Illustration: KI erstellt
Dragqueen Nina Queer wurde von Matthias Schwanau, einem Teil der Berliner LGBTIQ*-Community auch bekannt als Margot Schlönzke, verklagt. Er glaubt, sich in der Figur der Margit Honecker-Hitler aus dem aktuellen Musical „Nightmare on Fuggerstreet“ von Nina Queer wiederzuerkennen.
Heute wurde Schwanaus Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung jedoch vom Gericht abgewiesen. In allen Punkten abgelehnt. Natürlich kann er weiterhin versuchen, gegen Nina Queer vor Gericht vorzugehen. Doch wenn man die heutige Entscheidung als Maßstab nimmt, dürften seine Erfolgsaussichten eher gering sein.
„Es ist ein Sieg für die Kunstfreiheit, aber auch ein Sieg für alle Opfer sexuellen Missbrauchs, denen dieses Musical eine Stimme gibt“, sagte eine erleichterte Nina Queer nach der Urteilsverkündung.
„Nightmare on Fuggerstreet“ ist ein gruseliges Kunstwerk, das sich aus verschiedenen Verschwörungstheorien speist. Ausgerechnet mit diesem Musical wird Matthias Schwanau, der bereits in seiner Travestierolle Margot Schlönzke vor Gericht erschien, nun immer wieder in Verbindung gebracht. Das erinnert durchaus an den Streisand-Effekt:: Etwas, das man mithilfe der Justiz aus der Öffentlichkeit heraushalten wollte, wird dadurch erst recht bekannt und dauerhaft mit einer Person in Verbindung gebracht. Nina Queer ist damit zunächst als Siegerin aus einem Gerichtsverfahren hervorgegangen, das sie nie wollte und das auch in den Augen vieler unbegründet angestrengt wurde. Natürlich kann Schwanau gegen die Entscheidung vorgehen und die nächste Instanz anrufen. Wir bleiben dran.
Nina Queer kann sich nun aber erst einmal wieder der Kunst widmen. Und vielleicht auch mal wieder eine Party schmeißen – denn die Klubkönigin der Herzen hat viel zu geben. Vor allem Liebe.
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