Die Homosexuelle Initiative Wien (HOSI) nutzt die Chance, beim bevorstehenden Entwurf einer Novelle bezüglich des Gleichbehandlungsgesetzes einzugreifen.
Sie fordert, dass die gesetzlich verankerte Diskriminierung im gesetzlichen Diskriminierungsschutz endlich beseitigt wird.
Gleicher gesetzlicher Schutz vor Diskriminierung ist keine abwegige Luxusforderung, sondern eine menschenrechtliche Verpflichtung, etwa aufgrund der UNO-Menschenrechtskonvention, die Österreich ja ratifiziert hat und daher respektieren sollte, erklärt Christian Högl von der Initiative Wien. Der zuständige UNO-Menschenrechtsausschluss kritisierte 2007 dass der Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Alter, Religion und sexueller Orientierung sich nach dem Gleichbehandlungsgesetz lediglich auf Beschäftigung und Beruf beschränkt. Es sei kein genereller Schutz vor Diskriminierung vorhanden. Demnach wäre die Novelle nur ein Angleichen von Sexualität, Religion und Alter an den Diskriminierungsschutz im Beruf oder Beschäftigung. Da das nichts bewirken würde, fordert die HOSI den generellen Schutz.
Im Staatenbericht Österreichs hat die Bundesregierung noch eine Harmonisierung des Schutzniveaus angekündigt. Dem ÖVP-Klub (Österreichische Volkspartei) ist dies allerdings ein Dorn im Auge. Bald würde der ÖVP-Klub allerdings in Erklärungsnot kommen. Nach nunmehr drei Jahren kommt dieser nämlich der Aufforderung der UNO nicht nach. Die UNO fordert an Österreich die Menschenrechtskonvention zu achten.
„Es ist daher überhaupt nicht erklärbar warum etwas, was sich in Österreich für ethnische Herkunft, Geschlecht oder Behinderung bewährt hat, plötzlich für Alter, Religion oder sexuelle Orientierung unüberwindbare Probleme schaffen sollte. Außerdem beweisen viele EU-Staaten, dass einheitlicher Schutz vor Diskriminierung sehr wohl möglich ist und funktioniert etwa Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Irland, Großbritannien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Ungarn“, so HOSI Generalsekretär Kurt Krickler in der Presse. bs
