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Auch wenn das Modell der Co-Elternschaft bereits seit den 1970er-Jahrren bekannt ist, gewinnt es momentan für queere Familienkonstellationen an Bedeutung – als eine alternative Form der (Regenbogen-)Familie. QuB im LIBS und die AHF planen eine gemeinsame Veranstaltung zum Thema Co-Elternschaft – im Interview erklären Julia Mensendiek von QuB und Anne Lind vom maincheck der AHF das Modell – und laden Interessierte im Dezember zu einem Info- und Begegnungsabend ein.
Julia, was versteht man unter Co-Elternschaft?
Julia: Co-Eltern sind zwei oder mehr Menschen, die gemeinsam Verantwortung für ein Kind übernehmen, ohne dass alle eine romantische Beziehung miteinander haben. Der Begriff Co-Elternschaft beschreibt also die Zusammenarbeit bei Erziehung, Betreuung und wichtigen Entscheidungen rund ums Kind.
Co-Elternschaft kann in queeren Familienkonstellationen gelebt werden, muss es aber nicht. Da sich die Angebote von LIBS e.V. und der AIDS-Hilfe Frankfurt an die queere Community richten, sprechen wir mit unserem Co-Eltern Connect Abend gezielt Personen an, die an queeren Familienkonstellationen interessiert sind. Als queere Familienkonstellation verstehen wir alle Familien, in denen sich mindestens ein Elternteil als LSBTIQA+ identifiziert.
Anne, was ist der Unterschied zu anderen queeren Familienkonstellationen?
Anne: Wie Julia gerade schon erklärt hat, liegt der wesentliche Unterschied bei der Entkopplung der Elternschaft von der romantischen Beziehung. Wenn man klassisch an Familiengründung denkt, geht man meistens davon aus, dass zwei Menschen ein Paar sind und auf dieser Paarbeziehung auch die gemeinsame Elternschaft aufbaut. Bei einer Co-Elternschaft muss das aber nicht so sein. Hier schließen sich zwei oder mehrere Menschen zusammen, mit dem gemeinsamen Wunsch, ein Kind zu bekommen und Verantwortung als Eltern zu übernehmen, ohne dabei unbedingt ein Paar zu sein
Es geht also eher um ein gemeinsames Bündnis rund um die Elternschaft. Dabei gibt es ganz unterschiedliche Konstellationen. Zum Beispiel kann sich ein Paar dazu entscheiden, gemeinsam mit einer Single-Person eine Co-Elternschaft einzugehen oder auch zwei Paare können sich zusammenschließen und gemeinsam Eltern werden. Die Personen können ganz unterschiedliche Beziehungen zueinander haben, manche sind dabei in einer Beziehung, andere sind befreundet oder kennen sich vielleicht nur über den gemeinsamen Kinderwunsch. Entscheidend ist, dass sie unabhängig von einer romantischen Beziehungsform gemeinsam Verantwortung für ein Kind übernehmen. Das kann sich dann auch in unterschiedlichen Wohnmodellen widerspiegeln.
Es gibt Co-Elternschaften, bei denen alle in einem Haus leben, manche wohnen in getrennten Wohnungen, aber nah beieinander oder auch weiter voneinander entfernt. Das Kind oder die Kinder kann beziehungsweise können in einem Wechselmodell großgezogen werden. Das ist dann ähnlich zu den Modellen, die es bei getrennten Eltern gibt.
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Gibt es rechtliche Aspekte, die beachtet werden müssen?
Julia: Ja. Je nachdem, ob zwei Personen eine Co-Elternschaft eingehen oder mehr als zwei Personen, unterscheidet sich die rechtliche Situation.
Bei einer Zweier-Konstellation, bei der beide Elternteile auch biologische Eltern sind, also zum Beispiel ein Cis-Mann und eine Cis-Frau, bei der die Frau über eine Samenspende des Mannes schwanger wird, sind beide Elternteile sowohl biologische als auch rechtliche Eltern des Kindes.
Sobald die Familienkonstellation mehr als zwei Elternteile beinhaltet, wird es rechtlich schwierig, da in Deutschland nur zwei Personen rechtliche Eltern eines Kindes sein können. Das bedeutet für so eine Familienkonstellation, dass manche Elternteile keine rechtlichen Eltern sein können. Diese werden oft als soziale Eltern bezeichnet. Die austragende und die zeugende Person, also die leiblichen Elternteile, sind dann meist auch die rechtlichen Elternteile. Das können die Beteiligten aber auch anders miteinander regeln, indem eine Person das Sorgerecht abgibt oder gar nicht erst annimmt und eine andere Person adoptiert. Dabei ist die austragende Person immer automatisch rechtliches Elternteil.
