Zum zweiten Mal in diesem Jahr steht in Berlin ein junger Mann vor Gericht, weil er Männer über Grindr in eine Falle gelockt haben soll. Gewarnt haben die Community weder die App noch die Polizei, obwohl beide es könnten.
Das Profil wirkte seriös, das betonte später sogar der Richter. Das Foto hatte Daniel F. aus dem Internet kopiert. Bevor er sich verabredete, prüfte er, ob sein Gegenüber PayPal nutzt, und wer kein Konto hatte, wurde blockiert. Die anderen bestellte er im November und Dezember 2025 in Hochhäuser in Neukölln, bis in den 14. Stock. Dort wartete ein Komplize mit Sturmmaske, Schusswaffe und Messer. Die Opfer mussten Geld von ihrem eigenen Handy auf das PayPal-Konto seines Vaters überweisen. So steht es im Bericht vom ersten Prozesstag. Angeklagt waren sieben Taten, eine achte gab er zusätzlich zu. Die Beute lag bei rund 7.500 Euro.
Am 17. Juni verurteilte ihn das Landgericht Berlin zu fünf Jahren Jugendstrafe. Die Kammer sah homophobe Motive als mitprägend an. Opfer wurden beschimpft und gedemütigt, eines wurde gezwungen, sich vor laufender Kamera selbst zu beleidigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Den Mittäter, den Daniel F. im Prozess benannt hatte, nahm die Polizei Anfang Juli in Rudow fest.
Seine Opfer wählte er nach einem Raster aus. Männer aus der arabischen und der türkischen Community habe er vorher aussortiert, sagte er vor Gericht, denn „da war mit Gegenwehr zu rechnen“. Schwule Männer auf der Suche nach einem schnellen Treffen hielt er für leichte Beute. Hier setzt Berlins Queerbeauftragter Alfonso Pantisano an: Wenn Täter ihre Opfer gezielt dort suchen, wo Männer Männer daten, müsse geprüft werden, welche Rolle genau diese Auswahl spielt. Er fordert, solche Taten gesondert als queerfeindliche Gewalt zu erfassen.
Keine vier Wochen
Die zweite Serie begann am 9. Mai 2026 in Lichtenberg. Ein heute 18-Jähriger soll sich über Grindr mit Männern verabredet haben, und zwar in deren eigenen Wohnungen. Dort tauchten dann Komplizen auf. Sie verlangten Bargeld, EC-Karten und die PINs dazu, teils mit einem Messer in der Hand. Am 5. Juni wurde der 18-Jährige festgenommen. Er war bei der Polizei als „Intensivtäter“ gespeichert, und so konnte ihn einer der Überfallenen auf einem Foto wiedererkennen.
Seit September wird vor dem Landgericht verhandelt. Angeklagt sind räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung und erpresserischer Menschenraub. Sein Verteidiger hat die Beteiligung an sechs der sieben Taten eingeräumt. Erbeutet wurden rund 1.600 Euro Bargeld sowie Handys und andere Gegenstände im Wert von etwa 8.000 Euro. Verhandlungstage sind bis zum 14. Oktober angesetzt, ein Urteil steht aus.
Im Juni, nach dem Prozess gegen Daniel F., hieß es laut SIEGESSÄULE noch, ähnliche Fälle seien nicht bekannt. Zu diesem Zeitpunkt saß der Lichtenberger Tatverdächtige bereits in Untersuchungshaft. Selbst die LGBTIQ*-Ansprechpersonen der Polizei sollen von den Ermittlungen nichts gewusst haben. Pantisanos Urteil fällt entsprechend aus: „Hier versagt die Kommunikation der Polizei Berlin“.
