Katholische Vorschulen wollen Kinder aus Regenbogenfamilien ablehnen dürfen und trotzdem staatliche Fördergelder erhalten. Am 3. November verhandelt der Oberste Gerichtshof der USA über den Streit zwischen Religionsfreiheit und Diskriminierungsschutz.
Staatliche Fördergelder erhalten, aber bei der Aufnahme von Kindern eigene religiöse Regeln anwenden: Darüber verhandelt am 3. November der Oberste Gerichtshof der USA. Im Zentrum des Verfahrens St. Mary Catholic Parish v. Roy steht ein Konflikt zwischen Religionsfreiheit und Diskriminierungsschutz, dessen Ausgang weit über den Bundesstaat Colorado hinaus Bedeutung haben könnte.
Ausgangspunkt ist ein staatliches Vorschulprogramm in Colorado, das Familien bis zu 15 Stunden kostenlose Betreuung pro Woche ermöglicht. Auch private und religiöse Einrichtungen können daran teilnehmen – unter einer Bedingung: Sie müssen Kinder unabhängig von geschützten Merkmalen wie der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität der Kinder und ihrer Eltern gleichbehandeln.
Zwei katholische Vorschulen aus dem Erzbistum Denver wollen diese Bedingung nicht akzeptieren. Sie verlangen von Familien die Anerkennung katholischer Glaubensgrundsätze, darunter die kirchliche Lehre zu Ehe und Sexualität. Damit wollen sie sich vorbehalten, Kinder aus Familien abzulehnen, die diese Vorstellungen nicht teilen – insbesondere aus Regenbogenfamilien.
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Der Oberste Gerichtshof der USA verhandelt darüber, ob katholische Vorschulen trotz diskriminierender Aufnahmeregeln staatliche Fördergelder erhalten dürfen.
Religionsfreiheit gegen Diskriminierungsschutz
Weil Colorado ihnen unter diesen Bedingungen die Teilnahme verweigert, zogen die Einrichtungen vor Gericht. Unterstützt werden sie von der konservativen Rechtsorganisation Becket Fund for Religious Liberty. Sie argumentiert, der Staat benachteilige religiöse Träger. Da Colorado Ausnahmen für bestimmte Zielgruppen zulasse, etwa zur Förderung einkommensschwacher Familien, müsse dies auch für religiöse Aufnahmebedingungen gelten.
Der Bundesstaat verweist dagegen auf das Diskriminierungsverbot: Wer öffentliche Fördergelder erhält, muss die entsprechenden Gleichbehandlungsregeln einhalten. Bürgerrechts- und LGBTIQ*-Organisationen wie Lambda Legal, GLAD Law und die ACLU von Colorado warnen vor den Folgen einer Entscheidung zugunsten der Kitas. Ein entsprechendes Urteil könnte den Diskriminierungsschutz bei staatlich geförderten Bildungsangeboten schwächen.
Das Berufungsgericht hatte im September 2025 zugunsten Colorados entschieden. Nun prüft der Supreme Court, unter welchen Voraussetzungen religiöse Einrichtungen von Antidiskriminierungsregeln staatlicher Förderprogramme ausgenommen werden müssen. Eine Entscheidung wird im Laufe der bis Juni 2027 dauernden Gerichtssaison erwartet.