Für nicht-rechtliche Eltern kann durch Vollmachten einiges geregelt werden, aber nicht alles. In Bezug auf die Beziehung zum Kind und den Alltag macht das oft keinen Unterschied. Relevant wird es aber zum Beispiel bei Auslandsreisen, in denen es eine Vollmacht der rechtlichen Eltern braucht oder bei medizinischen Entscheidungen, die rechtlichen Eltern vorbehalten sind. Im Fall, dass sich die Eltern uneins werden, haben Elternteile, die nicht rechtliche Eltern sind, wenig Handhabe. Umso wichtiger ist es, dass im Vorfeld schon so viel wie möglich durchgesprochen wird und klare Absprachen getroffen werden, die am besten auch schriftlich festgehalten werden. Das kann beinhalten, wer welche Aufgaben übernimmt, was im Falle des Umzugs eines Elternteils passiert, wie die Eltern zum Thema Impfen stehen, nur um ein paar Beispiele zu nennen. Ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis ist dabei entscheidend, denn rechtlich bindend sind solche Vereinbarungen nicht.
Eure Veranstaltung „Co-Eltern-Connect“ ist mehr als ein reiner Info-Abend für zukünftige Regenbogenfamilien?
Anne: Ja, „Co-Eltern-Connect“ ist bewusst mehr als ein reiner Informationsabend. Es geht uns auch darum, Wissen zu vermitteln rund um Co-Elternschaft und um die verschiedenen Möglichkeiten eine Regenbogenfamilie zu gründen. Im Mittelpunkt steht aber vor allem der Austausch zwischen den Teilnehmenden.
Wir möchten einen Raum schaffen, in dem Erfahrungen, Ängste, Fragen und Erwartungen offen geteilt werden können. Dabei können Menschen zusammenkommen, die sich gerade an einem ähnlichen Punkt auf ihrem Weg befinden, aber auch Personen, die bereits ganz unterschiedliche Erfahrungen gemacht haben. Gerade diese Vielfalt macht den Austausch wertvoll, weil die Teilnehmenden voneinander lernen können.
„Co-Eltern-Connect“ soll deshalb nicht nur informieren, sondern vor allem verbinden und zeigen, dass man mit den eigenen Fragen, Unsicherheiten und Vorstellungen nicht allein ist. Im besten Falle können daraus auch Konstellationen für eine Co-Elternschaft entstehen.
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Das Thema „Leihmutterschaft“ ist derzeit in der Diskussion; wie steht ihr zur Leihmutterschaft? Welchen rechtlichen Rahmen müsste es dafür geben?
Anne: Für uns ist es erst einmal wichtig zu unterscheiden, was eine Leihmutterschaft bedeutet und was eine Co-Elternschaft beinhaltet. Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Person ein Kind für andere Wunscheltern aus, während sie selbst nicht die Elternrolle übernimmt. Bei der Co-Elternschaft entscheiden sich Menschen hingegen bewusst dafür, gemeinsam Eltern zu sein und Verantwortung für das Kind zu übernehmen, auch wenn sie kein Paar sind. Wir wissen, dass das Thema Leihmutterschaft durch die öffentliche Diskussion rund um den Fall Jens Spahn zurzeit sehr aktuell ist. Und auch die Menschen aus der queeren Community beschäftigen sich mit der Frage, welche Möglichkeiten es für die Familiengründung gibt und welche Rolle Leihmutterschaft dabei spielen könnte. Für uns ist aber wichtig, zwischen der gesellschaftlichen Diskussion und unserem konkreten Beratungsangebot zu unterscheiden. Leihmutterschaft ist in Deutschland nicht legal. Deshalb beraten wir auch nicht zu konkreten Möglichkeiten oder rechtlichen Fragen rund um Leihmutterschaft. Grundsätzlich finden wir es aber wichtig, dass über das Thema sachlich und differenziert gesprochen wird und dabei sowohl die unterschiedlichen Perspektiven als auch die rechtlichen und ethischen Fragen berücksichtigt werden.
Nächster Termin für Co-Eltern Connect: 14.12., bASIS, Lenaustr. 38, Frankfurt, 18 – 20 Uhr, Anmeldung über [email protected], mehr Infos über libs-ffm.de