Gleichberechtigung ist kein Zustand, den man erreicht und dann abhakt. Sie ist eine Liste, auf der Punkte offen bleiben: das Abstammungsrecht, die Anerkennung im Ausland, das Adoptionsverfahren, der Zugang zu Reproduktionsmedizin.
Was fehlt konkret?
Zwei verheiratete Mütter sind nicht automatisch beide Eltern ihres Kindes – eine muss adoptieren, was Monate dauert und Prüfungen bedeutet. Im Ausland gilt eine hier geschlossene Ehe nicht überall. Der Zugang zu Kinderwunschbehandlung hängt an Ehe und Konstellation, nicht am Bedarf.
Warum steht LGBTIQ* nicht im Grundgesetz?
Artikel 3 nennt Geschlecht, Herkunft, Glauben und Behinderung, nicht aber sexuelle Identität. Eine Ergänzung wird seit Jahren gefordert und regelmäßig verschoben. Sie wäre kein Symbol: Sie würde die Begründungslast im Streitfall verschieben.
Und wo scheitert es an der Praxis?
An Formularen ohne passendes Feld, an Zuständigkeiten, die sich gegenseitig verweisen, an Ermessen, das ausgeübt wird oder nicht. Formale Gleichstellung und tatsächliche Gleichbehandlung sind zwei Dinge.
Auch dazu: Familie, Adoption, reproduktive Gesundheit, Politik

