Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Eckpunkte eines Zehn-Punkte-Plans gegen islamistischen Terrorismus beschlossen. Anlass ist der Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin – die Gruppe, der dieser Anschlag galt, kommt in dem Papier nicht vor.
Vorgestellt haben den Plan Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Der brutale Anschlag auf den Berliner CSD, so Hubig auf der Pressekonferenz, habe erneut gezeigt, dass gewaltbereiter Islamismus eine ernste Gefahr sei. Nach dem Kabinettsbeschluss geht das Paket in die parlamentarische Beratung.
Messer, Fußfessel, Verbindungsdaten
Angriffe mit Messern und anderen gefährlichen Werkzeugen sollen künftig als Verbrechen gelten, mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, wenn Lebensgefahr oder schwere Gesundheitsschäden drohen. Bei Gefährdern soll die elektronische Fußfessel regelmäßig zur Anwendung kommen, dazu will die Bundesregierung auf einheitliche Standards beim Präventivgewahrsam dringen. Die Länderbehörden sollen im Einzelfall Telekommunikationsdaten sichern lassen dürfen, damit sie später erhoben werden können. Der Straftatbestand zu Kennzeichen terroristischer Organisationen wird ausgeweitet, für das Sammeln von Spenden zu terroristischen Zwecken entsteht ein eigener Tatbestand. Bei Bewährungsentscheidungen ab sechs Monaten Freiheitsstrafe soll ausdrücklich auch das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit gewichtet werden, im Jugendstrafrecht müssen Gerichte künftig begründen, warum sie es auf Heranwachsende anwenden. Prävention steht ebenfalls im Plan: mehr Verantwortung digitaler Plattformen, Bildungsangebote der Bundeszentrale für politische Bildung, „soziale Prävention in muslimischen Communities“ und aufsuchende Sozialarbeit auf Tiktok, Instagram, Reddit und Twitch.
Zehn Punkte nach einem Anschlag auf einen CSD – und keiner davon schützt einen CSD.
Die andere Zehnerliste
Vier Tage nach der Tat hatte der LSVD+ – Verband Queere Vielfalt zehn Sofortmaßnahmen für queere Sicherheit vorgelegt: bessere Prävention, queersensible Sicherheitskonzepte, verlässliche Finanzierung von Beratungs- und Communitystrukturen. „Bloße Forderungen für höhere Strafen greifen zu kurz“, sagte Andre Lehmann aus dem Bundesvorstand damals. Ende August verständigten sich Bund und Länder auf einen eigenen Katalog – darunter die Einbeziehung queerer Menschen ins Gewalthilfegesetz, hauptamtliche Ansprechpersonen bei allen Polizeibehörden und eine verlässliche Förderung queerer Beratungsangebote.
Im Zehn-Punkte-Plan taucht davon, soweit die bisher bekannten Eckpunkte es hergeben, nichts auf. Die Prävention, die er vorsieht, richtet sich an Plattformen und an muslimische Communities. Sie richtet sich nicht an die Menschen, die am 25. Juli angefahren und mit einer Machete angegriffen wurden.
Was eine Fußfessel gebraucht hätte
Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Marcel Emmerich, hält die zentrale Frage weiter für unbeantwortet: „Warum konnte ein behördenbekannter und überwachter Gefährder diese Tat begehen?“ Der 21-jährige Abdul B. war deutscher Staatsbürger, in Berlin geboren, aktenkundig und observiert; im Mai verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe – auf Bewährung. Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik sagte im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses, es habe „nichts, aber auch gar nichts“ gegeben, was eine Fußfessel begründet hätte. Genau dort setzt der erste Punkt des Plans an. Der Deutsche Richterbund begrüßte das Paket und sieht sinnvolle Maßnahmen, die den Schutz verbessern, ohne rechtsstaatlich über das Ziel hinauszuschießen. Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel erklärte, der Plan belege das Scheitern der Migrationspolitik – dieselbe Partei, die queeren Menschen die Rechte streicht, deren Schutz sie nun reklamiert. Warum diese Debatte um das Wort geführt wird und nicht um die Konsequenz, haben wir im Juli auseinandergelegt.
Ein Anti-Terror-Paket erreicht 2.377 Fälle im Jahr nicht.
2.377
Das Bundeskriminalamt registrierte für 2025 bundesweit 2.377 queerfeindliche Straftaten, ein Anstieg um 12,8 Prozent und ein Höchststand: 2022 waren es 1.188, 2023 dann 1.785, 2024 bereits 2.107. Das sind die angezeigten Fälle. Der ganz überwiegende Teil davon ist kein Terror, sondern Alltag – Schläge nach dem Klubbesuch, Tritte im Hausflur, Spucke an der Haltestelle. Für diese Fälle hilft kein neuer Straftatbestand für Spendensammler und keine Fußfessel für Gefährder. Für sie helfen Anlaufstellen, geschulte Polizist*innen und eine Förderung, die länger reicht als eine Legislatur.
Der Plan geht jetzt in den Bundestag, und dort lässt sich beides haben: das Anti-Terror-Recht und das, was Bund und Länder im August bereits vereinbart haben. Wer in den kommenden Wochen darüber berät, sollte erklären können, wie es zusammengeht, dass ein Anschlag auf queere Menschen ein Gesetzespaket auslöst, in dem queere Menschen nicht vorkommen.
*ck/AFP