Foto: Selfie
Jurassica Parka
Die Dragqueen gehörtezu den bekannten Persönlichkeiten der Berliner Szene.
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Vorwürfe, Gerüchte: Jurassica Parkas Statement
Eines DER Aushängeschilder des Klub SchwuZ, gefeierte Influencerin und queerer Bühnenstar. Zusammen mit Margot Schlönzke, mit der sie eine lange Freundschaft verbindet, war Jurassica Parka allseits beliebt und populär. Doch jetzt muss sie sich erklären, stehen doch schwere Vorwürfe im Raum und auch ein Ermittlungsverfahren.
Schon seit Wochen kursierten Gerüchte, auch sind auf der Homepage des SchwuZ, hier begann 2004 ihrer Karriere, keine Artikel oder Verlinkungen zu ihr mehr zu finden. Vor wenigen Stunden brachten dann die Kolleg*innen der BZ einen ersten Artikel, der die Staatsanwaltschaft zitiert. „In der Schöneberger Wohnung von Jurassica Parka soll es eine Hausdurchsuchung gegeben haben.“, heißt es bei bz-berlin.de, auch wird ein Sprecher der Staatsanwaltschaft zitiert: „Anfang Juli 2025 durchsuchten Einsatzkräfte der Berliner Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin die Wohnanschrift des Beschuldigten in Berlin wegen des Verdachts der Verbreitung und des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten.“
Zuvor hatte ein Video auf social Media gepostet, in dem sie von Kontrollverlust, Substanzkonsum und einem Ermittlungsverfahren spricht:
Wenn eine queere Person, die aufgrund ihrer medialen Arbeit und Wirkung, etwa durch Projekte mit Margot Schlönzke oder Travestieshows, für „das Gute“ steht, sich Vorwürfen gegenübersieht, die schwerer kaum sein könnten, sorgt das für Aufruhr. Aufruhr bei (inzwischen ehemaligen) Arbeitgebern, Aufruhr in der LGBTIQ*-Community. Und leider für hämische Genugtuung bei denen, die queeres Leben schon immer in denselben Topf wie Kriminalität geworfen haben. Es geht um den extrem schweren Vorwurf des Besitzes und die Verbreitung von Kinderpornografie, der – sollte er unbegründet sein – Leben und Karrieren zerstören kann. Sollte er begründet sein, auch für das Leid vieler Opfer steht. Wie geht #mensch damit um? Empathie muss immer zuerst den Opfern gelten – ohne jede Einschränkung.
Update 20 Uhr
Das Berliner Stadtmagazin „Siegessäule“ berichtet heute (23. Oktober 2025) über eine brisante Wende im Fall Jurassica Parka: Demnach sei die Dragqueen bereits am 26. Oktober 2023 vom Amtsgericht Tiergarten rechtskräftig verurteilt worden. Pikant an der Veröffentlichung, die als „exklusiv“ bezeichnet wird: Jurassica Parka war selbst bis ins Jahr 2024 bei der „Siegessäule“ angestellt Special Media SDL tätig1.).
Laut dem Bericht, der sich auf ein vorliegendes Urteil beruft, lautete der Tatbestand „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften“. Verhängt wurde eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 70 Euro. Die zugrundeliegende Tat soll sich am 24. November 2021 ereignet haben, wobei O. Dateien mit kinderpornographischem Inhalt in einem sozialen Netzwerk hochgeladen bzw. verbreitet haben soll. Laut dem Magazin wurde der Strafrahmen gemindert, da der Angeklagte „reumütig und geständig“ war.
Das Stadtmagazin zitiert zudem Parkas langjährige „Freundin und Kollegin Margot Schlönzke“ mit den Worten:
„Ich habe die Zusammenarbeit mit Jurassica Parka in Gänze eingestellt bis die Vorwürfe juristisch komplett aufgearbeitet sind“.
Was das Magazin nicht erwähnt: Auch die prominent zitierte Kollegin Margot Schlönzke ist langjährige Mitarbeiterin des Verlages. Waren die nun exklusiv gemeldeten Informationen über die Vorverurteilung dem Magazin vielleicht nur aufgrund des ehemaligen Anstellungsverhältnisses und der internen Verflechtungen zugänglich?1.) Der deutsche Pressekodex fordert in Ziffer 7 explizit Transparenz in solchen Gemengelagen.
Bis zum rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Niemand darf vorab verurteilt oder öffentlich stigmatisiert werden. Die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit erfordert Zurückhaltung und Objektivität – auch in Medien und Gesellschaft.
1.) Klarstellung 24. Oktober 2025 11:45 Uhr
Nach Veröffentlichung unseres Artikels kontaktierte uns Sonya, die für den Bericht der „Siegessäule“ verantwortlich zeichnet, am 24. Oktober 2025 . Sie legt Wert auf folgende Präzisierungen:
Mario O. (Jurassica Parka) sei zu keinem Zeitpunkt bei der „Siegessäule“ angestellt gewesen. Er war demnach bis August 2024 als freier Grafiker für das Magazin „L-MAG“ tätig, das im selben Verlag (Special Media SDL) wie die „Siegessäule“ erscheint.
Matthias Schwanau (Margot Schlönzke) sei kein Mitarbeiter der „Siegessäule“-Redaktion, sondern als Mitarbeiter in der Anzeigenabteilung desselben Verlags beschäftigt. Sonya verweist in diesem Zusammenhang auf die Einhaltung von Ziffer 7 des Pressekodex (Strikte Trennung von Redaktion und Anzeigen).
Die „Siegessäule“ betont, dass die als „exklusiv“ gemeldeten Informationen zur Vorverurteilung von 2023 eigenständig bei der Staatsanwaltschaft recherchiert wurden. Herr Schwanau habe nicht als Quelle gedient, sondern sei lediglich (wie andere auch) um ein Statement gebeten worden.
Wir präzisieren hiermit unsere ursprünglichen Angaben zu den Beschäftigungsverhältnissen und haben den Wortlaut in der Einleitung des Updates vom 23. Oktober kenntlich korrigiert.
An unserer grundsätzlichen medienkritischen Bewertung ändert dies jedoch nichts: Für eine transparente Berichterstattung halten wir es weiterhin für geboten, dass die „Siegessäule“ die Verbindungen der von ihr zitierten Person (Schlönzke) und des Beschuldigten (Parka) zum eigenen Verlagshaus für den Leser offenlegt. Ob eine Person in der Redaktion oder der Anzeigenabteilung desselben Verlags tätig ist, ändert nichts an der Relevanz dieser Information für die Einordnung der zitierten Aussagen. *C. Knuth, Mitglied der Chefredaktion

