Anwalt Dennis Jennessen Nina Queer 2026 Juli.jpeg

Foto: Andreas Tazl

Im Zweifel für die Groteske

Das Landgericht Berlin II hat Margot Schlönzkes Antrag gegen Nina Queer in allen Punkten zurückgewiesen. Die Begründung schützt aber nicht das Musical – sie schützt seine Maßlosigkeit. Und in derselben Entscheidung steht, dass ein Titel des Albums die Menschenwürde verletzen würde.

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