wirtschaftliche Abhängigkeiten und die Gefahr, dass Frauen aus finanzieller Not einem Verfahren zustimmen, das sie unter anderen Bedingungen ablehnen würden.
Auch die Rolle kommerzieller Agenturen und Kliniken ist umstritten. Selbst wenn eine Leihmutter formal freiwillig handelt, kann ein erhebliches Machtgefälle bestehen – insbesondere dann, wenn wohlhabende Wunscheltern aus dem Ausland auf Frauen mit deutlich geringerem Einkommen treffen.
Expertenkommission hält eine begrenzte Freigabe für möglich
Eine Expertenkommission der Bundesregierung kam 2024 zu einem differenzierten Ergebnis: Ein vollständiges Verbot sei verfassungsrechtlich nicht zwingend, eine altruistische Leihmutterschaft grundsätzlich denkbar – vorausgesetzt, unabhängige Beratung, körperliche Selbstbestimmung der Leihmutter, schonende medizinische Verfahren und Auskunftsrechte für das Kind sind gesichert. Hinweise auf häufigere psychosoziale Auffälligkeiten bei betroffenen Kindern fanden sich nicht, die Studienlage sei aber begrenzt. Das Ergebnis der von der damaligen Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission steht in deutlichem Kontrast zum Beschluss des CDU-Parteitags.
Gleichzeitig betonte die Kommission die erheblichen Risiken der internationalen Praxis. Bestimmte Modelle könnten wirtschaftliche Ausbeutung oder sogar Kinderhandel begünstigen. Eine mögliche Legalisierung müsse deshalb mit wirksamen Schutzmechanismen verbunden werden, heißt es im Abschlussbericht.
Untersucht wurde ausschließlich eine altruistische Leihmutterschaft, nicht ein frei kommerzieller Markt. Eine mögliche Zulassung wäre nach Einschätzung der Kommission nur unter strengen rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen vertretbar. Im Mittelpunkt stehen der Schutz der austragenden Frau, die Vermeidung wirtschaftlichen Drucks und die Rechte des Kindes.
Illustration: KI-erstellt
Schutzbedingungen für ein mögliches Modell
Die Expertenkommission nennt sechs zentrale Schutzbedingungen für eine mögliche begrenzte Zulassung altruistischer Leihmutterschaft.
Die vorgeschlagenen Bedingungen zeigen, wie eng eine mögliche Freigabe begrenzt wäre. Die Kommission spricht sich nicht für einen kommerziellen Markt aus, sondern beschreibt ein streng reguliertes Modell, das Selbstbestimmung ermöglichen und zugleich Ausbeutung verhindern soll.
Ein Verbot, das die Praxis nicht verhindert
Der Fall Spahn zeigt ein Grundproblem der derzeitigen Rechtslage: Das deutsche Verbot verhindert nicht, dass deutsche Wunscheltern Leihmutterschaften nutzen. Es verlagert die Verfahren lediglich ins Ausland. Dadurch gibt Deutschland wesentliche Schutzfragen aus der Hand. Welche medizinischen Standards gelten, wie frei die Entscheidung der Leihmutter getroffen wurde und wie hoch ihre Vergütung ausfällt, richtet sich nach dem Recht und der Praxis des jeweiligen Landes beziehungsweise US-Bundesstaates.
Gleichzeitig können sich nur Menschen mit ausreichenden finanziellen Mitteln ein solches internationales Verfahren leisten. Das Verbot erzeugt damit faktisch eine soziale Ungleichheit: Wer genügend Geld, Zeit und juristische Unterstützung besitzt, kann den Kinderwunsch im Ausland verwirklichen. Andere bleiben ausgeschlossen.
Eine deutsche Regelung könnte ein eng begrenztes, kontrolliertes Modell schaffen. Sie könnte aber ebenfalls neue Nachfrage erzeugen, Abhängigkeiten innerhalb von Familien oder Freundeskreisen fördern und die Grenze zwischen Aufwandsentschädigung und Bezahlung verwischen.
Eine Debatte, die mehr als Spahns Privatleben betrifft
Illustration: KI-erstellt
Leihmutterschaft
Symbolbild
Die Geburt von Georg ist zunächst eine private und für die Familie erfreuliche Nachricht. Das Kind sollte nicht zum Gegenstand parteipolitischer Angriffe gemacht werden. Die politischen Fragen, die der Fall aufwirft, sind dennoch legitim.
Es geht nicht nur darum, ob Jens Spahn seine frühere Position erklären muss. Es geht darum, ob ein pauschales Verbot noch zeitgemäß ist, wenn es die Praxis nicht verhindert, sondern ins Ausland verschiebt. Und es geht darum, wie reproduktive Freiheit, der Kinderwunsch schwuler Männer sowie der Schutz von Frauen und Kindern miteinander vereinbart werden können.
Ob Spahns Fall dabei nur kurz für Empörung sorgt oder zu klareren Regeln führt, wird sich zeigen – zumal seine Partei sich gerade erst für das Gegenteil entschieden hat.