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Genitalverstümmelung

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Illustration: KI-erstellt

Ein Eingriff an den Genitalien, über den ein Kind nicht mitentscheiden konnte, bleibt ein Leben lang. Was als Genitalverstümmelung gilt, was in Deutschland verboten oder erlaubt ist – und wo Betroffene Hilfe finden.

Was bedeutet Genitalverstümmelung?

Das deutsche Strafrecht kennt den Begriff nur für Mädchen und Frauen. § 226a StGB bestraft, wer „die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt“, mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe. International heißt das Female Genital Mutilation, kurz FGM. Verbände intergeschlechtlicher Menschen sprechen auch dann von Genitalverstümmelung, wenn Kinder ohne medizinische Notwendigkeit operiert werden, damit ihr Körper einem Geschlecht angeglichen wird. Bei Jungen heißt der Eingriff Beschneidung oder Zirkumzision. Ob er als Verstümmelung gelten soll, ist umstritten. Kinderrechtsorganisationen und Teile der Medizin kritisieren den Eingriff, weil das Kind nicht einwilligen kann. Religionsgemeinschaften verteidigen ihn als unverzichtbaren Teil ihrer Praxis. Alle drei Fälle verbindet eine Frage: Wer entscheidet über den Körper eines Kindes?

Wie viele Menschen sind betroffen?

Weltweit leben laut UNICEF mehr als 230 Millionen Mädchen und Frauen mit FGM, das sind 30 Millionen mehr als 2016. Die meisten leben in Afrika (144 Millionen), gefolgt von Asien (80 Millionen) und dem Nahen Osten (6 Millionen). Für Deutschland schätzt Terre des Femmes bis zu 101.778 betroffene Mädchen und Frauen und bis zu 22.292 gefährdete Mädchen, Stand Ende 2024. Nach Angaben der Organisation dürfte die tatsächliche Zahl höher liegen, weil Menschen ohne Papiere und Mädchen mit deutschem Pass in den Daten fehlen.

Bei intergeschlechtlichen Kindern hat eine Studie der Humboldt-Universität für die Jahre 2005 bis 2016 im Schnitt 1.871 angleichende Operationen pro Jahr an unter Zehnjährigen gezählt, ohne erkennbaren Rückgang. Über eine ältere Studie zum selben Thema haben wir 2016 berichtet. Für die Beschneidung von Jungen in Deutschland haben wir keine belastbare Statistik gefunden.

Was erlaubt das deutsche Recht?

FGM ist verboten, ohne Ausnahme. Für intergeschlechtliche Kinder gilt seit dem 22. Mai 2021 § 1631e BGB. Eltern dürfen in Operationen an den Geschlechtsmerkmalen nur einwilligen, wenn der Eingriff nicht warten kann, bis das Kind selbst entscheidet. Zusätzlich muss das Familiengericht zustimmen. Bis zu diesem Gesetz war es ein langer Weg. Bis Mai 2026 sollte die Bundesregierung prüfen, ob es wirkt. Einen Bericht dazu vermissen Verbände wie IVIM – OII Germany bis heute.

Direkt davor steht § 1631d BGB, seit 2012 in Kraft. Er erlaubt Eltern, in eine „medizinisch nicht erforderliche Beschneidung“ ihres Sohnes einzuwilligen. Ein Gericht muss dabei nicht zustimmen. Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat 2013 beide Eingriffe in einer Resolution zusammen behandelt. Sie verlangt, Kinder an Entscheidungen über ihren Körper zu beteiligen. Mehr dazu auf der Themenseite Menschenrechte.

Welche Folgen haben die Eingriffe – und was hilft?

Die Folgen reichen von Schmerzen und Komplikationen bis zu Einschränkungen im Sexualleben und seelischen Belastungen. Für die Beschneidung von Jungen schreibt die kinderchirurgische S2k-Leitlinie vor, vorher unter anderem über eingeschränktes Empfinden und mögliche psychosexuelle Folgen aufzuklären. Medizinisch gibt es im Säuglingsalter laut Leitlinie keinen Grund dafür, außer bei schweren Fehlbildungen der Harnwege. Was Betroffenen am meisten hilft, ist Beratung durch Menschen, die dasselbe erlebt haben. Solche Peer-Beratung bieten mittlerweile alle großen Verbände an. Rechtlich hilft eine klare Grenze, wie sie § 1631e für intergeschlechtliche Kinder zieht.

Wann wird daran erinnert?

Der 6. Februar ist der Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung. Am 26. Oktober ist Intersex Awareness Day, an dem wir uns regelmäßig mit der Lage in Deutschland befassen. Am 8. November folgt der Intersex Day of Solidarity.

Was kannst du konkret tun?

Wenn du selbst von FGM betroffen bist: Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät unter 116 016 rund um die Uhr, kostenlos und anonym, mit Dolmetscherinnen in 18 Sprachen (hilfetelefon.de). Spezialisierte Beratung bietet Terre des Femmes.

Wenn ein Mädchen gefährdet ist: Wende dich an das Hilfetelefon oder das Jugendamt. Bei akuter Gefahr, etwa vor einer geplanten Reise ins Ausland, ruf die Polizei unter 110.

Wenn du intergeschlechtlich bist oder ein intergeschlechtliches Kind hast: Intergeschlechtliche Menschen e. V. bietet Peer-Beratung und Selbsthilfegruppen an, auch für Familien. Vor einer Operation muss das Familiengericht zustimmen. Lass dich vorher unabhängig beraten.

Wenn du als Mann unter deiner Beschneidung leidest: Sprich mit einer Urologin oder einem Urologen und, wenn es dich seelisch belastet, mit einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten. In einer schlechten Nacht erreichst du die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111, rund um die Uhr und kostenlos.

Wenn du helfen willst, ohne betroffen zu sein: Unterstütze Verbände wie den LSVD, IVIM oder Terre des Femmes. Frag deine Bundestagsabgeordneten, wo der Evaluationsbericht zu § 1631e bleibt.

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 116 016 · Terre des Femmes · Intergeschlechtliche Menschen e. V. · IVIM – OII Germany · Telefonseelsorge 0800 111 0 111

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