Die Bundesregierung will sparen – und trifft dabei ausgerechnet Menschen mit HIV besonders hart. Der Referentenentwurf des sogenannten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG), den Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Mitte April vorgelegt hat, alarmiert HIV-Mediziner*innen in ganz Deutschland. Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte für Infektionskrankheiten und HIV-Medizin (dagnä), die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI) und die Deutsche AIDS-Gesellschaft (DAIG) sprechen in einer gemeinsamen Pressemitteilung von einem „Angriff auf die Patientensicherheit".
Was das Gesetz plant
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Kreuzberg
Nina Warken (CDU), Bundesgesundheitsministerin
Der Hintergrund: Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor einem massiven Finanzproblem. Ohne Gegenmaßnahmen droht bis 2030 ein Defizit von über 40 Milliarden Euro. Um das zu verhindern, soll unter anderem die Vergütung niedergelassener Ärzt*innen künftig starr an die sogenannte Grundlohnrate gekoppelt werden – also an die Lohnentwicklung der Versicherten. Leistungen, die bisher extrabudgetär abgerechnet werden konnten – sprich: außerhalb fester Budgetgrenzen –, sollen gedeckelt oder gestrichen werden.
Klingt technisch, hat aber konkrete Folgen: Wenn das Budget eingefroren wird, während die Zahl der Patient*innen steigt, bleibt pro Person schlicht weniger Zeit und Geld übrig.
Das Problem: Die Realität sieht anders aus
Grafik: KI erstellt
Seit 2014 sind die Patientenzahlen in Schwerpunktpraxen um 40 Prozent angestiegen
Genau das ist das Kernproblem für die HIV-Versorgung. Seit 2014 sind die Fallzahlen in spezialisierten HIV-Schwerpunktpraxen um rund 40 Prozent gestiegen – und der Trend hält an. Der Grund ist paradoxerweise ein Erfolg: Moderne antiretrovirale Therapien ermöglichen Menschen mit HIV heute eine annähernd normale Lebenserwartung. Das bedeutet aber auch, dass die Bestandskohorte altert und immer komplexere medizinische Begleitung braucht. Herzerkrankungen, Diabetes, Nierenprobleme, psychiatrische Erkrankungen – altersbedingte Komorbiditäten treten bei HIV-positiven Menschen im Schnitt zehn bis fünfzehn Jahre früher auf als in der Allgemeinbevölkerung.
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Die Gründe sind erwünscht: HIV-Positive leben länger, erfahren früher von ihrer Infektion und nicht zuletzt sorgen PreP-User dafür, erst gar nicht zum Krankheitsfall zu werden
Ein 65-jähriger Mensch mit HIV braucht weit mehr als ein Folgerezept. Die HIV-Schwerpunktpraxen sind de facto hochspezialisierte internistisch-infektiologische Zentren – und das Gesetz entzieht ihnen dafür die finanzielle Grundlage.
„Wenn die Fallzahlen steigen und das Budget dabei gedeckelt wird, sind massive Leistungskürzungen pro Patientin faktisch die Folge", sagt dagnä-Vorstandsmitglied Michael Sabranski. Im schlimmsten Fall müssten Schwerpunktpraxen neue HIV-Patientinnen abweisen – weil die Kapazitäten schlicht nicht mehr finanziert werden.
Auch die PrEP ist in Gefahr
Besonders brisant: Das Gesetz gefährdet auch die HIV-Präexpositionsprophylaxe. Die PrEP – also die vorbeugende Einnahme antiretroviraler Medikamente für HIV-negative Menschen mit erhöhtem Infektionsrisiko – ist seit 2019 Kassenleistung und schützt bei korrekter Anwendung nahezu vollständig vor einer HIV-Übertragung. Rund 40.000 Menschen nutzen sie derzeit in Deutschland, allein 32 Prozent davon leben in Berlin.
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Die medizinische Begleitung der PrEP ist aufwendig: regelmäßige Aufklärungsgespräche, Nierenfunktionskontrollen, STI-Screenings. Deshalb wurde sie als extrabudgetäre Leistung verankert – damit Praxen einen wirtschaftlichen Anreiz haben, das Angebot überhaupt aufrechtzuerhalten. Fällt dieser Anreiz weg, werden viele Praxen die PrEP schlicht nicht mehr anbieten. Die Fachgesellschaften warnen deutlich: Ein Wiederanstieg der Neuinfektionen werde damit billigend in Kauf genommen.
Das wäre nicht nur eine Katastrophe für die betroffenen Menschen – es wäre auch fiskalisch kurzsichtig. Die lebenslange Behandlung einer HIV-Infektion kostet Zehntausende Euro pro Patient*in und Lebensjahrzehnt. Investitionen in Prävention sind günstiger. Das Gesetz dreht diese Logik um.
Nachwuchsproblem vorprogrammiert
Die Folgen gehen noch weiter.
„Welche junge Ärztin oder welcher junge Arzt wird sich unter diesen Bedingungen noch für den HIV-Schwerpunkt entscheiden?", fragt dagnä-Vorstandsmitglied Markus Bickel.
Wer eine hochspezialisierte Praxis aufbauen will, braucht wirtschaftliche Planbarkeit. Die liefert das Gesetz nicht. Der Nachwuchs wird sich planbareren Bereichen zuwenden – der Fachkräftemangel ist damit programmiert. Betroffen sein werden zuerst ländliche Regionen, wo HIV-Patient*innen für Routinekontrollen weite Wege auf sich nehmen müssten. Das gefährdet die Therapietreue – und damit letztlich die Infektionskontrolle.
Ein gesundheitspolitischer Widerspruch
Was die Fachgesellschaften besonders aufbringt: Die Bundesrepublik hat sich offiziell verpflichtet, Aids bis 2030 zu beenden – im Rahmen der UNAIDS-Strategie mit dem Ziel, 95 Prozent aller Menschen mit HIV zu diagnostizieren, zu behandeln und auf eine nicht nachweisbare Viruslast zu bringen. Dieses Ziel basiert auf einem stabilen, flächendeckenden ambulanten Versorgungsnetz.
Das geplante Gesetz untergräbt genau das. Wer international das Ende von Aids proklamiert und im Inland gleichzeitig die ambulante HIV-Therapie finanziell aushöhlt, handelt widersprüchlich – um es freundlich zu formulieren.
Was die Fachgesellschaften fordern
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Drücken wir die Daumen bzw. machen wir Druck auf Nina Warken (CDU)!
dagnä, DGI und DAIG haben konkrete Forderungen an Bundesregierung und Bundesgesundheitsministerium formuliert: Die spezialisierte HIV-Versorgung soll dauerhaft als extrabudgetäre Einzelleistung gesichert werden. Die HIV-Versorgung soll explizit von der geplanten Gesamtvergütungsdeckelung nach § 87d SGB V ausgenommen werden. Und medizinische Innovation sowie der demografische Wandel sollen in der Vergütungsstruktur abgebildet werden.
Der parlamentarische Prozess hat noch nicht begonnen. Es gibt also noch die Chance, das Gesetz zu korrigieren. Ob die Politik sie nutzt, bleibt abzuwarten.