In dieselben Wochen fällt ein dritter Fall. Am 19. Mai wurde der Berliner Popsänger Leopold nach eigenen Angaben bei einem vermeintlichen Grindr-Date in seiner Wohnung im Wedding überfallen, queerfeindlich beleidigt und mehr als drei Stunden lang festgehalten. Er hat Anzeige erstattet. Die Polizei bestätigte dem Tagesspiegel den Vorgang, nannte aber keine Details. Ob es einen Zusammenhang mit der Lichtenberger Serie gibt, ist nicht bekannt. Leopold machte den Überfall auf Instagram öffentlich, um mögliche andere Betroffene zu warnen, und wir haben sein Statement im Mai dokumentiert. Damit übernahm ein Betroffener die Aufgabe, die eigentlich die Prävention hätte.
Gewarnt hat am Ende ein Popsänger.
Wie groß das Problem ist, lässt sich nur schätzen. Das schwule Anti-Gewalt-Projekt MANEO dokumentierte für 2025 in Berlin 723 queerfeindliche Vorfälle, nach 738 im Jahr davor. Darunter waren elf Übergriffe nach Kontakt über Datingplattformen. Daniel F. allein hat für November und Dezember 2025 acht Taten eingeräumt. Die beiden Zahlen messen Verschiedenes, denn MANEO zählt, was bei MANEO gemeldet wird. Nebeneinander zeigen sie trotzdem, wie viel im Dunkeln bleibt. MANEO selbst setzt die Dunkelziffer bei 80 bis 90 Prozent an.
Das Muster endet auch nicht an der Stadtgrenze. In Frankfurt (Oder) standen im März fünf 15- bis 20-Jährige vor Gericht. Sie sollen Männer über Dating-Apps an entlegene Orte gelockt, verprügelt, beraubt und ihre Taten gefilmt haben. Im August 2024 wurde in Berlin ein 57-Jähriger nach einem App-Date ausgeraubt und in den Landwehrkanal gestoßen.
Präventionshinweise auf Russisch
Dass die Polizei Berlin warnen kann, wenn sich eine Masche häuft, zeigt sie regelmäßig. Am 26. Februar 2026 veröffentlichte sie eine Meldung zu Schockanrufen in russischer Sprache. Seit Jahresbeginn hatten Unbekannte gezielt hochbetagte russischsprachige Berliner*innen angerufen, es ging um rund 20 Taten und rund 400.000 Euro Schaden. Die Meldung beschreibt die Masche, nennt fünf Präventionshinweise und steht darunter noch einmal vollständig auf Russisch. Die Täter waren zu diesem Zeitpunkt nicht gefasst, gewarnt wurde trotzdem.
Für schwule Männer, die über Apps daten, haben wir nach zwei Serien mit zusammen 14 angeklagten Taten nichts Vergleichbares in den Polizeimeldungen gefunden. Es gibt eine gemeinsame Meldung von Polizei und Staatsanwaltschaft vom 8. Juli über die Festnahme des Mittäters von Daniel F. Darin ist von Männern die Rede, die über gefälschte Profile auf Dating-Apps gelockt wurden. Was in der Meldung fehlt: dass die Opfer schwul waren, dass das Gericht ein homophobes Motiv gesehen hat, wie man sich schützt und wo man sich melden kann.
Grafik: KI-erstellt
Quelle: Polizei Berlin, Polizeimeldung Nr. 0215 vom 26.02.2026 („Schockanrufe in russischer Sprache“) und gemeinsame Meldung von Polizei und Staatsanwaltschaft Nr. 0823 vom 08.07.2026 („20-Jähriger nach Raubserie in Berlin festgenommen“). Unter „Betroffene Gruppe“ verstehen wir, ob genannt wird, an wen sich die Täter gezielt richteten. Die Meldung vom 8. Juli spricht nur von „Männern“.
Eine Festnahmemeldung ist keine Warnung.
Andere Polizeibehörden sprechen Grindr-Nutzer*innen direkt an. Die Londoner Metropolitan Police warnte Anfang 2023 ausdrücklich vor Grindr-Dates, nachdem vier Männer bei Treffen betäubt und ausgeraubt worden waren. Sie empfahl unter anderem, Profilbilder per Rückwärtssuche zu prüfen. Die Polizei in Atlanta trat 2021 nach acht Überfällen mit einer Warnung an die queere Community vor die Presse.
