Foto: Andreas Tazl
Zwei der bekanntesten Dragqueens Berlins saßen sich jetzt unversöhnlich im Gerichtssaal gegenüber: Margot Schlönzke auf der einen Seite, Nina Queer auf der anderen. Der Streit dreht sich um Kindesmissbrauch, Massenmord – und ein ebenso düsteres wie skurriles Musical.
Im Saal 115 des Landgerichts Berlin II sitzt Margot Schlönzke mit auftoupierten Haaren, einer dicken Perlenkette und einem dunklen Glitzeroberteil. Hinter der sorgfältig aufgetragenen Schminke verbirgt sich ein eisiger, unbewegter Blick. Unter der Kunstfigur steckt Matthias Schwanau. Während der zweistündigen Verhandlung sagt er kein einziges Wort. Für ihn spricht sein Schwager, der Medienanwalt Roman Ronneburger.
Auf der Gegenseite erscheint Nina Queer ohne Perücke und Make-up als Daniel Wegscheider. Verhandelt wird über ihr neues Musical „Nightmare on Fuggerstreet“ – eine düstere Geschichte über einen Transvestiten-Clan, der im dystopischen Berlin des Jahres 2036 das Nachtleben beherrscht. Nach außen geben sich seine Mitglieder als Wohltäter, tatsächlich verbergen sie ein grausames Geheimnis. Es geht um Kindesmissbrauch, Massenmord und Machtmissbrauch.
Margot Schlönzke sieht sich in einer der Hauptfiguren wieder: der Schurkin Margit Honecker-Hitler. Die Figur verletze ihr Persönlichkeitsrecht, argumentiert sie. Deshalb will sie das Musical gerichtlich verbieten lassen. Wüsste man nicht, dass sich beide Dragqueens seit Jahren öffentlich befehden, könnte man den Eindruck gewinnen, der bizarre Rechtsstreit gehöre selbst zur Vermarktungsstrategie des Musicals.
Doch im Gerichtssaal zeichnet sich früh ab, dass die Hürden für ein Verbot hoch sind. Die Vorsitzende Richterin Sabine Kathke macht mehrfach deutlich, welchen Stellenwert die Kunstfreiheit genießt. „Die Kunstfreiheit geht weiter als die Meinungsfreiheit“, sagt sie. Selbst wenn einzelne Zuschauer in der Figur Margit Honecker-Hitler die bürgerlich-spießige Margot Schlönzke wiedererkennen sollten, begründe das noch keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Anwalt Ronneburger versucht das Gegenteil zu belegen. Er legt eidesstattliche Versicherungen vor, wonach Berliner Szenekenner Margot Schlönzke in der Musicalfigur erkannt hätten. Das Gericht zeigt sich davon jedoch wenig beeindruckt.
„Es geht um eine Massenmörderin. Kein Mensch würde Herrn Schwanau so etwas zutrauen“, ruft Nina Queer in den Saal. Dann fügt sie mit einem spöttischen Lächeln hinzu: „Wenn sie die Rolle unbedingt will, kann sie sie haben.“
Margot Schlönzke reagiert nicht. Sie würdigt ihre Kontrahentin keines Blickes. Vor ihr liegt lediglich eine Packung Minzplättchen. Langsam nimmt sie eines heraus, legt es sich auf die Zunge und blickt weiter regungslos nach vorne. Als Beweisstück präsentiert Ronneburger anschließend ein YouTube-Video. Darin erscheint die KI-generierte Figur Margit Honecker-Hitler. Unter dem Video finden sich Kommentare von Nutzern, die darin Margot Schlönzke erkennen wollen. Darauf kontert Nina Queers Anwalt Dennis Jennessen mit einem privaten WhatsApp-Chat, der der Gegenseite zugespielt worden sein soll. Darin soll Margot Schlönzke geschrieben haben, sie brauche wieder „neue Profile“, um „zu kommentieren“. Der Vorwurf: Sie habe Fake-Accounts angelegt, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Die Gegenseite weist das entschieden zurück.
Das Gericht, das zunächst noch versucht hatte, die beiden zerstrittenen Dragqueens zu einem Vergleich zu bewegen, lässt im weiteren Verlauf immer wieder erkennen, dass selbst eine mögliche Wiedererkennbarkeit der Figur für ein Aufführungsverbot kaum ausreichen dürfte. Anwalt Ronneburger kündigt daraufhin an, notfalls bis vor das Kammergericht zu ziehen. Auch Dragqueen Jurrassica Parka spielt in der Verhandlung eine Nebenrolle. Nach Auffassung von Ronneburger orientiere sich die Musicalfigur „Fräulein Predator“ an ihr. Es sei ein weiteres Indiz dafür, dass sich das Musical gezielt auf die heutige Berliner Dragszene beziehe. Seine Mandantin habe über viele Jahre eng mit Jurrassica Parka zusammengearbeitet.
Ob das Gericht darin tatsächlich einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht sieht oder der Kunstfreiheit den Vorrang einräumt, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Das Urteil wird in Kürze erwartet.

