Es gibt Daten, die sind einfach Daten. Und es gibt den 17. Mai. Der trägt in sich gleich zwei Geschichten – eine globale, eine deutsche – und beide handeln davon, wie lange es gedauert hat, bis Staat, Medizin und Gesellschaft aufgehört haben, queere Menschen für krank, kriminell oder beides zu erklären.
Strang eins: Die WHO streicht 1990 die „Krankheit"
Am 17. Mai 1990 entfernt die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität endgültig aus ihrem Diagnoseschlüssel ICD. Was banal klingt, war es nicht: Bis zu diesem Tag galt schwul, lesbisch, bi zu sein offiziell als psychische Störung. Eine Diagnose, mit der sich Zwangstherapien, Anstaltseinweisungen und Sorgerechtsentzug für lesbische Mütter bis weit in die 1980er rechtfertigen ließen – auch in westdeutschen Gerichtssälen. Erst 2018 zog die WHO mit der ICD-11 nach und entpathologisierte auch Transidentitäten.
Als der französische Aktivist Louis-Georges Tin 2004 einen globalen Aktionstag vorschlug, lag das Datum auf der Hand. Seit 2005 wird der IDAHOBIT begangen, heute in über 150 Ländern. Das Akronym ist mitgewachsen – um das T für trans (2009), das B für bi (2015), das I für inter. Kein Buchstabensalat, sondern ein Lernprozess: Wer Heteronormativität aushebeln will, muss alle mitdenken, die durchs Raster fallen.
Strang zwei: 17.5. = §175
Und dann ist da noch dieser deutsche Zufall, der keiner ist: Das Datum 17.5. ergibt ohne Punkte gelesen genau jene Zahl, die hierzulande für 123 Jahre staatlicher Verfolgung steht. Paragraf 175 StGB, eingeführt 1871 mit der Reichsgründung, kriminalisierte „widernatürliche Unzucht" zwischen Männern. Die Nazis verschärften ihn 1935 so weit, dass schon Blicke, Briefe oder bloße Verdachtsmomente zur Verurteilung reichten. Rund 50.000 Männer wurden auf dieser Grundlage im NS inhaftiert, zehntausende in Konzentrationslager deportiert, viele ermordet – mit dem Rosa Winkel auf der Häftlingskleidung.
Das wirklich Bittere kam danach. Die Bundesrepublik übernahm 1949 die NS-Fassung des §175 eins zu eins. Das Bundesverfassungsgericht segnete das 1957 ab: gleichgeschlechtliche Handlungen verstießen gegen das „Sittengesetz". Zwischen 1945 und 1969 wurden in Westdeutschland rund 50.000 weitere Männer verurteilt, etwa 100.000 polizeilich erfasst. Wer auf einer „Rosa Liste" landete, verlor in der Regel Job, Familie, bürgerliche Existenz – oft schon vor dem Urteil.
Die DDR strich den Paragrafen 1988, der Bundestag erst 1994. Seither steht im StGB an dieser Stelle nur noch: „§ 175 (weggefallen)". Auch der Bundestag hat das Zahlenspiel übrigens schon mal bewusst genutzt: Am 17. Mai 2002 beschloss er – gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP – die Aufhebung der NS-Urteile nach §175. Die Verurteilten der Nachkriegszeit mussten weitere 15 Jahre auf ihre Rehabilitierung warten. Das Gesetz von 2017 hob die Urteile pauschal auf, zahlte 3.000 Euro Grundpauschale plus 1.500 Euro pro Haftjahr – für viele zu spät, für manche bis heute verwehrt. Die Antragsfrist läuft noch bis Juli 2027.
Strang drei: 2026
Das Motto des IDAHOBIT 2026 heißt „At the heart of democracy". Hübsche Metapher, ernster Befund: Wo queere Rechte wackeln, wackelt das ganze demokratische Gerüst. Die Zahlen geben dem Motto recht. Das BKA registrierte für 2025 vorläufig 2.048 queerfeindliche Straftaten – ähnlich hoch wie das Rekordjahr 2024 und fast das Zehnfache von 2010. Darunter zwei Tötungsdelikte, über 300 Körperverletzungen. Die Dunkelziffer dürfte ein Vielfaches betragen: Laut EU-Grundrechteagentur zeigen 87 Prozent der Betroffenen körperliche Übergriffe nicht an. Parallel attackieren rechtsextreme Gruppen immer häufiger CSDs – allein 2024 zählte die Amadeu Antonio Stiftung 55 Übergriffe auf Pride-Veranstaltungen.
Politisch hängt vieles am Bundestag. Im September 2025 hat der Bundesrat mit Mehrheit die Initiative beschlossen, Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz endlich um den Schutz vor Diskriminierung wegen sexueller Identität zu ergänzen. 1949 war diese Lücke kein Versehen, sondern Absicht – Homosexuelle waren die einzige NS-Opfergruppe, die bewusst draußen gelassen wurde. Sie ist bis heute drin. Beziehungsweise: draußen. Ob CDU/CSU diesmal mitzieht und die Zweidrittelmehrheit zustande kommt, entscheidet sich in dieser Legislatur.
Warum das alles am 17. Mai zusammenkommt
Der IDAHOBIT ist kein Feiertag. Er ist eine Erinnerung. Daran, dass der Schritt von „krank" zu „strafbar" zu „gleich vor dem Gesetz" in historischen Maßstäben gerade eben erst passiert ist. Und daran, dass nichts davon irreversibel ist, solange es nicht im Grundgesetz steht. Wer heute eine Regenbogenflagge hisst, macht keine Symbolpolitik. Sie oder er erinnert daran, an welcher Stelle im Strafgesetzbuch heute „weggefallen" steht – und dass das eine Errungenschaft ist, die verteidigt werden will.