Schweigen aus Rücksicht?
Gegen eine öffentliche Warnung spricht zunächst die Ermittlungstaktik. Solange eine Serie läuft, kann jede Mitteilung die Täter vorwarnen. Sie wechseln das Profil, und die Ermittler*innen verlieren die Spur. Dazu kommt der Opferschutz: Wer Details nennt, riskiert, Betroffene erkennbar zu machen, und nicht jeder von ihnen ist geoutet. Dass die Polizei in Lichtenberg nach keinen vier Wochen zugriff und in Neukölln auch den Mittäter fasste, spricht dafür, dass die Ermittlungsarbeit funktioniert hat.
Eine Präventionsmeldung braucht aber keine Details über Betroffene. Die Schockanruf-Warnung beschreibt die Masche, nicht die Opfer, und sie erschien, als die Täter noch unbekannt waren. Was dort ermittlungstaktisch vertretbar war, dürfte es bei Grindr-Fallen ebenso sein. Gerade wer aus Scham nicht anzeigt, hat von einer Warnung vorher mehr als von einer Pressemitteilung hinterher.
Auch Grindr hat Argumente. Die App fordert Nutzerinnen auf, Straftaten der Polizei zu melden, und verweist auf einen mehrsprachigen Sicherheitsleitfaden, so ein Sprecher 2021. Nur sortiert Grindr Profile nach Entfernung und weiß daher, wer gerade in Berlin ist. Als wir im September über den britischen Grindr-Vergleich berichteten, ging es um sensible Daten, die die App an Dritte weitergegeben hatte. Dieses Wissen einmal zugunsten der eigenen Nutzerinnen einzusetzen, dürfte technisch kaum mehr verlangen als eine Nachricht an alle Accounts im Raum Berlin.
Ein Absatz und eine Push-Nachricht
Nötig sind weder ein neues Gesetz noch eine neue Stelle. Berlin hat seit Jahrzehnten hauptamtliche LGBTIQ*-Ansprechpersonen bei der Polizei, dazu ein Fachkommissariat für Hasskriminalität beim LKA und eine Ansprechperson bei der Staatsanwaltschaft. Es fehlt daran, dass diese Stellen voneinander wissen und dass ihr Wissen bei den Leuten ankommt. Erkennt die Polizei ein Serienmuster bei Dating-Überfällen, sollte eine Präventionsmeldung nach dem Vorbild der Schockanruf-Warnung folgen. Sie sollte mit den LGBTIQ*-Ansprechpersonen abgestimmt und an MANEO, an die Szenemedien und an die Plattform weitergegeben werden. Grindr wiederum sollte eine solche Meldung an seine Nutzer*innen im betroffenen Gebiet durchreichen.
Bis dahin hilft, was die Londoner Polizei empfiehlt und was im Neuköllner Fall hätte greifen können: das Profilbild vor dem Treffen per Rückwärtssuche prüfen, um ein Live-Foto oder einen kurzen Videocall bitten und einer Vertrauensperson sagen, wo man ist. Das ist kein Vorwurf an die Überfallenen. Verantwortlich für einen Überfall sind die, die ihn begehen. Anzeige erstatten lohnt sich auch noch Monate später: Nach dem Prozess gegen Daniel F. meldeten sich weitere Betroffene beim Queerbeauftragten.
Warum erfahren russischsprachige Senior*innen in Berlin aus einer Polizeimeldung, wie eine Masche funktioniert, und schwule Männer aus Lichtenberg erst im Zeugenstand?
Hilfe und Beratung: MANEO – Schwules Überfalltelefon: 030 216 33 36 (täglich 17 bis 19 Uhr), Fälle lassen sich auch online melden. Ansprechpersonen der Polizei Berlin für LGBTIQ*: 030 4664-979444, Kontaktseite. LGBTIQ*-Ansprechpartner der Staatsanwaltschaft Berlin, Marc-Alexander Liebig: 030 9014 2706. Im Notfall: 110.