Foto: M. Olszinski
Jurassica Parka 2007
Jurassica Parka 2007
Gegen die Berliner Dragqueen Jurassica Parka (bürgerlich Mario O.) hat die Staatsanwaltschaft offiziell Anklage wegen des Verdachts auf Besitz von Kinder- und Jugendpornografie erhoben. Nach einer Wohnungsdurchsuchung im Sommer 2025 wurden auf beschlagnahmten Datenträgern über 140 illegale Dateien gefunden.
Beschlagnahmte Datenträger ausgewertet
Die Grundlage der Anklageschrift bildet eine polizeiliche Wohnungsdurchsuchung, die bereits im Juli 2025 in Berlin-Schöneberg stattfand. Wie die Tageszeitung Die Welt unter Berufung auf den Tagesspiegel berichtet, beschlagnahmten die Beamten in der Wohnung des Beschuldigten diverse Speichermedien, darunter ein iPhone, Laptops sowie externe Festplatten. Die forensische Auswertung dieser Geräte brachte nun die konkreten Beweismittel zutage. Den Ermittlern zufolge befanden sich auf den Datenträgern insgesamt 131 Videodateien mit mutmaßlich kinderpornografischem Material, die eine Gesamtlänge von fünf Stunden und 25 Minuten aufweisen. Hinzu kommen 28 entsprechende Bilddateien. Darüber hinaus stellten die Beamten weiteres strafbares Material fest, das in die Kategorie der Jugendpornografie fällt. Hierbei handelt es sich um 17 Videodateien mit einer Spieldauer von insgesamt 56 Minuten sowie fünf weitere Bilder.
Juristische Einordnung: Das deutsche Strafrecht unterscheidet bei der Einstufung des Materials strikt nach dem Alter der abgebildeten Personen. Als Kinderpornografie (gemäß § 184b StGB) gelten juristisch ausschließlich Darstellungen von Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sobald die abgebildeten Personen mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, fallen die Inhalte rechtlich unter den separaten Straftatbestand der Jugendpornografie (gemäß § 184c StGB).
US-Behörden lieferten den entscheidenden Hinweis
Der Auslöser für die Ermittlungen und die spätere Razzia im Sommer 2025 stammte aus den Vereinigten Staaten. Die amerikanische Nichtregierungsorganisation „National Center for Missing & Exploited Children“ (NCMEC) hatte bei der Überwachung illegaler Netzwerke eine auffällige IP-Adresse registriert. Die Organisation ordnete diese Adresse zu und leitete die Informationen an die deutschen Strafverfolgungsbehörden weiter, woraufhin diese tätig wurden.
Juristisches Nachspiel
Für Parka ist das nicht die erste juristische Auseinandersetzung dieser Art ist: Die Dragqueen war bereits im Jahr 2023 wegen der Verbreitung von kinderpornografischen Schriften rechtskräftig verurteilt worden (wir berichteten). Nach dem Bekanntwerden der erneuten Vorwürfe im vergangenen Herbst zog sie sich schließlich vollständig aus der Öffentlichkeit zurück. Das Verfahren liegt nach der Anklageerhebung nun beim Amtsgericht Tiergarten.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft (Sebastian Bauer) erklärte gegenüber Medienvertretern, dass die Auswertung der Dateien zwar sehr zeitintensiv war, man aber davon ausgehe, dass „vermutlich die Hauptverhandlung noch in diesem Jahr eröffnet“ wird.
*Quellen: rbb24, Welt, Tagesspiegel