Nicht Marla-Svenja Liebich gehört auf die Anklagebank dieser Debatte, sondern die Unionsfraktion. Während eine verurteilte Rechtsextremistin in tschechischer Haft auf ihre Auslieferung wartet — das Landgericht Pilsen hat sie bereits angeordnet —, nutzt die Union genau diesen Fall, um ein Grundrechtsgesetz zu schleifen, das sie von Anfang an nie wollte. Der Fall beweist das glatte Gegenteil ihrer Behauptung: Der Rechtsstaat greift, Kriminelle entziehen sich ihrer Strafe nicht durch einen Verwaltungsakt.
Das Manöver
Illustration: KI erstellt
Wer Änderungen von Namen und Geschlechtseintrag voraussetzungslos ermögliche, schaffe „Einfallstore für möglichen Missbrauch" — so der Justiziar der Unionsfraktion, Martin Plum, gegenüber der „Süddeutschen Zeitung". Die Fraktion unterstützt damit einen Vorstoß der Länder Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt für einen „gesetzlichen Prüfmechanismus bei offenkundigem Missbrauch". Übersetzt heißt das: zurück zur staatlichen Begutachtung, die das Selbstbestimmungsgesetz seit November 2024 endlich beendet hat.
Der Zeitpunkt entlarvt die Absicht
Der Moment macht das Manöver durchschaubar. Die Union ruft nach „Prüfmechanismen" ausgerechnet dann, wenn der Fall Liebich vorführt, dass eine Standesamtsänderung vor keiner Strafe schützt. Sie wurde — noch als Sven Liebich — wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Daran hat die Personenstandsänderung nichts geändert; die Staatsanwaltschaft Halle stellte sogar klar, dass selbst eine Rückänderung auf das weitere Vorgehen keinen Einfluss hätte.
Wer trotz dieser Faktenlage von einem „Einfallstor" spricht, will keinen Missbrauch verhindern. Er will eine längst entschiedene Frage neu aufreißen.
Bezeichnend ist, dass dieselbe Fraktion ihre eigene, im Gesetz vereinbarte Evaluierung kaum abwarten kann. Statt Daten liefert sie einen Einzelfall — und tut so, als sei eine Provokation der Beweis für ein Strukturproblem.
Was die Union ausblendet
Auch das zweite Schreckgespenst zerfällt bei Licht. Liebich wurde zum Haftantritt in ein Frauengefängnis geladen, erschien dort aber nicht, sondern tauchte unter. Über die endgültige Unterbringung entscheidet die JVA ohnehin erst nach Haftantritt im Einzelfall — nach Sicherheitsaspekten, nicht automatisch nach dem Personenstand. Die pauschale Behauptung, trans* Frauen seien per se eine Gefahr in Frauengefängnissen, ist faktenfrei. Im Fall Liebich ist sie nicht einmal eingetreten, weil die Haft bis heute nicht angetreten wurde.
Die eigentliche Provokation
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Liebichs Provokation zielt nie auf die Justiz, sondern auf eine simple Erzählung: „Seht her, so sind die." Wer darauf hereinfällt und die Rechte von trans*, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen am Beispiel eines Neonazis verhandelt, erledigt exakt die Arbeit, die sich die extreme Rechte wünscht. Diesen Gefallen sollte ihr niemand tun — die Union am allerwenigsten.
Was die Debatte braucht, ist keine Verschärfung des SBGG, sondern eine Versachlichung. Die Festnahme Liebichs belegt die Stärke des Rechtsstaats, nicht die Schwäche eines Gesetzes für Menschenwürde. Die Unionsfraktion muss sich entscheiden: Stichwortgeberin rechter Erzählungen — oder Sachwalterin der Grundrechte aller Bürger*innen. Beides zugleich geht nicht.
👉 Den ausführlichen Kommentar zu den perfiden Strategien hinter dieser Causa gibt es hier: „Liebich und das Selbstbestimmungsgesetz“